Die Landschaftswacht ist eine Institution des Landschafts- und Naturschutzes in Nordrhein-Westfalen. Die Landschaftswächter sind ehrenamtliche Außendienstmitarbeiter der unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Sie fungieren als Beiräte der Behörden und anderer öffentlicher Stellen, informieren, beraten und unterstützen diese in Fragen des Landschafts- und und Naturschutzes.[1]

+ Naturschutzbeirat

Geschichte Bearbeiten

Die Landschaftswacht wurde 1975 durch §13 des nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetzes ins Leben gerufen.[2]

Organisation und Aufgaben Bearbeiten

Landschaftswächter sind ehrenamtliche Mitarbeiter mit einem entsprechenden Vorwissen und Interesse in Fragen des Landschafts- und Naturschutzes (Biologen, Landwirte, Jäger, Imker, ...) sowie guten Ortskenntnissen. Durch eine fachliche und juristische Zusatzausbildung werden sie zum Landschaftswächter qualifiziert.

+ Ein Landschaftswächter hat jeweils die Aufsicht über mindestens ein ausgewiesenes Schutzgebiet (Landschafts-, Natur-, FFH-, ...). Er beobachtet die Entwicklung ...
+ Kontaktpflege, Information und Öffentlichkeitsarbeit mit der Bevölkerung vor Ort.[1]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=1227&val=1227&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1
  2. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1120050120105539311

Kategorie:Landschaftsschutz Kategorie:Behörde (Nordrhein-Westfalen) Kategorie:Umwelt- und Naturschutz (Nordrhein-Westfalen) Kategorie:Ehrenamt (Deutschland)