Eine Zwieschutzweiche (Zw) ist eine Schutzweiche, für die gleichzeitig von zwei Fahrstraßen in unterschiedlicher Stellung Flankenschutz angefordert wird. Sind solche zwei Fahrstraßen eingestellt, kann die Weiche nur einer davon Flankenschutz geben, die andere ist ungeschützt.

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      Zw \___          *___/______\_______
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Schematische Darstellung von zwei Zwieschutzweichen. Fahrstraßen gehen jeweils von Stern zu Stern.
1) Schutzfunktion für zwei Fahrstraßen
2) Schutzfunktion für eine Fahrstraße

Um dennoch eine ungesicherte Fahrstraße zu verhindern, muss ein Ersatzschutz gefunden werden. Ein Schutzsignal kann Fernschutz bieten, wenn bis zur Weiche der für zulässige Fahrten ein Schutzabstand mindestens der maximal möglichen Bremsweglänge gewährleistet ist, oder der Schutzabstand durch eine Rangierzielsperre gesichert wird, die nur bei jüngeren Entwicklungen elektronischer Stellwerke projektiert werden kann.

Wenn eine Zwieschutzweiche in beiden Stellungen Flankenschutz für eine einzige Fahrstraße geben müsste (sogenannter Eigenzwieschutz) wird die Weiche für die voraussichtlich mit der höheren Geschwindigkeit befahrene Anforderungsweiche geforderte Stellung verschlossen.

Als letzte Möglichkeit bleibt nur der Verzicht auf absolute Sicherheit, sodass die Weiche für die Einstellung einer Fahrstraße nicht verschlossen sein muss. In Deutschland ist dies allerdings nicht zulässig.

Situation in Deutschland

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In Deutschland werden seit 1980 Stellwerksanlagen für Eisenbahnen des Bundes (EdB) vom EBA nur zugelassen, wenn Zwieschutzweichen zu Fahrstraßen in Hauptgleisen signaltechnisch sicher verschlossen werden. Für nicht bundeseigene Eisenbahnen, in Nebengleisen und vor 1980 gelten einfachere, teils landesspezifische Bestimmungen.

Wenn ein Zwieschutzverschluss technisch nicht möglich ist, kann auch die Beschränkung festgesetzt werden, dass immer nur eine Fahrstraße eingestellt werden kann. Bei viel genutzten Fahrstraßen wirkt sich das aber negativ auf die Kapazität aus.

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[[Kategorie:Zugsicherung]] [[Kategorie:Bahnanlage]]