Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die institutionelle Vertretung der über 200 000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates. Der Kongress besteht aus zwei Kammern, der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Die Plenarsitzungen des Kongresses werden im Europapalast (Palais de l’Europe) in Straßburg abgehalten, wo auch das Kongresssekretariat seinen Sitz hat.

Kurzzusammenfassung Bearbeiten

 
Plenarsitzung des Kongress

Der Kongress stellt sich aus den Repräsentanten der Mitgliedstaaten zusammen die in ein lokales oder regionales Amt gewählt wurden und mit einem Mandat ausgestattet sind. Seine 318 Mitglieder sowie die 318 Vertretungen unterteilen sich in die nationalen und die politischen Delegationen.

Die Zielsetzung des Kongresses ist es sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Behörden an der europäischen Integration Anteil nehmen und an der Arbeit des Europarats für Demokratie, Menschenrechte und einen Rechtsstaat partizipieren. Außerdem stellt er einen Ort des Austauschs dar, in dem sich die Mitglieder treffen können um Probleme innerhalb der Gemeinden zu debattieren, ihr Erfahrungen zu teilen oder den Dialog mit nationalen Regierungen suchen.

Thematisch deckt der Kongress mit seinen Aktivitäten ein weites Gebiet ab, unter anderem stärkt er die Kooperation unter den Gemeinden und auf internationalem Level und setzt sich für Roma und Bürgerrechte ein. Der Kongress initiierte auch verschiedene Resolutionen oder Chartas, unter anderem die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die Konvention über die Partizipation von Ausländern im öffentlichen Leben oder die Europäische Städtecharta.

Entstehungsgeschichte Bearbeiten

Die Geschichte des Kongresses spiegelt die über fünfzigjährige Entwicklung der Lokal- und Regionaldemokratie in Europa wider. Der Kongress der Gemeinden und Regionen wurde in seiner jetzigen Form am 14. Januar 1994 mit der Statuarischen Entschließung 94(3) des Ministerkomittees des Europarates als Nachfolgeinstitution der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas gegründet. Die beratende Versammlung des Europarates beantragte im Jahr 1953 die Einberufung einer Europäischen Konferenz der Gemeinden. Sie orientierte sich an der Adoption der Europäische Charta der Gemeindefreiheiten vom Rat der Gemeinden Europas, eine Organisation die 1951 nach französischen Recht gegründet wurde, in Versailles.

Der Einberufung der Konferenz wurde im Jahr 1956 durch das Ministerkomitee stattgegeben und in Folge wurde 1957 die erste Konferenz der Gemeinden ins Leben gerufen. Die erste Sitzung fand am 12. Januar 1957 in Straßburg unter dem Vorsitz des französischen Politikers Jacques Chaban-Delmas statt, welcher von Januar 1957 bis Januar 1960 als Präsident der Konferenz tätig war.

Während der jährlichen Konferenz in 1960 beschloss die Konferenz ihre Statuten in Form einer Projektcharta zu institutionalisieren und wurde am 13. September 1961 durch das Ministerkomittee anerkannt. Am 19. Februar 1975 erweiterte das Ministerkomittee die 1961 anerkannte Projektcharta um offizielle Vertreter der Regionen in die Konferenz aufzunehmen. Die im Zuge der Änderungen umbenannte Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas änderte 1979 ihren Namen erneut in Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas. Am 15. Oktober 1985 gab die Ständige Konferenz die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zur Unterschrift frei, mit welcher der essentiellen Bedeutung der lokalen Selbstverwaltung für die Demokratie Rechnung getragen wurde. Die Charta wurde seitdem von fast allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert.

Während des ersten Gipfels des Europarates in Wien am 9.Oktober 1993 wurde entschieden ein beratendes Organ zu schaffen das die Gemeinden und Regionen Europas repräsentiert. Die Ständige Konferenz beantragte 1994 beim Ministerkomitee ihren Status zu stärken und wurde daraufhin in den gegenwärtigen Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates umgewandelt. Im Jahr 1998 trat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Kraft. Beim Gipfeltreffen des Europarates 2005 in Warschau betonten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates die Wichtigkeit der Lokal- und Regionaldemokratie für Europa und hoben die Bedeutung des Kongresses und seines Auftrages hervor, indem sie ihm weiterhin Unterstützung für das Mandat zusagten. Im gleichen Jahr wurde ein Abkommen zur Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union geschlossen.

Das Ministerkomitee hat am 2. Mai 2007 eine neue Statuarische Entschließung und eine neue Charta für den Kongress der Gemeinden und Regionen verabschiedet. Die Veränderungen sind auf die neuen Anforderungen des Kongresses zurückzuführen. Neben seiner beratenden Tätigkeit werden die Wahlbeobachtung bei Regional- und Kommunalwahlen sowie eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden der Gebietskörperschaften und anderen europäischen Partnern (insbesondere dem Ausschuss der Regionen) als weitere Aufgaben des Kongresses identifiziert.

Struktur Bearbeiten

Plenarsitzungen des Kongresses Bearbeiten

 
Politische Parteien im Kongress, Stand 16. April 2012:
  • SOC - Sozialistische Fraktion 26,10%
  • EVP - Fraktion der Europäischen Volkspartei 28,77%
  • LDR - Fraktion der Liberalen, Demokraten und Reformer 13.68%
  • ECR - Europäischen Konservativen und Reformisten 4,72%
  • Politische Zugehörigkeit unbekannt 26,26%
  • Politische Zugehörigkeit nicht angestrebt 0,47%
  • Der Kongress stellt sich aus den Repräsentanten der Mitgliedstaaten zusammen die in ein lokales oder regionales Amt gewählt wurden und mit einem Mandat ausgestattet sind. Sie werden für jeweils zwei Sitzungen bestellt (2 Jahre) und werden in nationale und politische Delegationen eingeteilt. Momentan besteht der Kongress aus 318 Mitgliedern sowie deren 318 Vertretungen. Die Mitglieder unterteilen sich in nationale und in poltischen Lager auf, wobei jede nationale Delegation die politische Machtverteilung im eigenen Land wiederspiegeln sollte. Momentan teile sich die Mitglieder des Kongresses in 4 politische Lager auf:

    Außerdem sind rund 27 % der Mitglieder keiner Fraktion zugeordnet Der Kongress trifft sich zweimal im Jahr zu den Plenarsitzung im Mai und im Oktober in Strasbourg oder empfängt die Delegationen von europäischen Organisationen. Die Sitzungen der beiden Kammern finden während der Plenarsitzungen statt. Alle zwei Jahre wählt der Congress seinen Präsidenten, welcher wiederum die Repräsentanten zulässt. Momentan hält (bis Oktober 2012) Keith Whitmore, aus dem Vereinigten Königreich, das Mandat.

    Kongressbüro Bearbeiten

    Das Kongressbüro, bestehend aus den Mitgliedern der Büros der regionalen wie auch der lokalen Kammer unter dem Vorsitz des Kongresspräsidenten ( Keith Whitmore), ist für die Vorbereitung der Plenarsitzungen, die Koordination der Arbeit der zwei Kammern und der Statuarischen Ausschüssen und das Budget veranwortlich. Somit stellt das Büro die Kontinuität der Arbeit zwischen den Plenarsitzungen sicher.

    Kammern Bearbeiten

    Kammer der Gemeinden Bearbeiten

    Die Hauptaufgabe der Kammer der Gemeinden ist die Situation von lokaler Demokratie und Lokalwahlen basierend auf der Europäische Charta der Gemeindefreiheiten zu beobachten. Sie ermöglicht nicht nur einen Dialog zwischen den Gemeinden, sondern gibt den Gemeinden eine gemeinsame Stimme. Im Übrigen behandelt die Kammer der Gemeinden auch gesellschaftliche Themen und unterstützt Zusammenschlüsse von europäischen Städten, so zum Beispiel interkultureller Dialog, e-Demokratie oder Multikulturalismus. Auf der Grundlage der Treffen, die zweimal im Jahr während der Plenarsitzungen stattfinden, kann die Kammer der Gemeinden Empfehlungen, Resolutionen oder Bescheide verabschieden. Das Büro der Kammer der Gemeinden kann falls nötig ein Mitglied dazu verpflichten einen Bericht zu einer relevanten Frage seiner Kompetenz zu verfassen. Die Kammer der Gemeinden hat die Aufgabe relevante Fragen die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen zu untersuchen und bei Bedarf Anfrage auf eine Diskussion im Congress zu stellen.

    Kammer der Regionen Bearbeiten

    Die Kammer der Regionen besteht aus Repräsentanten die zwischen den Lokal- und der Zentralregierung agieren. Um sich für die Kammer der Regionen zu qualifizieren muss die Region entweder sich selbst verwalten oder legislative oder staatenähnliche Kompetenzen besitzen. Zusätzlich haben die Gebietskörperschaften in jenen Ländern in denen sie ein weitläufiges Territorium abdecken das Recht der Kammer der Regionen beizutreten. Die Kammer der Regionen behandelt unter anderem die Rolle der Regionen in den Mitgliedsstaaten des Kongresses, regionale Demokratie, Interregionale Zusammenarbeit oder regionale Wirtschaft.

    Statuarisches Forum Bearbeiten

    Mit der Verabschiedung der überarbeiteten Charta des Kongress am 19.Januar 2011 wurde der ehemalige Ständige Ausschuss durch das Statuarische Forum ersetzt, welches sich aus den Präsidenten aller nationaler Delegationen sowie den Mitgliedern des Kongressbüros zusammensetzt. Das Forum handelt zwischen den Penarsitzungen im Auftrag des Kongresses und kann zu jedem Zeitpunkt vom Präsidenten des Kongressbüros einberufen werden.

    Statuarische Auschüsse Bearbeiten

    Gleichzeitig mit der der Formulierung der Prioritäten für den Zeitraum 2011-2012 im Oktober 2010 erschuf der Kongress auch drei neue Ausschüsse: den Monitoring-Ausschuss, Governance-Ausschuss und den Current Affaires Ausschuss.

    Monitoring Aussschuss Bearbeiten

    Der Ausschuss zur Ehrung des Engagements und der Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, oder kurz Monitoring-Ausschuss, ist veranwortlich die Umsetzung der Charta sowie institutionelle Veränderungen in Europa zu überwachen und Berichte über die Situation der lokalen und regionalen Demokratie zu verfassen.

    Governance Ausschuss Bearbeiten

    Der Governance-Ausschuss ist für Themenbereiche zuständig die das statuarische Mandat des Kongresses betreffen, unter anderem Governance, öffentliche Finanzierung von Projekten, grenzübergreifende und interregionale Kooperation, e-Demokratie sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Instituten.

    Current Affaires Ausschuss Bearbeiten

    Die Aufgabe des Current Affaires Ausschusses ist es die Rolle der regionalen und lokalen Regierungen unter Anbetracht der großen Herausforderungen der modernen Gesellschaft zu identifizieren. Unter anderem beschäftigt er sich mit sozialen Zusammenhalt, Bildung oder nachhaltigem Wachstum unter Einbezug der Kernwerte des Europarates. Die Ausschüsse sind verpflichtet die Einhaltung der durch den Kongress verabschiedeten Texte anhand ihrer Berichte zu überwachen. Sie überwachen sowohl die internationalen Tätigkeiten des Europarates als auch die Ausschüsse der parlamentarischen Versammlung.

    Außerdem überwachen die Ausschüsse alle Fragen die in ihre Zuständigkeit gehören, können jedoch auch andere Thematiken aufgreifen sofern sie diese für relevant erachten. Dies muss nicht gezwungenermaßen zu einem Bericht oder einer Konferenz führen.

    Sekretariat Bearbeiten

    Das Kongresssekretariat wird vom Generalsekretär geleitet, der für 5 Jahre von der Plenarsammlung des Kongresses gewählt wird. Aktuell steht dem Sekretariat Generalsekretär Andreas Kiefer (seit März 2010) vor und wird in seinen Funktionen durch den Kongressdirektor, Antonella Cagnolati (seit Jänner 2004) unterstützt. Das Sekretariat der zwei Kongresskammern wird von jeweils 2 Exekutivsekretären, die nach Absprache mit dem Kongressbüro durch den Generalsekretär ernannt werden, besetzt. Der Kammer der Gemeinden steht momentan Jean-Phillip Bozouls ( seit 2005) vor und die Kammer der Regionen wird von Exekutiv Sekretär Jean-Paul Chauvet (seit 2006) geleitet.

    Unabhängige Expertengruppen zur Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung Bearbeiten

    Die unabhängige Expertengruppe (UEG) steht dem Kongress zur Seite seine Verantwortungen im Bereich der lokalen und regionalen Demokratie wahrzunehmen. Die Experten werden aus Universitäten oder anderen wissenschaftlichen Zentren anhand ihrer fachlichen Kompetenz in Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften rekrutiert und besitzen ein erneuerbares Mandat für 4 Jahre. Die UEG ist beauftragt dem Kongress bei folgendem zu assistieren:

    • Erstellung von Berichten zum Zustand der Lokal- und Regionaldemokratie in den Mitgliedstaaten (Montoringauftrag)
    • Erstellung von Berichten über einen spezifischen Aspekt der Charta in einem Land oder einer Gruppe von Ländern (spezifischer Monitoring Auftrag)
    • Erstellung von Berichten auf eine Kontrollanfrage über einen bestimmten Punkt der mit der Charta in Konflikt steht. (Untersuchungsauftrag)
    • Alle Aktivitäten die mit der Förderung der Lokal- und Regionaldemokratie verbunden sind und auf eine Evolution der lokalen und regionalen Autonomie auf der Basis der Charta abzielt.

    Aktivitäten Bearbeiten

    Monitoring der Lokal- und Regionaldemokratie Bearbeiten

    Der Kongress überwacht die Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung anhand von regelmäßigen Kontrollen (alle 5 Jahre) der Mitgliedstaaten. Die Kontrolle wird durch eine in den Staat entsandte Delegation durchgeführtm welche im Anschluss einen Bericht über die momentane Lage verfasst. Das Monitoring stellt für den Kongress die Basis für weitergehende Aktivitäten und einen konstruktiven Dialog mit den Mitgliedsstaaten dar. Es erlaubt dem Kongress außerdem die Strukturen, juristische Instrumente für die Regierungen und die Parlamente und die Abgeordneten besser kennen zu lernen und sich somit ein komplettes Bild zu machen. Der Kongress erstellt auch allgemeine, beziehungsweise thematische Berichte welche eine themenüberschneidende Analyse zur Anwendung der Charta liefern. Im Anschluss werden die Berichte in den Plenarsitzungen diskuttiert und können in einer Empfehlung des Kongresses resultieren. Im Rahmen seiner Kontrollen in den Mitgliedsstaaten hat der Kongress auch die Aufgabe die Abgeordneten in Bezug auf Menschenrechte und im Besonderen deren Anwendung auf lokaler und regionaler Ebene zu sensibilisieren.

    Wahlbeobachtung der Lokal- und Regionalwahlen Bearbeiten

    Die Beobachtung der Lokal- und Regionalwahlen ist ein weiterer Aspekt der Arbeit des Kongresses zur Stärkung der lokalen und regionalen Demokratie. Neben den Wahlbeobachtern, die am Wahltag von Mitgliedern des Kongresses geleitet werden, sind umfangreiche Vorbereitng nötig, so zum Beispiel: Prüfung des politischen und juristischen Systems, Medien, Wahlvorbereitungen, etc. … ). Im Anschluss wird ein Bericht verfasst der zu einer Empfehlung des Kongresses führen kann.


    Kooperationsprogramme Bearbeiten

    Der Kongress partizipiert und unterstützt aktiv Projekte die auf die Stärkung der lokalen Demokratie und der grenzenübergreifenden Kooperation abzielen. Aus diesem Grund hat der Kongress mitgeholfen mehrere internationale Verbände zu gründen und weiter unterstützt, im Besonderen durch seine Kentnisse im Bereich der Fortbildung. Folgende Programme werden offiziell unterstützt:

    Der Kongress arbeitet im Rahmen der Projekte in enger Kooperation mit den verschiedenen Teilen des Europarates zusammen. Diese Programme werden momentan insbesondere für bestimmte Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel die Ukraine, die kaukasischen Staaten, dem Balkan aber auch nordafrikanische Staaten wie Tunesien oder Marokko, entworfen. Der Kongress engagiert sich innerhalb dieser Projekte vor allem in der Qualitätssicherung, Konsolidierung der Reformen und der Verbesserung der Kapazitäten der Abgeordneten, sodass ein konstruktiver Dialog zwischen den Zentralregierungen und den Bürgern entstehen kann.

    Partner des Kongresses Bearbeiten

    Nationale Organisationen der Gemeinden und Regionen Bearbeiten

    Der Kongress unterhält Kontakte und Austäusche mit verschiedenen repräsentativen Organisationen aus allen Mitgliedsstaaten des Kongresses. In Frankreich zum Beispiel kooperiert der Kongress mit der Vereinigung der französischen Bürgermeister, Verband der Regionen Frankreichs und dem Verband der Departements Frankreichs.

    Internationale Organisationen der Gemeinden und Regionen Bearbeiten

    Der Kongress arbeitet regelmäßig mit internationalen Organisationen zusammen, unter anderem Eurocities, United Cities and Local Governments und dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas.

    Ausschuss der Regionen der Europäischen Union Bearbeiten

    Die Kooperation zwischen dem Kongress und dem Ausschuss der Regionen wurde 2005 durch ein Abkommen beschlossen. Ziel der Kooperation ist es gemeinsame Aktivitäten zu entwerfen und durchzuführen, sowie sich auf einer regelmäßigen Basis auszutauschen. Sie basiert auf dem Willen unter Rücksicht der Prinzipien der Subsidiarität und der Proportionalität komplementär zueinander zu arbeiten. Seit 2007 zieht der Kongress Mitglieder des Ausschusses der Regionen zu seinen Wahlbeobachtungen hinzu.

    Beobachter Bearbeiten

    All jene internationen Organisationen die einen Beraterstatus beim Europarat genießen, sind auch automatisch Beobachter im Kongress. Zusätzlich können noch weitere Organisationen den Beobachterstatus erhalten. Dadurch haben sie das Recht an den Versammlungen und Arbeiten des Kongresses mitzuwirken und ihre Meinung auszudrücken ohne jedoch aktiv an Abstimmungen teilnehmen zu können. Einer oder mehrere Repräsentant einer Organisation mit Beobachterstatus kann zu den Versammlungen der Statuarischen Ausschüsse, dem Statuarischen Forum und dem Kongressbüro eingeladen werden.

    Mitglieder des Kongresses Bearbeiten

    Folgende Staaten sind Mitglieder im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats:

    Staat Mitglieder Staat Mitglieder Staat Mitglieder
    Albanien  Albanien 04 Andorra  Andorra 02 Armenien  Armenien 04
    Aserbaidschan  Aserbaidschan 06 Belgien  Belgien 07 Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina 05
    Bulgarien  Bulgarien 06 Danemark  Dänemark 05 Deutschland  Deutschland 18
    Estland  Estland 03 Finnland  Finnland 05 Frankreich  Frankreich 18
    Georgien  Georgien 05 Griechenland  Griechenland 07 Irland  Irland 04
    Island  Island 03 Italien  Italien 18 Kroatien  Kroatien 05
    Lettland  Lettland 03 Liechtenstein  Liechtenstein 02 Litauen  Litauen 04
    Luxemburg  Luxemburg 03 Malta  Malta 03 Nordmazedonien  Nordmazedonien 03
    Moldau Republik  Moldau 05 Monaco  Monaco 02 Montenegro  Montenegro 03
    Niederlande  Niederlande 07 Norwegen  Norwegen 05 Osterreich  Österreich 06
    Polen  Polen 12 Portugal  Portugal 07 Rumänien  Rumänien 10
    Russland  Russland 18 San Marino  San Marino 02 Schweden  Schweden 06
    Schweiz  Schweiz 06 Serbien  Serbien 07 Slowakei  Slowakei 05
    Slowenien  Slowenien 03 Spanien  Spanien 12 Tschechien  Tschechien 07
    Turkei  Türkei 12 Ukraine  Ukraine 12 Ungarn  Ungarn 07
    Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich 18 Zypern Republik  Zypern 03
    GESAMT 318

    Siehe auch Bearbeiten

    Einzelnachweise Bearbeiten


    Weblinks Bearbeiten

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