Li Fischer-Eckert (* 1882 in St. Johann als Lina Johanna Eckert; † 7. Dezember 1942) war ...

Lina Johanna wurde 1882 als Tochter von Carl Friedrich Eckert und Luise ... im damals preußischen St. Johann nahe Saarbrücken geboren.

Sie ehelichte 1905 den Hagener Rechtsanwalt und Fabrikanten August Fischer, behielt aber ihren Mädchennamen bei. Bis zur Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes in Deutschland 1957 war das nicht statthaft, aber auch nicht gerade unüblich.

Mit ihrer 1913 in Hagen veröffentlichten Doktorarbeit Die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen in dem modernen Industrieort Hamborn im Rheinland wurde Fischer-Eckert im Ruhrgebiet bekannt. Die spätere Sozialpolitikerin Marie Baum rezensierte sie: „Das Verdienst der Fischerschen Arbeit ist es, in das bisher noch so gut wie unerforschte Dunkel der nicht im Berufe stehenden Frauenleben der Bergarbeiterschaft hineingeleuchtet zu haben.“ Damit entwickelte sie für die Soziologie methodische Wege der modernen empirischen Sozialforschung.

Durch die Vielzahl an Auslandsgeschäftsreisen für ihren Mann erwarb sie sowohl hohe Sprachgewandheit und Verhandlungsgeschick als auch Kenntnisse von der Kleineisen- und Papierproduktion. Laut ihrer Personalakte im Düsseldorfer Stadtarchiv war sie „in den Organisationen der Frauenbewegung, in der sozialen Arbeit, Verteidigung der Mädchenschulreform in Wort und Schrift, Rechtsschutzstelle, Jugendpflege und Jugendfürsorge“ tätig. Zudem war sie Mitglied der Schuldeputation in Hagen.

Neben ihrem Sozialstudium in England schloss sie sich der Gartenstadt- und der Frauenwahlrechtsbewegung an. Im Anschluss daran gründete sie 1908 den Frauenstimmrechtsverband für Westdeutschland und die Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht. Bis zu ihrer Auflösung 1919 hatte sie den Vorsitz inne. Ihren Worten nach galt der Zweck des Verbandes der „staatsbürgerliche[n] Erziehung der Frau und Erweckung ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dem Staatsleben“. Allerdings wurde nur das gleiche Wahlrecht wie die Männer gefordert, nicht aber das allgemeine Wahlrecht.

Im Jahre 1911 begab sie sich zu Forschungszwecken in die über 100.000 Einwohner zählende rheinische Arbeiterstadt Hamborn, die seit 1929 in Duisburg eingemeindet ist, um hier die „sozialen und kulturellen Wirkungen“ der industriell bedingten Binnenwanderung zu untersuchen. Dabei beschrieb sie den Ort als alles fehlend, „was man wohl mit dem Wort Tradition zusammenfasst“. Bei ihren Ortsbeschreibungen geht sie auf Industrie und Handel, Verkehr, Grundstücks- und Hauseigentumverhältnisse und vieles mehr ein. Sie untersucht den Prozentsatz der ausländischen Bevölkerung und zeichnet die Wanderungsbewegungen statistisch nach. Dann befragte sie 495 Arbeiterfrauen zu Herkunft, Ausbildung und Beruf des Ehemanns, die vor allem als Bergmänner und Fabrikarbeiter tätig waren. Es stellte sich heraus, dass Hamborn als sehr unwirtlich und langweilig galt, und niemand der befragten Arbeiterfrauen gerne dort wohnte. Sie führte die größtenteils erbärmlichen Verhältnisse auf die schlechten Verdienstmöglichkeiten der Männer zurück, jedoch auch auf die Unerfahrenheit und Unwissenheit vieler Frauen. Die Einkommen der meisten Haushalte lagen unter dem Existenzminimum und widersprachen damals dem formulierten Vorwurf der „unersättlichen Vergnügungssucht der arbeitenden Bevölkerung“. Fischer-Eckert informierte und rechnete vor, dass der durchschnittliche Wochenlohn von 22,88 Mark zwangsläufig zu Unterernährung aller Angehörigen einer mehrköpfigen Arbeiterfamilie führen muss. Auch für nicht berufstätige Frauen plädierte sie für einen sechswöchigen Mutterschutz und setzte sich für die Schulung junger Frauen ein, um die hohe, bei 30 % liegende Säuglings- und Kindersterblichkeit zu reduzieren.




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