Der ICAO-Sprachnachweis (engl. Language Proficiency, LP) ist in der Luftfahrt eine Ergänzung zur Berechtigung zur Durchführung des Flugfunks.

Allgemeines Bearbeiten

Zusätzlich zum Sprechfunkzeugnis für die Luftfahrt, z. B. BZF I oder AZF in Deutschland, muss Luftfahrtpersonal Kenntnisse der Sprache, die im Sprechfunk verwendet werden soll, nachweisen[1]. Daher müssen z. B. deutsche PPL-Inhaber Sprachkenntnisse in Englisch nachweisen, wenn sie mit dem BZF I am Flugfunk in Englisch teilnehmen wollen. Bei Muttersprachlern wird im allgemeinen angenommen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, so dass z. B. Briten in Großbritannien keine Englischkenntnisse nachweisen müssen.

Inhalt der Prüfung Bearbeiten

Bewertung der Leistung Bearbeiten

Wiederholungsfristen Bearbeiten

Prüfungsstellen Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Quellen Bearbeiten

  1. Sprachkenntnisse nach § 125 LuftPersV http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__125.html