Benutzer:Nis Randers/Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ist ein vor allem durch die Europäische Kommission vorangetriebenes Projekt zur Harmonisierung der Körperschaftsteuer innerhalb der Europäischen Union. Wesentliche Ziele sind die Vereinheitlichung der steuerlichen Rechnungslegung und damit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage sowie die Einführung eines Verfahrens zur grenzüberschreitenden „formelhaften Gewinnaufteilung“ als Ersatz für die Verwendung konzerninterner Verrechnungspreise. Ein einheitlicher Steuersatz für die Körperschaftsteuer der verschiedenen Länder ist ausdrücklich nicht Teil des Konzepts.

Leitfaden[1]

Entwicklung und frühere Vorhaben

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Bereits in frühen Studien der europäischen Gremien wie dem Neumark-Bericht von 1962 oder dem 1970 verabschiedeten Tempel-Bericht wurde auf die Bedeutung einer harmonisierten Unternehmensbesteuerung hingewiesen; entsprechende Richtlinienvorschläge, die vorrangig zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich erarbeitet wurden, konnten aber keine hinreichende Zustimmung finden.
Ein wesentlicher Fortschritt konnte erst 1990 mit der Verabschiedung von Fusionsrichtlinie[2], Mutter-Tochter-Richtlinie[3] und Schiedsverfahrenkonvention[4] erzielt werden.

Die neuen Vorschläge zur Entwicklung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage beruhen auf der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23. Oktober 2001[5], in der die Ergebnisse der Studie „Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt“[6] verarbeitet werden. Es wird dargestellt, dass fortbestehende Hindernisse im Bereich der Unternehmensbesteuerung nicht mit den Zielen der Lissabon-Strategie zur Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes zu vereinbaren sind. Europäische Unternehmen seien so in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit behindert, die Einschränkungen führten mithin zu einer ineffizienten Allokation wirtschaftlicher Ressourcen.

Formelhafte Gewinnaufteilung

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  • Lohnsumme
  • Vermögen
  • Umsatz

Massachusetts Formula => alle 1/3

Mitgliedstaaten

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Arbeitsgruppe

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Rahmen der weiteren Entwicklung

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Einzelnachweise

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  1. Leitfaden Personen- und Unternehmensbesteuerung, Europäisches Parlament.
  2. 90/434/EWG
  3. 90/435/EWG
  4. 90/436/EWG
  5. KOM(2001) 582.
  6. SEK(2001)1681.

Kategorie:Steuerrecht Kategorie:Europäisches Sekundärrecht

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_3380/DE/Aktuelles/Monatsbericht__des__BMF/2007/06/070618agmb007.html http://www.steuerrechtblog.de/internationales-steuerrecht/2007/internationale-steuerkonferenz-experten-diskutierten-uber-eine-gemeinsame-konsolidierte-korperschaftsteuer-bemessungsgrundlage/