Benutzer:Apokalypse/Gewalt gegen Polizeibeamte

>>> Gewalt gegen Polizisten

Gewalt gegen Polizeibeamte

(wird ein neuer Abschnitt vor Polizeivollzugsbeamter#Sonstiges)

Prügelknaben der Nation

Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte ist eines der zentralen Berufsrisiken und richtet sich in erster Linie in der Reaktion auf die Anwesenheit von erkennbaren Polizeibeamten während eines Einsatzes, in seltenen Fällen auch außer Dienst.

Allein in Deutschland gab es seit der Nachkriegszeit ... Todesopfer und ... versuchte Tötungsdelike zum Nachteil von Polizeibeamten, die durch ein Verhalten des polizeilichen Gegenübers herrühren. Desweiteren waren im Jahr 2006 ... Polizeibeamte vorsätzlich verletzt worden. Es gab bundesweit ... Strafanzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine nicht zählbare Anzahl von Anwendungen körperlicher Gewalt (unmittelbarer Zwang gegen Personen). Steigerungen seit den 2000er Jahren ... Studie ... Die Anzahl der schwerer verletzten Polizisten nahm der Studie zufolge von 2005 bis 2009 um mindestens 60 Prozent zu.

Gründe Bearbeiten

umformulieren

Neben dem Grund der Flucht, um der Strafverfolgung oder (seltener Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu entgehen u.a., gibt es auch den Grund des "Einmischens in fremde Angelegenheiten" sowie die verletzte Ehre, weil man von der Polizei aus dem gewohnten Umfeld verbracht wird. Ausschreitungen bei Demonstrationen sind oft eine blanke Kritik an der staatlichen Ordnung bzw. der Regierung. In manchen Einsätzen, die von einem erhöhten Aggressionspotential der Betroffenen geprägt ist, kommt die Gewaltbereitschaft des Gegenübers zum Tragen. Ferner spielt die Gewaltdelinquenz berauschter Personen eine Rolle, d.h. die Hemmschwelle, Polizisten anzugreifen wird abgesenkt.

Die Gewalt richtet sich grundsätzlich gegen den Polizisten als Funktionsträger des Staates, nicht als Mensch.

„Die Polizeiuniform wird zunehmend Zielscheibe der Geringschätzung und des Hasses. Eine polizeiliche Anordnung oder Weisung, selbst bei einer lapidaren Regelverletzung, führt zumindest zu einem verbalen Schlagabtausch.“

Konrad Freiberg, Vorsitzender des Bundesvorstands der GdP.[1]

„Sie müssen viel mehr einstecken als früher.“

Bremer Innensenator und damaliger Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) Ulrich Mäurer(SPD) im Mai/Juni 2009.[2]

Maßnahmen Bearbeiten

Seit den 1970er Jahren, im Zuge der Terroranschläge linksradikaler Organisationen, wurden die Polizeien in Deutschland mit Schutzwesten ausgestattet und die Schußfertigkeiten durch verbesserte Konzepte aus- und fortgebildet. Die Taktik im Polizeieinsatz auf unterer Ebene (mittlerer Dienst) in Bezug auf Eigensicherung (Entgegnen bzw. Verhindern von Angriffen) wurde erst etwa Mitte der 1980er Jahre bundesweit üblich. Das Polizeiliche Einsatztraining und Selbstverteidigung sind heute bei allen deutschen Polizeien fester Bestandteil der Ausbildung. Beim Einsatzverhalten wird unter anderem geübt, wie unter Streßsituationen aggressive Personen unter Kontrolle gebracht werden können.

Seitens deutscher Polizeigewerkschaften wird bemängelt, daß der Personalabbau bei den Polizeien die "Wehrhaftigkeit" der Polizeibeamten im Außendienst verringert. Es können weniger Unterstützungskräfte bei tätlichen Auseinandersetzungen angefordert werden, ferner müssen die Beamten ein Übersoll an Aufgaben erfüllen, sodaß weniger Zeit für korrekt ausgeführte Standards bei der Eigensicherung bleibt.

Trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen technischer und taktischer Art ist eine Verletzung oder der Tod bei Polizeibeamten niemals auszuschließen.

Der Waffengebrauch der Polizei ist in vielen Situationen rechtlich bzw. praktisch meist erst dann möglich, wenn bereits auf Beamte gezielt wird. Dies bietet dann kaum noch Zeit, selbst die Waffe zu ziehen.

Seit Frühjar 2010 werden die körperlichen Angriffe gegen Polizeibeamte erstmalig in der PKS erfaßt.

Strafrechtsreform Bearbeiten

Seit ... wird im Bundestag diskutiert, ob eine Strafverschärfung des StGB (Widerstand für Vollstreckungsbeamte) für tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte im Dienst notwendig und sinnvoll ist.

„Sie verdienen, wenn sie angegriffen werden [...] einen besonderen Schutz.“

Bundesinnenminister Thomas de Maizière.[3]

Im November 2011 wurde der § 113 StGB dahingehend geändert, dass das Strafmaß auf drei Jahre erhöht wurde (Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches); Grund hierfür waren Forderungen aller Polizeigewerkschaften, nachdem die Anzahl der Delikte in den letzten Jahren stark angestiegen waren.

Kein Abschnitt, sondern nach ganz unten:

Weblinks Bearbeiten