Benutzer:Lidhe/Themenspeicher 2/Beschreibung von Verkehrszeichen (Namibia)

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Namibia zeigt eine Auswahl wichtiger Verkehrszeichen in Namibia. Sie sind in der Road Traffic and Transport Act, 1999 (RTaTA) geregelt.[1] Sie entsprechen weitestgehend den Vorgaben der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).

Allgemein

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Das Road Traffic and Transport Act, 1999 (RTaTA) beschreibt zwei Grundvarianten von Verkehrszeichen, eine Standartversion und eine temporäre Version. Die Standardversion ist mit verschiedenen Hautfarbanteilen z.B. blau oder weiß beschrieben und ist einer Standardserie z.B. mit dem Index W... oder R... zugeordnet. Dabei handelt es sich um dauerhaft aufgestellt Verkehrszeichen, die Ortsfest montiert sind.

Die temporären Verkehrszeichen finden z. B. bei der Beschilderungen von Baustellen Verwendung. Es sind vorübergehend aufgestellte Zeichen mit gelbem Hautfarbanteilen, die der üblichen Standardversion entsprechen und dem Index der Standardserie ein T (z. B. TW... oder TR... usw.) vorangestellt ist. Temporäre Verkehrszeichen basieren nicht grundsätzlich auf einer Standardversion, wenn die Aufstellung regelhaft nur Kurzzeitig erfolgt (z. B. an einer Unfallstelle oder bei einer Verkehrskontrolle).

Die nachfolgende Gliederung der Kategorien basiert auf dem Verkehrszeichenkatalog der Anlage 2 Klasse I des RTaTA in der Veröffentlichung vom 15. Februar 2019. Die mit einem * (Stern) markierten Verkehrszeichen sind zwar im RTaTA beschrieben, sind derzeit (Stand Juli 2019) in Namibia nicht aufgestellt.

Regulatorische Verkehrszeichen nach Anlage 2 RTaTA

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Die regulatorischen Verkehrszeichen sind nach ihrer Funktion in die Gruppen A bis I gegliedert. Diese Gruppen sind so eingeteilt, dass sie eine Zuordnung neuer Verkehrszeichen ermöglicht. Das RTaTA beschreibt eine Kombination aus Formen und Farbvarianten, um die einzelnen Gruppen unterschieden zu können.

Gruppe A: Vorrangzeichen

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Gruppe B: Gebotszeichen

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Beispiele für temporäre Gebotszeichen:

Gruppe C: Verbotszeichen

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Beispiele für temporäre Verbotszeichen:

Gruppe D1: Sonderfahrspuren und -verkehrsflächen

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Sonderformen
Als Sonderform in der Gruppe D1 gibt es ein regelhaft verwendetes Verkehrszeichen für die in der Stadt Windhoek befindlich Bushaltestellen. Das nicht im RTaTA beschrieben Zeichen beinhaltet als Zusatzinformation im weißen Oval eine Angabe des Transportmittels (z.B. B für Bus) und die Nummer der Haltestelle (z.B. 13). Grund dafür ist, dass es in Windhoek keinen klassischen ÖPNV gibt, sondern eine kleine Anzahl von Pendlerbusse mit geringer Taktung des Windhoek Bus Service.

Beispiele für temporäre Sonderfahrspuren und -verkehrsflächen:

Gruppe D2: Parkflächen

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Beispiele für temporäre Parkflächen:

Gruppe E: Verkehrszonen

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Das RTaTA sieht für die Verkehrszeichen der Gruppe E keine temporäre Variante vor.

Gruppe F: Zusatzzeichen für regulatorische Verkehrszeichen

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Die Zusatzzeichen der Gruppe F dürfen nach dem RTaTA ausschließlich für regulatorische Verkehrszeichen angewendet werden und sind in Form und Farbe anzupassen. Somit existieren von allen Zusatzzeichen in der Standartversion eine Variante in schwarzweiße mit rotem Rand und eine Varinate in blauweiße. Die temporäre Version beschrieb die RTaTA als schwarzgelb mit rotem Rand bzw. ausschließlich schwarzgelb, entsprechend dem Anwendungsfall. Nachfolgend alle Zusatzzeichen der Gruppe F beispielhaft in den verschiedenen Farben der Standartversion:


Beispiele für temporäre Zusatzzeichen:

Gruppe G: Aufhebungszeichen

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Ein Aufhebungszeichen der Gruppe G weist darauf hin, dass der unter dem roten Kreuz dargestellte Gebots-, Verbots- und Richthinweis aufgehoben ist. Nachfolgend einige Beispiel:

Beispiele für temporäre Aufhebungszeichen:

Gruppe H: Anwendungsbeispiele Zusatzzeichen der Gruppe F

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Anwendungsbeispiele für temporäre Zusatzzeichen:

Gruppe I: Anwendungsbeispiele von allgemeinen Zusatzzeichen

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Gefahrenzeichen nach Anlage 2 RTaTA

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Die Gefahrenzeichen sind nach ihrer Funktion in die Gruppen A bis C gegliedert. Sie können auf eine direkt Gefahr oder eine potenzielle Gefahr hinweisen. Die Road Traffic and Transport Act schreibt für alle Gefahrenzeichen eine dreieckige Form mit rotem Rand und einem schwarzen Symbol.

Gruppe A1: Vorankündigung einer Gefahr durch weitere Verkehrswege

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Gruppe A2: Vorankündigung einer Gefahr durch ändernden Straßenverlauf

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Gruppe A3: Vorankündigung einer Gefahrenstelle

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Beispiele für temporäre Zeichen der Gruppe A:

Gruppe B: Verkehrseinrichtungen

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Beispiele für temporäre Verkehrseinrichtungen:

Gruppe C: Kombiniert Warntafeln

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Sonderformen und historische Gefahrenzeichen

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Orientierungszeichen nach Anlage 2 RTaTA

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Die Gliederung der Orientierungszeichen erfolgt nach ihrer Funktion in die Gruppen A bis G. Nach dem RTaTA sind Orientierungszeichen ein wesentlicher Bestandteil zur sicheren Navigation auf den öffentlichen Verkehrswegen. Sie sollen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten und den Verkehrsteilnehmer durch die Grundfarbe (z.B. blau für Autobahn) über die Klassifizierung der Straße informieren. Nur vereinzelt gibt es von Orientierungszeichen eine temporäre Variante.

Gruppe A: Ortshinweiszeichen

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Sinnbilder zur Verwendung auf Ortshinweiszeichen
Das Sinnbild steht immer in Verbindung mit einer Bezeichnung bzw. einem Namen (z. B. Name eines Gewässers).

Gruppe B: Routenmarkierungen

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Gruppe C: Wegweiser

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Sinnbilder zu Zielen mit erhöhter Verkehrsbedeutung

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Gruppe D: Autobahnwegweiser

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Gruppe E: Wegweiser zu touristischen Zielen

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Sinnbilder zu Zielen mit touristischer Verkehrsbedeutung

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Die nachfolgenden Sinnbilder sind auf Wegweisern oder touristischen Hinweistafeln zur Orientierung und Informationen zu verwenden. Jedes Sinnbild ist nach der RTaTA einer Gruppe artverwandter Symbol zugeordnet.

Naturreservate

Erholung und Freizeit

Naturlandschaften

Sportstätten

Wildpark und -schutzgebiete

Historische Sehenswürdigkeiten

Küstenattraktionen

Kunst und Handwerk

Kultur

Abenteuer und Erlebnisse

Landwirtschaft

Allgemeine Attraktionen

Sinnbilder zu Zielen von Service- und Dienststellen mit Verkehrsbedeutung

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Rettungsdienste

Fahrzeugservice

LKW-Service

Gastronomie und Nahversorgung

Service allgemein

Rastplätze

Fahrzeugarten

Beherbergungswesen

Symbole auf Informationstafeln von Raststätten

Gruppe F: Wegweiser zu lokalen Zielen

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Sinnbilder zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung

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Sinnbilder zu Zielen mit Verkehrsbedeutung

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Sinnbilder zu Sonderzielen mit Verkehrsbedeutung

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Sinnbilder zu Zielen von Not- und Hilfsdiensten

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Gruppe G: Verkehrslenkungstafeln

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Hinweiszeichen nach Anlage 2 RTaTA

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Eine Gruppierung der Hinweiszeichen ist nach dem RTaTA nicht vorgesehen, lassen sich aber in die Gruppen Allgemein und Zusatzzeichen gliedern. Bei Hinweiszeichen handelt es sich um alle Zeichen, die nicht unter die vorangegangenen Kategorien fallen. Das RTaTA empfiehlt die rechteckige Form, verbietet jedoch kreisförmige oder dreieckige Zeichen. Die Grundfarbe bei neuen Zeichen sollte im Standard grün sein und in der temporären Variante gelb. Eine Ausnahme bilden dabei die Zusatzzeichen, deren Form und Farbe sich nach dem jeweiligen Hauptzeichen richtet.

Allgemeine Hinweiszeichen

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Beispiele für temporäre Hinweiszeichen:

Zusatzzeichen

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Die nachfolgenden Zusatzzeichen stehen immer in Verbindung mit einem übergeordneten Verkehrszeichen. Eine einzelne Aufstellung ist durch das RTaTA nicht erlaubt. Vorzugsweise ist anstelle einer verbalen Angabe immer ein Sinnbild zu verwenden.

Hinweis durch verbale Angabe:
Das Zusatzzeichen IN11.4 bzw. TIN11.4 enthält als Information einen Hinweistext. Das RTaTA erlaubt für dieses Zeichen die freie Vergabe eines Textes bzw. Schlagwortes:

Hinweis durch Sinnbilder:
Das Zusatzzeichen IN11.5 bzw. TIN5.11 enthält als Information einen Hinweissymbol. Das RTaTA beschreibt zunächst die Verwendung eines freien Symbols, definiert aber in der IN11.500-Serie die verwendbaren Sinnbilder:

Nachfolgend die nach dem RTaTA zu verwenden Sinnbilder:

Siehe auch

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Commons: Verkehrszeichen in Namibia – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Road Traffic and Transport Act, 1999. Government Gazette of the Republic of Namibia, 30. März 2001.

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