Ein Elektrokleinstfahrzeug ist im deutschen Verkehrsrecht ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 20 km/h, das selbstbalancierend ist (E-Boards, u.ä.) und/oder nicht über einen Sitz/Sattel verfügt (Elektro-Skateboards, Elektro-Stehroller u.ä.)

Ausdrücklich nicht als Elektrokleinstfahrzeug gelten alle Elektroklein- und -kleinstfahrzeuge mit Sitz wie E-Bikes, Elektro-Rollstühle, u.ä. Auch nicht als Elektrokleinstfahrzeug gelten sog. „Mobilitätshilfen“; dies sind zweispurige, selbstbalancierende Fahrzeuge mit einer lenkerähnlichen Haltestange, insbes. Segways. Diese fallen unter die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV)).

Grundsätzlich ist ein Elektrokleinstfahrzeug ein Kraftfahrzeug gemäß § 1 Absatz 2 StVG. Es gelten die entsprechenden Pflichten und Regeln.

+ Referentenentwurf "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr", kurz Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) von April 2019.

< 6 km/h darf auf Fußgänger-Verkehrsflächen fahren

6-20 km/h wird verkehrs- und verhaltensrechtlich wie ein Fahrrad behandelt; darf auf Radwegen oder auf der Straße fahren