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Ausreisezentrum (auch: Ausreiseeinrichtung, Sammelunterkunft, Landesunterkunft) ist ein nach deutscher Behördenterminus für ein Sammelunterkunft, in die Flüchtlinge ohne gültigen Aufenthaltsstatus eingewiesen werden, um sie zum schnelleren Verlassen Bundesrepublik zu bewegen.

Hintergrund

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Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 sieht die Einrichtung von Ausreiseeinrichtungen ausdrücklich vor. Nach § 61 (2): „können die Länder Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. In den Ausreiseeinrichtungen soll […] die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden“

Speziell Flüchtlinge und Migranten, die aufgrund fehlender Papiere und den Behörden nicht bekannter Herkunft nicht abgeschoben werden können, werden in Ausreisezentren untergebracht. Es wird versucht, Informationen über Herkunft der Insassen in Erfahrung zu bringen und Pässe zu beschaffen, da eine Abschiebung stattfinden kann, wenn ein angenommenes Herkunftsland bestätigt, dass es sich bei der jeweiligen Person um einen Staatsbürger dieses Landes handelt. Die Insassen leben dort unter bescheidenen Bedingungen, ein „Taschengeld“ erhalten sie nicht und tägliche Ausgabe von Nahrungsmittelpaketen (siehe Asylbewerberleistungsgesetz) dienen der Sicherstellung der Anwesenheit, die Insassen unterliegen einer regelmäßigen Meldepflicht.




Artikelsammlung

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Ausreisezentrum (auch: Ausreiseeinrichtung, Sammelunterkunft, Landesunterkunft) ist ein nach deutscher Behördenterminus für ein Sammelunterkunft, in die Flüchtlinge ohne gültigen Aufenthaltsstatus eingewiesen werden, um sie zum schnelleren Verlassen Bundesrepublik zu bewegen.

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 sieht die Einrichtung von Ausreiseeinrichtungen ausdrücklich vor. Nach § 61 (2): „können die Länder Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. In den Ausreiseeinrichtungen soll […] die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden“

Speziell Flüchtlinge und Migranten, die aufgrund fehlender Papiere und den Behörden nicht bekannter Herkunft nicht abgeschoben werden können, werden in Ausreisezentren untergebracht. Es wird versucht, Informationen über Herkunft der Insassen in Erfahrung zu bringen und Pässe zu beschaffen, da eine Abschiebung stattfinden kann, wenn ein angenommenes Herkunftsland bestätigt, dass es sich bei der jeweiligen Person um einen Staatsbürger dieses Landes handelt. Die Insassen leben dort unter bescheidenen Bedingungen, ein „Taschengeld“ erhalten sie nicht und tägliche Ausgabe von Nahrungsmittelpaketen (siehe Asylbewerberleistungsgesetz) dienen der Sicherstellung der Anwesenheit, die Insassen unterliegen einer regelmäßigen Meldepflicht.

Eine entsprechende Institution wurde bereits zu Beginn der 1990er Jahre in Ter Apel (Niederlande) eingerichtet, jedoch bald wieder geschlossen. Ende der Neunziger Jahre folgten mehrere Modellprojekte in Deutschland. So entstand 1998 ein Ausreisezentrum in Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), dass allerdings im darauffolgenden Jahr wieder geschlossen wurde. Der Schließung waren einige Probleme vorausgegangen, die einen vagen Eindruck vom dort herrschenden Klima vermitteln: neben dem Selbstmord eines Flüchtlings kam es zu persönlichen Drohungen gegen Bedienstete, Ausschreitungen sowie der Drohung, die Einrichtung komplett niederzubrennen. Dennoch wurden im gleichen Jahr ähnliche Einrichtungen in Braunschweig und Oldenburg in Niedersachsen errichtet, ein Jahr später folgte Ingelheim in Rheinland-Pfalz.

Bei der 1991 begründeten und seither jährlich stattfindenden Aktion Unwort des Jahres wurde der Begriff „Ausreisezentrum“ 2002 zu einem der Unwörter des Jahres erklärt. In der Begründung heißt es: „Dieses Wort soll offenbar Vorstellungen von freiwilliger Auswanderung oder gar Urlaubsreisen wecken. Es verdeckt damit auf zynische Weise einen Sachverhalt, der den Behörden wohl immer noch peinlich ist. Sonst hätte man eine ehrlichere Benennung gewählt.“ Die parallele Wortbildung Begrüßungszentrum (Begriff für die geplanten Auffanglager für Flüchtlinge in Afrika) fand zwei Jahre später ebenfalls Erwähnung der Jury.

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Kategorie:Ausländerrecht






Ausreisezentrum (auch: Ausreiseeinrichtung, Sammelunterkunft, Landesunterkunft) ist ein Behördenterminus für ein Sammelunterkunft, in die Flüchtlinge ohne gültigen Aufenthaltsstatus eingewiesen werden, um sie zum schnelleren Verlassen der Bundesrepublik zu bewegen. Die Ausreiseeinrichtung ist ein wichtiger Bestandteil eines Rückführungskonzepts, mit dem versucht wird, die Ausreisebereitschaft zu verbessern, wenn das behördliche und gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist und ein Bleiberecht somit von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist. Sie zielt darauf ab, alle gesetzlichen Möglichkeiten der Verhaltensbeeinflussung konsequent auszuschöpfen. Ausreisezentren stellen einen neuen Baustein im Komplex staatlicher Flüchtlingspolitik dar und scheinen sich derzeit als Modell bundesweit durchzusetzen. Die Entwicklungen der Politik sind in Deutschland zurzeit aber noch uneinheitlich und deshalb wird dieser Begriff, je nach Bundesland, von Behörden und Kritikern unterschiedlich benutzt.

Rechtliche Grundlagen

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Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 sieht die Einrichtung von Ausreiseeinrichtungen ausdrücklich vor.

Nach § 61 (2): „können die Länder Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. In den Ausreiseeinrichtungen soll [...] die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden“

Umsetzung

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Ausreisezentren sind Unterbringungsformen für Flüchtlinge und Migranten, die aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können. Sie werden dort zentral untergebracht, mit dem Ziel, solange beratend auf sie einzuwirken, bis sie der Ausreise zustimmen oder abgeschoben werden können, weil ein potentielles Herkunftsland bestätigt, dass es sich bei der jeweiligen Person um eine/n StaatsbürgerIn dieses Landes handelt.

In „Ausreisezentren“ soll die Bereitschaft von Flüchtlingen gefördert werden, an ihrer Ausreise bzw. Abschiebung mitzuwirken. In diesen „Ausreisezentren“ landen Menschen, welche ihre Herkunft verschleiern und an der Passbeschaffung nicht mitwirken. Sie leben dort unter bescheidenen Bedingungen, ein "Taschengeld" erhalten sie nicht. Die Insassen unterliegen einer regelmäßigen Meldepflicht. Kritiker berichten, sie würden von Sicherheitsdiensten fortwährend kontrolliert und von Mitarbeitern der Ausländerbehörden verhört, d.h. unter ((psychischen (laut Kritikern)) Druck gesetzt, Deutschland zu verlassen.

Erste Erfahrungen der Behörden belegen, dass bei den aufgenommenen Personen sich deutliche Leistungseinschränkungen zeigen und der Ausschluss einer Arbeitsaufnahme sowie das sich in einem allmählichen Prozess entwickelnde Bewusstsein über die Ausweglosigkeit ihrer Lebensperspektive in Deutschland die Menschen in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt. Weiterhin wird von den Behörden formuliert, als was sie diese Unterbringungsform ansehen:

„Auch wenn bisher die Landesunterkunft zahlenmäßig noch keine große Bedeutung erlangt hat, kann dennoch festgestellt werden, dass das Vorhandensein einer solchen Einrichtung in dem bisher bestehenden System zwischen dem einzigen Druckmittel Abschiebehaft und letztendlicher Kapitulation eine wichtige Lücke geschlossen hat.“

(vgl.: Dietmar Martini-Emden, Leiter des Amtes für Ausländerangelegenheiten und der Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Flugabschiebung und Passbeschaffung bei der Stadtverwaltung Trier -Problemstellung und Intention des Modellversuchs einer Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz)

Aus Sicht der Behörden

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  • Der Aufenthalt in der Einrichtung soll grundsätzlich bis zur freiwilligen Ausreise oder bis zur Abschiebung dauern
  • Ist eine Einrichtung, konzipiert mit einer durch Auflage zur Duldung verfügten Wohnsitznahmeverpflichtung. Der Aufenthalt ist auf das Stadtgebiet beschränkt. Umzäunung, Pförtnerbereich, Büros
  • In der Einrichtung wird das vom Asylbewerberleistungsgesetz vorgeschriebene Sachleistungsprinzip konsequent umgesetzt. In der Einrichtung werden Essenspakete täglich und wöchentlich ausgeteilt, um die Aufnahme von Schwarzarbeit zu verhindern. Bei fortgesetzter Verweigerung der Mitwirkung wird sukzessive das Taschengeld gekürzt.
  • Bestehende Residenzpflicht
  • Dort wird unter optimierten Voraussetzungen, z.B. mit Hilfe von muttersprachlichen Befragern, an der Identitätsfeststellung bzw. der Rückkehrbereitschaft gearbeitet
  • Ausschluss einer Arbeitsaufnahme
  • Vorsprache oder Vorführung des Betroffenen bei den einzelnen Staaten zur Passersatzbeschaffung
  • Das Betreuungskonzept sieht regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen vor, die dazu dienen, einen persönlichen Kontakt aufzubauen, die Absichten und Erwartungen der Person kennenzulernen, Rückkehrhemmnisse zu erforschen und objektive Hinweise auf die tatsächliche Identität und den Herkunftsstaat zu gewinnen.

Aus Sicht von Kritikern

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  • Leben hinter Zäunen, Zutrittskontrolle und Überwachung durch einen privaten Sicherheitsdienst
  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf die jeweiligen Stadtgebiete
  • Strikt kontrolliertes Verbot von Erwerbsarbeit
  • Entzug aller Geldleistungen bei fehlender Mitwirkung an der eigenen Abschiebung
  • Verbot von Deutschkursen
  • Unterbringung in Mehrbettzimmern
  • Ärztliche Grundversorgung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden
  • Regelmäßige wöchentliche Verhöre zu Identität und Herkunftsland
  • Aufzeichnung der Verhöre zur späteren Sprachanalyse
  • Tägliche Ausgabe der Nahrungsmittelpakete (s. Asylbewerberleistungsgesetz) zur Sicherstellung der Anwesenheit
  • Zwangsweise Vorführung bei Botschaften angenommener Herkunftsländer

Geschichte

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Eines der ersten Ausreisezentren wurde bereits zu Beginn der 1990er Jahre in Ter Apel (Niederlande) eingerichtet, jedoch bald wieder geschlossen. Ende der Neunziger Jahre folgten mehrere Modellprojekte in Deutschland. So entstand 1998 ein Ausreisezentrum in Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), dass allerdings im darauffolgenden Jahr wieder geschlossen wurde. Der Schließung waren einige Probleme vorausgegangen, die einen vagen Eindruck vom dort herrschenden Klima vermitteln: neben dem Selbstmord eines Flüchtlings kam es zu persönlichen Drohungen gegen Bedienstete, Ausschreitungen sowie der Drohung, die Einrichtung komplett niederzubrennen. Dennoch wurden im gleichen Jahr ähnliche Einrichtungen in Braunschweig und Oldenburg in Niedersachsen errichtet, ein Jahr später folgte Ingelheim in Rheinland-Pfalz.

Bei der 1991 begründeten und seither jährlich stattfindenden Aktion Unwort des Jahres wurde der Begriff „Ausreisezentrum“ 2002 zu einem der Unwörter des Jahres erklärt. In der Begründung heißt es: „Dieses Wort soll offenbar Vorstellungen von freiwilliger Auswanderung oder gar Urlaubsreisen wecken. Es verdeckt damit auf zynische Weise einen Sachverhalt, der den Behörden wohl immer noch peinlich ist. Sonst hätte man eine ehrlichere Benennung gewählt.“ (siehe auch Euphemismus ).

Dem Begriff Ausreisezentrum folgte schnell der Begriff Begrüßungszentrum (Begriff für die geplanten Auffanglager für Flüchtlinge in Afrika).

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Kategorie:Ausländerrecht








Linksammlung

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Wortlaut Zuwanderungsgesetz im BGBl
Dokumentationsseite Ausreisezentren
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein