Ein Mahalle ist in der Türkei ein Gesamtheit von Wohnstätten, der in zwei Ausprägungen in Erscheinung tritt. Der Begriff leitet sich arabischen Wort Machalla (المحلّة, DMG Maḥalla) ab, das wiederum auf Verbum zurückgeht, das wörtlich „lösen“, im erweiterten Sinne „sich niederlassen“ bedeutet.

Ein Mahalle ist zunächst eine offizielle, gesetzliche geregelte administrative Unterteilung einer Gemeinde (Belediye). Nach dem türkischen Gemeindegesetz Nr. 5393 (5393 Sayılı Belediye Kanunu) eine Verwaltungseinheit, die innerhalb der Grenzen einer Gemeinde an Bedürfnissen und Herkunft ähnliche Eigenschaften aufweist und den nachbarschaftlichen Beziehungen unter den Einwohnern entspricht. Sozial ist die Einwohnerschaft durch nachbarschaftliche Beziehungen geprägt. Die Einwohnerschaft schwankt zahlenmäßig zwischen unter 100 bis zu über 1000 Einwohnern. In Großstädten mit hochverdichteter Bebauung können auch höhere Einwohnerzahlen anzutreffen sein. Ein solches Mahalle ist ähnlich wie ein Dorf (Köy) organisiert und verfügt wie dieses mit dem Muhtar und dem ihm beigeordneten Ältestenrat (İhtiyar Meclisi) über gewählte eigene Organe, aber anders als ein Dorf weder über eigene finanzielle Mittel, noch über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Daneben gibt aber auch als Mahalle bezeichnete dörfliche Siedlungen, die aber nicht als Dorf (Köy) organisiert sind[1]. Diese Mahalles sind juristisch Teil des Dorfes, dem sie zugeordnet sind, und werden durch dessen Organe (Muhtar und İhtiyar Meclisi) verwaltet. Man darf sie nicht mit den dorfartigen Mahalles im Bereich einer Großstadtgemeinde (Büyükşehir Belediyesi) verwechseln, die im Zuge der kommunalen Reformen 2016 durch die Eingemeindung von ehemaligen Dörfern entstanden sind. Diese entsprechen in Organisation und Zuständigkeit den innerstädtischen Mahalles, sind aber vom Typus her ländliche Siedlungen.

Die übliche Abkürzung, die verbreitet auch in postalischen Adressen verwendet wird ist „Mh.“.


Begriffliches Bearbeiten

Im Deutschen werden städtische Mahalle oft als Stadtviertel bezeichnet. Eine solche Übersetzung ist nicht unproblematisch. In der englischsprachigen Literatur wird Mahalle mit „neighbourhood“ (wörtlich: Nachbarschaft) übersetzt, was für die Türkei im Hinblick auf Größe und Bevölkerungszahl/Anzahl der Haushalte und die sozialen Beziehungen der Bewohner die Realität etwas besser wiedergibt, als die übliche Wiedergabe im Deutschen mit „Stadtviertel“ oder gar „Stadtteil“, was im Deutschen oft synonym verwendet wird. Was im Deutschen als Stadtteil bezeichnet wird, heißt im Türkischen in der Regel Semt. Ein Semt ist ein informeller Bereich in der Stadtgeographie, der der Orientierung dient. Derartige Gebiete haben keine definierten Grenzen, sind oft nach charakteristischen Bauwerken, zentralen Plätzen o. ä. benannt und allgemein bekannt. Ein Mahalle hingegen ist nicht nur geographisch mit definierten Grenzen versehen, sondern verbindet traditionell auch seine Bewohner zu einer unterscheidbaren sozialen Einheit. Außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft ist Existenz und Lage eines Mahalle aber nicht selten unbekannt[2].

Funktionen Bearbeiten

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsträger der Mahalles sind umfangreich, ihre eigenen Kompetenzen aber sehr beschränkt. Ein Mahalle hat zwar mit dem Muhtar und der İhtiyar Meclisi gewählte Vertreter und definierte geographische Grenzen, bildet aber keine Gebietskörperschaft oder eine sonstige juristische Person. Es hat keine weitere rechtliche Organisation, insbesondere auch kein eigenes Vermögen. Die Aufgaben dieser Vertreter sind zumeist Zuarbeiten für die Staats- und Kommunalverwaltung oder die Justiz. Sie können überspitzt als Augen und Ohren des Staates in der örtlichen Gemeinschaft bezeichnet werden. So obliegen ihnen die Meldung von Geburten und Todesfällen, von Zu- und Wegzug, Informationen über Wehrpflichtige, Mitwirkung bei der Einberufung, Erfassung der schulpflichtigen Kinder, Meldungen über Grundstücke, Mitteilungen über das Auftreten ansteckender Krankheiten, Meldung verdächtiger oder gesuchter Personen, Beglaubigungen, Hilfe bei Stellung von Anträgen, Anwesenheit bei Pfändungen, Beobachtung von Schuldnern, Bagatellstrafgerichtsbarkeit u. dgl. Vor der Einführung eines elektronischen Einwohnermelderegisters 2006 hing das Meldewesen größtenteils von der Zuarbeit der Muhtare und ihrer Beigeordneten ab. Die Verwaltungsreform 2005 berührte die Mahalle nicht ausdrücklich, doch ging ihre Bedeutung insgesamt durch die Reformen im Lauf der Jahre zurück. So erfolgen staatliche Leistungen für Bürger auch ohne Mitwirkung der Muhtare und auch Personenstandsänderungsmeldungen und der Bezug von Personalausweisen bedürfen nicht mehr ihrer Mitwirkung[3]

Geschichte Bearbeiten

Das Wort mahalle fand mit der Institution fand mit der türkischen Eroberung zunächst durch die Seldschuken, später die Uc Beyleri und Osmanen, Eingang in die Siedlungsgeographie Anatoliens und der Balkanhalbinsel. Die Organisation und Struktur eines osmanischen Mahalle in den rumelischen und anatolischen Kernländern des Osmanischen Reichs wies dabei durchaus Sonderformen gegenüber der in anderen islamischen Gebieten auf, insbesondere auch denen in den arabischen Provinzen des Reichs. Ein osmanisches mahalle gruppierte sich um diverse lokale Infrastruktureinrichtungen, wie Brunnen, lokaler Markt, Bad (hamam), Armenküche (imarethane), wobei als bestimmendes Strukturmerkmal und zentrale Einrichtung die Freitagsmoschee hervorstach. Parallel dazu, dass, anders als in den arabischen Gebieten sehr viele der Gebetsstätten (Moscheen, türk. Mescit) Freitagsmoscheen waren, nämlich solche, in denen das Freitagsgebet verrichtet wurde (türk. Cami, im türkischen die übliche Wiedergabe von Moschee), waren in den osmanischen Kernländern nicht nur die Freitagsmoscheen tendenziell kleiner, dafür dichter gesät, sondern auch der Umfang eines mahalle und dessen Bevölkerung weit geringer als in den arabischen Ländern[4]. Auch waren im kernosmanischen Raum die Mahalles weniger strikt von einander geschieden als im arabischen Raum, wo Mahalles mitunter auch durch Mauern getrennt waren und zwischen ihren Einwohnern auch Rivalität bis hin zur Feindschaft bestand.

Mahalles waren oft konfessionell bestimmt, aber auch nach Berufsgruppen gegliedert. Mahalles traten auch als Haftungsgemeinschaften für Abgaben in Erscheinung, teilweise wurden diese auch kollektiv erhoben. Über eine öffentlich-rechtliche Organisation verfügten die Mahalles grundsätzlich nicht, die vorerwähnten Infrastruktureinrichtungen waren als Stiftungen (Vakıf) organisiert, wie auch das soziale Leben durch private Beziehungen bestimmt war. Eine rudimentäre staatliche Aufsicht wurde durch die Imame geregelt, die der Aufsicht der Kadıs unterstellt waren. Vereinzelt wurde auch ein Kethüda als Autoritätsperson bestellt. Einflussreich in den Mahalles waren die Imame hauptsächlich dadurch, dass sie reicheren Familien entstammten, sowie wegen ihrer Aufsichtsfunktion für die religiösen Stiftungen Vakıf), die eben auch die vorgenannten Infrastruktureinrichtungen betrieben. In nicht-muslimischen Mahalles waren die Repräsentanten der lokalen Bevölkerung die religiösen Führer oder weltliche Notabeln wie die Kocabaşıs, die mitunter auf lokaler Ebene die nichtöffentliche Funktion der lokalen Führung mit offiziellen Funktionen als Steuereintreiber und Steuerpächter vereinigten.

Eine Organisation der Mahalles begann im 19. Jahrhundert in der Zeit des Tanzimat. Sie ist verbunden mit der Entwicklung des Muhtariatsverfassung. Die Neuheit dieser Institution ergibt sich auch daraus, dass die Einsetzung von Muhtaren in Istanbul in den Jahren nach 1826 so empfunden wurde, als seien Dorfvorsteher (Köy kâhyaları/Kethüdâları) in die Mahalles eingepflanzt worden[5]. Die Einführung des Muhtariats ab 1829 resultierte aus Klagen über die Willkür und Korruption der Imame und lief parallel mit der zunehmenden Zurückdrängung ihrer Vorgesetzten, der Kadıs, aus der Zivilverwaltung und säkularen Rechtsprechung. Beispielsweise waren die Imame Treuhänder der Avariz-Vakıfs. Diese Stiftungen waren von begüterten Bürgern eingerichtet worden, um Ausfälle bei der Erhebung der Avariz-Steuen zu kompensieren, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit einzelner Steuerpflichtiger ergaben. Wurden die Einkünfte der Vakıfs nicht dafür benötigt, konnten sie von den Treuhändern zu anderen Zwecken, etwa der Armenpflege oder der Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet werden[6]. Daneben sicherte sich der Staat im Zuge der mit der Reform einsetzenden Zentralisierung einen administrativen Zugriff auf die lokalen Institutionen. Der staatliche Zugriff auf die lokale Bevölkerung, deren Disziplinierung, Kontrolle, aber auch Fürsorge wurde mehr und mehr als Aufgabe staatlicher Institutionen gesehen. 1830 wurde eine erste Volkszählung im modernen Sinne durchgeführt. Die Ereignisse während der Regierung der Sultane Selim III. und Mahmud II. hatten zu großen Unsicherheiten geführt. Durch die Beseitigung der Janitscharen 1826 im „Wohltätigen Ereignis“ war ein traditioneller Ordnungsfaktor weggefallen, durch die Landflucht der ländlichen Bevölkerung vor erdrückenden Steuerforderungen in die Städte wurde die Unsicherheit (nach Ansicht der regierenden Schichten) noch gesteigert. Die Muhtare hatten dabei die Aufgabe, die Zuzügler zu registrieren und ggf. abzuweisen, sie mussten für jeden Neubürger einen Bürgen (Kefil) beibringen bzw. diese Aufgabe selbst übernehmen. Sie mussten standesamtliche Tätigkeiten, wie die Registrierung von Geburts- und Todesfällen, sowie Umzügen vornehmen und Passierscheine ausstellen, wenn ein Einwohner eine andere Stadt aufsuchen wollte. Diese Bescheinigung war Voraussetzung für den vdann staatlicherseits zu erteilenden Pass (Mürur Tezkeresi). In Bedarfsfällen hatten sie an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Sie waren rechenschaftspflichtig für gemeinschaftliches Vermögen und gehalten, Schäden am Vermögen des Mahalle und seiner Bewohner bei den zuständigen Stellen geltend zu machen[7].

Es gab dabei zwei Muhtare, den Muhtar-i Evvel (den ersten Muhtar) und den Muhtar-i Sani (den zweiten Muhtar). Sie bedurften für ihren Amtsantritt der Bestätigung des Sultans unter Überreichung eines Siegels. Vorschriften über die Wahl der Muhtare erfolgten in einem Instruktionsschreiben aus dem Jahre 1863[8]. Die Kandidaten durften nicht vorbestraft sein und mussten über einen guten Leumund verfügen. Die Wahl erfolgte nicht durch das Volk, sondern durch Wahlmänner, die aus örtlichen Staatsfunktionären, örtlichen Notabeln unter Zuziehung nichtislamischer Religionsvertreter gewonnen wurden.

Durch die Vilâyetsordnung, das Tuna vilâyeti nizamnamesi von 1864, das ab 1876 reichsweit eingeführt wurde, erhielt das Muhtariat seine gesetzliche und endgültige Grundlage bis zum Untergang des Osmanischen Reichs[9]. Neben den beiden Muhtaren wurde auch die İhtiyar meclisi, das Beisitzerkollegium, eingeführt. Durch ein Gesetz aus dem Jahr 1913 (İdare-i Umumiye-i Vilayet Kanun-u Muvakkatı) wurden diese Vorschriften und damit theoretisch die gesetzliche Grundlage für die Verfassung der Mahalle und das Amt des Muhtar aufgehoben[10], doch hatte dies keine grundlegende praktische Auswirkung.

Mit der Einführung von Belediyes 1934 wurden innerhalb der neugegründeten Belediye die Verwaltung der Mahalles durch Muhtar und Ältestenrat aufgehoben und ihre Aufgaben an die Belediye oder andere Ämter übertragen[11]; die Organisation der Mahalles in den Belediyes wurde aber 1944 durch ein Gesetz wieder eingeführt.

Kommunalreform 2012 Bearbeiten

Durch die Kommunalreform 2016 wurden 30 Provinzen in der Türkei als Büyükşehir Belediyesi organisiert. Dies hatte tiefgreifenden Einfluss auf die Kommunalverfassung in den betroffenen Provinzen. Die Büyükşehir Belediyesi und deren Mitgliedsgemeinden bilden die einzige kommunale Organisation in diesen Provinzen. Es gibt in diesen Provinzen keine Dörfer (Köy) mehr; alle Dörfer wurden an die İlçe-Gemeinde angeschlossen und bilden nunmehr Mahalle derselben. Zwar haben sowohl Dörfer wie Mahalle eine Muhtariatsverfassung, so dass nach der inneren Organisation damit keine augenfällige Veränderung damit verbunden ist, die Siedlungen haben aber nunmehr keine juristische Persönlichkeit mehr, womit auch ein Kompetenzverlust für dem Muchtar und die İhtiyar Meclisi (bei letzterer auch eine Änderung der Zusammensetzung) verbunden ist. Materiell werden die Dorfsiedlungen von der Belediye, der sie angehören versorgt, womit in aller Regel eine Besserstellung (z. B. bei Straßenbau und kommunaler Versorgung) verbunden ist. Einige Dörfer hatten hingegen Vermögen, das ihnen nunmehr verloren gegangen ist.

Siehe auch Bearbeiten

Quellen Bearbeiten

  • Ali Murat Yel, Mustafa Sabri Küçükaşcı: Mahalle. In: Türkiye Diyanet Vakfı İslâm Ansiklopedisi. Band 27, Ankara 2003, S. 323–326 (PDF-Datei; 3,5 MB).
  • Seyit Koçberber: Yeni Belediye Yasası ile Mahalle Yönetimi. In: Sayıştay Dergisi. Nr. 56, Januar–März 2005, S. 103–114 (PDF-Datei; 190 KB).
  • Mehmet Göküş, Erdal Bayrakçı, Hakan Alptürker: Mahalle Yönetimi ve Mahalle Muhtarlarının Vatandaşlar Tarafından Değerlendirilmesi. In: Süleyman Demirel Üniversitesi İktisadi ve İdari Bilimler Fakültesi Dergisi. Band 18, Nr. 2, 2013, S. 31–45, insbesondere S. 35 f. (PDF-Datei; 252 KB).
  • Hikmet Kavruk: The System of Local Government in Turkey. In: Gazi Üniversitesi İktisadi ve İdari Bilimler Fakültesi Dergisi.6, Nr. 1 2004, S. 181–205 (Online)
  • Gökhan Yetisen: Administratives System der Türkei und seine Reformen., Diss., Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5961-5.
  • Cem Behar: A Neighborhood in Ottoman Istanbul. Fruit Vendors and Civil Servants in the Kasap İlyas Mahalle. State University of New York Press, Albany 2010, ISBN 0-7914-5681-1.

Gesetze Bearbeiten

  • Belediye Kanunu; Gesetz Nr. 5393 vom 3. Juli 2005, Amtsblatt Nr. 25874 vom 13. Juli 2005 (PDF-Datei; 370 KB).
  • Şehir ve kasabalarda mahalle muhtar ve ihtiyar heyetleri teşkiline dair kanun; Gesetz Nr. 4541 vom 10. April 1944, Amtsblatt Nr. 5682 vom 15. April 1944 (PDF-Datei; 117 KB).
  • Mahallî İdareler ile Mahalle Muhtarlıkları ve İhtiyar Heyetleri Seçimi Hakkında Kanun; Gesetz Nr. 2972 vom 18. Januar 1981, Amtsblatt Nr. 18285/Mükerrer vom 18. Januar 1981 (PDF-Datei; 437 KB).

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Wolf-Dieter Hütteroth: Ländliche Siedlungen im südlichen Inneranatolien in den letzten vierhundert Jahren. Geographisches Institut der Universität Göttingen, Göttingen 1968, S. 33
  2. Cem Behar: A Neighborhood in Ottoman Istanbul. Fruit Vendors and Civil Servants in the Kasap İlyas Mahalle. State University of New York Press, Albany 2010, ISBN 0-7914-5681-1, S. 5 f.
  3. Gökhan Yetisen: Administratives System der Türkei und seine Reformen. Zugl.: Duisburg-Essen, Univ., Diss., 2011. Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5961-5, S. 156
  4. Nejat Göyünç und Wolf Dieter Hütteroth: Land an der Grenze. Osmanische Verwaltung im heutigen türkisch-syrisch-irakischen Grenzgebiet im 16. Jahrhundert. Eren Yayıncılık, Istanbul 1997, ISBN 975-762249-4, S. 128
  5. Mehmet Canatar: Kethüdâ in: Türkiye Diyanet Vakfı İslâm Araştırmaları Merkezi (Hrsg.): İslâm Ansıklopedisi. TDV İslâm Araştırmaları Merkezi, Istanbul 1988-2013, Band 25, S.332-334, 332 Online
  6. Cem Behar: A Neighborhood in Ottoman Istanbul. Fruit Vendors and Civil Servants in the Kasap İlyas Mahalle. State University of New York Press, Albany 2010, ISBN 0-7914-5681-1, S. 67/68
  7. Musa Çadırcı: Türkiye'de Muhtarlık Teşkilâtının Kurulması Üzerine Bir İnceleme. In: Belleten.XXXIV, Nr. 135 1970, S. 409–420
  8. Musa Çadırcı: Tanzimat Sürecinde Türkiye. Anadolu Kentleri. Derleyen: Tülay Ercoşkun, İmge, Ankara 2011, ISBN 978-975-533-690-9, S. 53
  9. Musa Çadırcı: Türkiye’de Muhtarlık Kurumunun Tarihi Gelişimi. In: Çağdaş Yerel Yönetimler Dergisi.2, Nr. 3 1993, S. 3–11, Online
  10. Mehmet Göküş, Erdal Bayrakçı und Hakan Alptürker: Mahalle Yönetimi ve Mahalle Muhtarlarının Vatandaşlar Tarafından Değerlendirilmesi. In: Süleyman Demirel Üniversitesi İktisadi ve İdari Bilimler Fakültesi Dergisi.18, Nr. 2 2013, S. 31–45, Online
  11. Ali Murat Yel, Mustafa Sabri Küçükaşcı: Mahalle in: Türkiye Diyanet Vakfı İslâm Araştırmaları Merkezi (Hrsg.): İslâm Ansıklopedisi. TDV İslâm Araştırmaları Merkezi, Istanbul 1988-2013, Band 27, S.323-326, 326 Online