Das Judenedikt von 321 ist ein Erlass Konstantins des Großen vom 1. Dezember 321, der teilweise als Beleg dafür interpretiert wird, dass in Köln die früheste jüdische Gemeinde nördlich der Alpen existierte. (Cod. Reg. Lat. 886, f 435v).

„Vermutlich ließen sich Juden bereits zwischen dem 1. und 3. Jahrhundert n. d. Z. als römische Legionäre, Handwerker und Kaufleute im Rheinland nieder, wo sie in Köln, Mainz und Trier eigene Gemeinden gründeten. Doch nur für Köln, das damals den Namen Colonia Claudia Ara Agrippinensium trug, existiert hierzu ein schriftlicher Nachweis: das Dekret Kaiser Konstantins aus dem Jahr 321, adressiert an die Dekurionen, die Mitglieder des Stadtrates: „Mit einem allgemeinen Gesetz erlauben wir allen Stadträten, Juden in den Rat zu berufen. Doch damit ein Rest der früheren Regelung ihnen zum Trost bestehen bleibe, gestehen wir mit einem immerwährenden Privileg je zwei oder drei von ihnen zu, von keinen Nominierungen in Anspruch genommen zu werden“. [Eck, Köln in römischer Zeit, S. 778] Bis dahin waren Juden von der Ausübung des Amts aus Rücksicht auf ihre religiösen Grundsätze befreit. Zudem waren die führenden Familien der Stadt nicht an einer Machtbeteiligung anderer Gruppen interessiert. Als sich jedoch Ende des 3. Jahrhunderts die allgemeine [15] Situation verschlechterte, waren immer weniger Familien in der Lage, die mit hohen Kosten verbundenen öffentlichen Ämter zu tragen. Sie baten daher den Kaiser, die Begünstigung für Juden aufzuheben, um sich so selbst entlasten zu können. Das im Codex Theodosianus, einer Gesetzessammlung 5. Jahrhunderts, überlieferte Edikt belegt, dass die Kölner jüdische Gemeinde wohlhabend und gut organisiert war, denn Grundbesitz und Prestige waren eine Voraussetzung zur Berufung in den Rat. Der Kaiser folgte der Bitte, allerdings mit der Einschränkung, dass weiterhin einige der jüdischen Gemeindemitglieder von der Amtsausführung freigestellt bleiben [16] sollten. Das Dekret Konstantins, das in der Bibliothek des Vatikans in Rom aufbewahrt wird, erwähnt erstmals die Kölner jüdische Gemeinde und ist zugleich das früheste schriftliche Zeugnis einer jüdischen Gemeinde in Mitteleuropa. Aus diesem Grund bezeichnet sich die heutige Kölner Synagogen-Gemeinde auch als die „älteste jüdische Gemeinde nördlich der Alpen“.“

Nicola Wenge: Juden im römischen und mittelalterlichen Köln. Barbara Becker-Jákli (Hrsg.): Das jüdische Köln. Geschichte und Gegenwart. Ein Stadtführer. Hermann-Josef Emons, Köln 2013, ISBN 978-3-89705-873-6, S. 14–16.

Mit ähnlichem Informationsgehalt: Max Tauch: Juden im römischen Köln. In: Jutta Bohnke-Kollwitz u. a. (Hrsg.): Köln und das rheinische Judentum. Festschrift Germania Judaica 1959–1984. J. P. Bachem, Köln 1984, ISBN 3-7616-0719-9, S. 15 f. - Juden müssen ein erhebliches Vermögen besessen haben.

„Wir dürfen – wie für andere Gebiete des römischen Reiches – annehmen, dass eine jüdische Ansiedlung in Köln ihnen [den christlichen Gemeinden] vorausgegangen ist. Es ist bezeichnend, daß Kaiser Konstantin im Jahre 321 eine bisher den Juden gegenüber geübte Regel aufhebt. Bisher waren sie von der Berufung zur Curia, dem römischen Stadtrat, [36]einem Amt, das ihnen schwere Pflichten auferlegte, befreit. Im Jahre 321 hob Kaiser Konstantin diese Befreiung auf. Im Jahre 331 ließ er nur zwei oder drei Juden diese Befreiung genießen, und zwar waren es die Archisynagogen, die Väter der Synagoge („presbyteri“) und sonstige im Gemeindedienst Stehenden. Die Verfassung der jüdischen Gemeinde Köln entspricht demgemäß durchaus der uns sonst im römischen Reich bekannten Verfassung jüdischer Gemeinden (s. Juster: Les juifs dans l'Empire romain). Es ergibt sich ferner, daß die jüdische Gemeinde Köln auf eine gewisse Zeit des Bestandes zurückschauen konnte. [...]“ Weiter: Spekulationen, dass sich die Verleihung des Bürgerrechtes an die Juden durch Caracalla (wohl Constitutio Antoniniana gemeint) für Köln die Ansiedlung von Juden beförderte, dass es wohlhabende Kaufleute jüdischer Religion, eine Synagoge und einen jüdischen Friedhof gab.

Zvi Asaria: Die Juden in Köln. Von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. J. P. Bachem, Köln 1959, S. 35 f.

  • Ernst Baltrusch: Die Juden und das Römische Reich. Geschichte einer konfliktreichen Beziehung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002.
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Literatur

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  • Michael Toch: „Dunkle Jahrhunderte“. Gab es ein jüdisches Frühmittelalter. 3. „Arye Maimon-Vortrag“ an der Universität Trier, 15. November 2000 (= Kleine Schriften des Arye-Maimon-Instituts. Nummer 4). Arye-Maimon-Institut, Trier 2001.
  • Sebastian Ristow: Judentum und Christentum in Spätantike und Frühmittelalter im deutschsprachigen Raum aus archäologischer Sicht. In: Das Altertum. Band 59, 2014, S. 241–262.
  • Sebastian Ristow: Quellen zum frühen Judentum. In: Erich Claßen u. a. (Hrsg.): Roms fließende Grenzen. Archäologische Landesausstellung Nordrhein-Westfalen. WBG Theiss, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-8062-4428-1, S. 416–421, besonders S. 420.
  • Rudolf Schieffer: Die ältesten Judengemeinden in Deutschland (= Vorträge der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste. Reihe G: Geisteswissenschaften. Nummer 450). Ferdinand Schöningh, Paderborn 2015, ISBN 978-3-506-78475-9.
  • Ludwig Berger: Der Menora-Ring von Kaiseraugst. Jüdische Zeugnisse römischer Zeit zwischen Britannien und Pannonien (= Forschungen in Augst. Band 36). Römermuseum Augst, Augst 2005, ISBN 3-7151-0036-2, S. 60–63 und S. 152 (PDF).
  • Werner Eck: Die Teilnahme von Juden am politisch-administrativen Leben der Selbstverwaltungsgemeinden im Westen des römischen Reiches und der Konstantinische Erlass von 321 für die CCAA (= Köln). In: G. K. Hasselhoff - M. Strothmann (Hrsg.): 'Religio licita?' Rom und die Juden (Studia Judaica. Forschungen zur Wissenschaft des Judentums, Bd. 84). Berlin 2016, 203-221.
  • Werner Eck: Existente und fehlende Quellen: Die Konstitution Konstantins zur jüdischen Gemeinde in Köln. In: R. Gross (Hrsg.), Im Licht der Menora: Jüdisches Leben in der römischen Provinz (Frankfurt/New York 2014) 83 ff.