Ein Aufsichtsbeamter ist in Deutschland eine berufliche Funktion im Öffentlichen Dienst, der einen Vorgang beaufsichtigt und somit für die Richtigkeit von Handlungen eines Dritten verantwortlich ist.

Bei der Ziehung der Lottozahlen ist stets ein Auftsichtsbeamter zugegen, er wird alternierend von den Mitgliedern der Deutschen Lotto- und Totoblocks im Auftrag des jeweiligen Ministeriums eines Bundeslandes gestellt wird.[1]

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. http://www.hr-online.de/website/daserste/lotto/index.jsp?rubrik=12074

Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes