Benutzer:Aeroid/Charta der Grundrechte der Europäischen Union (plwiki)

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Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charte des droits fondamentaux de l'Union Européenne) - eine Zusammenstellung grundlegender Menschenrechte und staatsbürgerlicher Pflichten, die am 7. Dezember 2000 auf dem Europäischen Rat in Nizza im Namen der drei Organe der Europäischen Union verabschiedet und unterzeichnet wurde: Parlament, dem EU-Rat und der Kommission, die mit einigen Änderungen von den Präsidenten dieser Organe auf dem Lissabonner Gipfel am 12. Dezember 2007 erneut unterzeichnet wurde. Sie wurde durch den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon[1], der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, verbindlich gemacht.

Geschichte Bearbeiten

Die Arbeiten zur Festlegung der EU-Grundrechte begannen 1999, auf dem Europäischen Rat in Köln. Das Dokument sollte "eine gemeinsame Reihe von grundlegenden Bürgerrechten, die in der einen oder anderen Form in den Verfassungen und anderen Rechtsakten der EU-Mitgliedstaaten verankert sind, zusammenführen, um einen kohärenten Satz von Standards für die Schaffung von zukünftigem EU-Recht zu schaffen"[2]. Nachdem das Europäische Parlament über die Idee abgestimmt hatte, wurde die Europäische Kommission mit der Aufgabe betraut, den Kompromisstext der Charta festzulegen. Die Charta wurde von einem 60-köpfigen Konvent ausgearbeitet, der sich aus Vertretern der Staats- und Regierungschefs der EU, der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zusammensetzt[3].

Am 7. Dezember 2000 wurde der Text der Charta auf dem Gipfel von Nizza von den Regierungschefs aller EU-Staaten angenommen und unterzeichnet. Die Charta der Grundrechte war Teil des Vertrags über eine Verfassung für Europa (als dessen Teil II), der letztlich nicht ratifiziert wurde. Der am 13. Dezember 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon verleiht der Charta Rechtskraft. Die Charta der Grundrechte trat in Kraft, nachdem alle EU-Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon ratifiziert hatten.

Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, Polens und der Tschechischen Republik schränkten den Rechtsschutz der Grundrechtecharta für ihre Bürger durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls als Teil des Vertrags von Lissabon ein.

Charta der Grundrechte in Polen Bearbeiten

 
  • Państwa, które podpisały Kartę
  • Państwa z klauzulą opt-out ograniczającą stosowania przepisów Karty
  • Länder, die die Charta unterzeichnet haben Staaten mit einer Opt-out-Klausel, die die Anwendung der Charta einschränkt

    Entscheidung, die Charta nicht zu unterzeichnen Bearbeiten

    Am 4. Oktober 2007 beschloss die Regierung von Jarosław Kaczyński, wie das Vereinigte Königreich und die Tschechische Republik, die Charta der Grundrechte nicht zu unterzeichnen. Ein Regierungsvertreter begründete diese Entscheidung wie folgt: So soll beispielsweise eine Rechtsauslegung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhindert werden, die zu einer Änderung der Definition der Familie führen und den polnischen Staat zur Anerkennung homosexueller Ehen zwingen würde[5][6]. Die Entscheidung der damaligen Regierung wurde u.a. unterstützt von:    Die religiöse Organisation The Father Piotr Skarga Association for Christian Culture organisierte im Oktober 2007 in Warschau eine Konferenz "Der Verfassungsvertrag und das christliche Erbe Europas", auf der sie ihre Einwände gegen die Bestimmungen der Charta darlegte[7]. Derselbe Verein veröffentlichte auch ein Positionspapier, in dem die Organisation den Widerspruch der Charta zu christlichen Werten darlegte[8],    Die Stiftung "Orientierung" wies auf die Erfahrungen mit der sehr ähnlichen kanadischen Charta der Rechte hin, die seit 1982 in Kanada in Kraft ist. Nach Angaben der Organisation war diese Erfahrung negativ[9],    Maciej Brachowicz von der Kultur- und Bildungsgesellschaft "Jagiellonian Club", die auch eine Liste mit "10 Gründen für die Ablehnung der Charta der Grundrechte"[10] veröffentlichte,    Die Bestimmungen der Charta wurden von Marian Miszalski von der Zeitschrift Najwyższy Czas![11] kritisiert,    In einem Brief an Premierminister Donald Tusk wies der Bürgerbeauftragte Janusz Kochanowski darauf hin, dass die rechtliche Formel der Charta (zahlreiche Generalklauseln) seiner Ansicht nach zu zahlreichen Auslegungskonflikten führen könnte, und schlug vor, dass Polen anstelle der Charta den Beitritt der EU zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 fordern sollte, in deren Anwendung es bereits eine über ein halbes Jahrhundert lange Praxis gibt[12],    Wirtschaftswissenschaftler Robert Gwiazdowski[13].

    Im Jahr 2003 äußerte sich Professor Andrzej Zoll kritisch zu den Bestimmungen der Charta und wies auf das Missverhältnis zwischen den individuellen Freiheiten und dem Schutz der Rechte und der Würde anderer hin[14]. Im Jahr 2007 schlug Prof. Zoll in einem Interview vor, dass Polen sich nicht von der Umsetzung der Charta distanzieren sollte, forderte aber gleichzeitig, dass die Bestimmungen, die seine Zweifel weckten, korrigiert werden sollten[15].

    Das polnisch-britische Protokoll Bearbeiten

    Auf dem Gipfeltreffen in Lissabon am 18. und 19. Oktober 2007, als die Einigung über den neuen Vertrag erzielt wurde, trat Polen dem britischen Protokoll bei, das die Anwendung der Charta einschränkt, und das wie folgt lautet

    Die Entscheidung der Regierung wurde von Vertretern verschiedener Parteien stark kritisiert[17]. Unzufriedenheit mit der Position der Regierung wurde geäußert von:    Andrzej Adamczyk, Leiter der Auslandsabteilung der Gewerkschaft Solidarność, der die Meinung vertrat, dass die Charta in ihrer Gesamtheit angenommen werden sollte. Er fügte hinzu, dass die Solidaritätscharta das wichtigste Element des zukünftigen EU-Vertrags sei.    Professor Bronisław Geremek von der Demokratischen Partei wies darauf hin, dass sich die Charta auf die Menschenwürde bezieht, ein Wert, der nach Ansicht des Professors christliche Wurzeln hat. Er erklärte, dass er die Länder nicht verstehe, die Angst vor der Charta hätten, und dass jeder Ausschluss aus der Charta für Europa und Polen schädlich wäre.    Bogdan Klich, Europaabgeordneter der PO, sagte, dass die Regierung von Jaroslaw Kaczynski mit der Ablehnung der Charta ihren Verpflichtungen gegenüber den Gewerkschaften und dem Erbe der "Solidarität" nicht nachkommt.    Józef Pinior von SdPL, der meint, dass es eine unglaubliche Ironie des Schicksals wäre, wenn das Land, in dem die "Solidarität" gegründet wurde, die Charta nicht annehmen würde.    Amnesty International, das die Charta für die Existenz einer kohärenten Menschenrechtspolitik innerhalb der Union und für das Funktionieren eines wirksamen Systems zum Schutz der Menschenrechte für unerlässlich hält. Die Organisation ist der Ansicht, dass die Nichtverabschiedung der Charta die "Schaffung eines Europas der zwei Geschwindigkeiten"[18] bedeuten würde.    Nach Meinung von Władysław Bartoszewski sollte Polen die Charta der Grundrechte unterzeichnen, und er bezeichnete die Sturheit in dieser Angelegenheit als Ausdruck von Ignoranz und mangelnder Kenntnis des europäischen Rechts[19].    Jacek Protasiewicz, Europaabgeordneter der Partei Bürgerplattform, der glaubt, dass die Äußerungen des Außenministeriums nur einen politischen Kontext haben. In seiner Rede wies er unter anderem darauf hin, dass Malta, das die katholische Religion in seiner Verfassung verankert hat, keine Einwände gegen die Unterzeichnung der Charta erhoben hat. Der Abgeordnete schlug eine landesweite Debatte über die Annahme der Charta vor[20]. Starke Unterstützung für die Annahme der Charta durch Polen wurde vom Vorsitzenden der Bürgerplattform, Donald Tusk, geäußert[Fußnote erforderlich]. Nach dem Sieg bei den Parlamentswahlen 2007 in Polen erklärten die Politiker der Bürgerplattform, dass Polen die Charta der Grundrechte trotz der Vorbehalte der vorherigen Behörden annehmen würde[21]. Daraufhin erklärte Jarosław Kaczyńskis Kabinettsministerin Anna Fotyga am 24. Oktober 2007, dass die Charta eine Bedrohung für die Bewohner der Wiedergewonnenen Gebiete aufgrund von Ansprüchen auf postdeutsches Eigentum darstelle[22]. Andererseits erklärte Jarosław Kaczyński während einer Debatte vor den Wahlen mit Donald Tusk, dass die Bedrohung der Charta aus der "europäischen Praxis"[23] resultiere. Am nächsten Tag kündigte Donald Tusk an, dass er sich die Meinungen von Experten (...) über das Für und Wider einer Unterzeichnung oder Nichtunterzeichnung der Grundrechtecharta anhören werde.

    Fotygas Ansichten wurden vom Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, Jacek Saryusz-Wolski (PO), kritisiert, der die Bedenken des Ministers als "unbegründet"[24] bezeichnete. Der Sprecher des Rates der Europäischen Union, Jesus Carmona, äußerte sich in ähnlicher Weise: Die Charta der Grundrechte kann nicht die Grundlage für deutsche Eigentumsansprüche sein [...] Die Charta ist nicht rückwirkend. Wäre er rückwirkend, könnte man ihn auch auf die Zeit der Inquisition beziehen[25]. Mark Gray, ein Sprecher der Europäischen Kommission, wies darauf hin, dass die Fragen der Landrückgabe außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts liegen und erinnerte daran, dass Artikel 51 eindeutig besagt, dass die Charta die Mitgliedstaaten nur in Angelegenheiten bindet, die von der Europäischen Union geregelt werden[26].

    Laut Prof. Roman Kuźniar enthält die Charta keine Bestimmungen, die Polen bedrohen[25]. Die Aussage von Ministerin Fotyga wurde auch von Bronisław Komorowski (Bürgerplattform) kritisiert, der ihre Aussage als "eine Lachnummer" und "Unsinn" bezeichnete und bestätigte, dass die Bürgerplattform möchte, dass die Charta in Polen verbindlich ist und dass es keinen Grund gibt, warum die Bürger Polens weniger Rechte haben sollten als die Bürger anderer EU-Staaten[27]. Auch der Europarechtsprofessor Jan Barcz bestritt, dass die Grundrechtecharta eine Gefahr für Polen darstellen würde[28]. Am 12. November 2007 erklärte Konrad Szymański, ein Mitglied der Partei Recht und Gerechtigkeit im Europäischen Parlament, dass, wenn die polnische Regierung die Charta der Grundrechte annehmen würde, "man das Szenario in Betracht ziehen sollte", dass die Partei Recht und Gerechtigkeit gegen den Reformvertrag stimmen würde[29].

    Am 14. November 2007 appellierten die LiD-Europaabgeordneten an Donald Tusk, sich nicht der politischen Erpressung durch die Parteien Recht und Gerechtigkeit zu beugen und seine Versprechen nach der Wahl zu erfüllen, indem er den neuen EU-Vertrag zusammen mit der Charta der Grundrechte[30] annimmt. Am 21. November 2007 appellierten die Helsinki Foundation for Human Rights und das Helsinki-Komitee in Polen an Donald Tusk, die EU-Grundrechtecharta zu verabschieden, mit der Begründung, dass unsere Rechte im Vergleich zu den Rechten der Bürger in anderen EU-Staaten stark eingeschränkt werden könnten, wenn sie nicht angenommen wird[31]. Am 22. November 2007 unterstützten die polnischen Bischöfe die von Jaroslaw Kaczynski ausgehandelte Einschränkung der Charta[32].

    Trotz der früheren Kritik der Partei Recht und Gerechtigkeit und der früheren vollen Unterstützung für die Grundrechtecharta erklärte Donald Tusk am 23. November 2007 während seines Exposés, dass die Regierung den Reformvertrag unterzeichnen werde, aber mit dem britischen Protokoll über die Einschränkung der Anwendung der Grundrechtecharta in Polen im Hinterkopf: Ich werde nach Lissabon und Brüssel gehen, um den Reformvertrag mit Respekt vor den Auswirkungen der Verhandlungen meiner Vorgänger zu unterzeichnen[33]. Tusks Entscheidung wurde von den Bischöfen als positiv und vernünftig angesehen[34][35].

    Kritisch zu Tusks Entscheidung äußerten sich unter anderem:    Prof. Zbigniew Hołda, der Tusks Entscheidung "ein Versagen des Menschenrechtsstaates"[36] nannte.    Professor Bronisław Geremek, der an Tusk appellierte, "der Erpressung bezüglich der Charta nicht nachzugeben". Er erklärte, dass "Solidarnosc Polen, ein europäisches, tolerantes und offenes Polen, die Charta will"[37].    Die Helsinki Foundation for Human Rights, die in einem offenen Brief an Tusk appellierte, "sich dafür einzusetzen, dass unser Land den vollen Inhalt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union annimmt, die ein integraler Bestandteil des neuen Vertrags ist, der den Rahmen für ihr Funktionieren schafft"[38].    Professor Marek Safjan, der feststellte, dass die Gründe für die Einschränkung der Charta für die polnischen Bürger "Phobien und Vorurteile" und ein falsches Verständnis der Grundlagen der Konstruktion des Gemeinschaftsrechts sind[39].

    Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon Bearbeiten

    Am 29. November 2007 nahm das Europäische Parlament mit 534 Ja-Stimmen, 85 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen eine Entschließung an, in der es die Charta der Grundrechte unterstützte und Polen und das Vereinigte Königreich aufforderte, von dem Protokoll, das die Anwendung des Dokuments in diesen Ländern einschränkt, zurückzutreten[40].

    Laut einer telefonischen Umfrage unter 500 Personen, die von PBS DGA für Gazeta Wyborcza am 29. November 2007 durchgeführt wurde, unterstützen 57% der Polen die Grundrechtecharta, während 22% dagegen sind[41]. Die Frage der Verabschiedung der Charta war auch eines der wichtigsten Themen, die Premierminister Donald Tusk bei seinem Besuch in Brüssel am 4. Dezember 2007 erörterte. Er kündigte damals an, dass die polnischen Behörden bereit seien, zu Gesprächen über die vollständige Verabschiedung der Charta zurückzukehren, wenn sich nur die Umstände ändern und die Zweifel der Skeptiker ausgeräumt werden können[42]. Am 7. Dezember 2007 unterzeichnete eine Gruppe von 28 polnischen Politikern, Kolumnisten und Intellektuellen (die mit der polnischen Rechten und dem UPR verbunden sind) eine Erklärung[43], in der sie an die polnischen Behörden appellierten, den Reformvertrag nicht zu unterzeichnen und insbesondere an ihrer Entscheidung festzuhalten, die Charta abzulehnen. Zu den Unterzeichnern der Resolution gehörten Artur Zawisza, Prof. Jacek Bartyzel und Stanisław Michalkiewicz.

    Am 13. Dezember 2007 fand die feierliche Unterzeichnung des Reformvertrags statt, der der Charta einen rechtlichen Charakter verleiht. Durch die Entscheidung von Premierminister Donald Tusk und entgegen den Versprechungen vor der Wahl unterliegt die Charta in Polen Einschränkungen, die zuvor von der Regierung von Jarosław Kaczyński ausgehandelt wurden. Am 20. Dezember 2007 verabschiedete der Sejm mit den Stimmen der Koalition eine Resolution, in der er "die Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass es der Republik Polen möglich sein wird, aus dem britischen Protokoll auszutreten"[44]. Am 16. März 2008 erklärte der polnische Staatspräsident Lech Kaczyński, dass die Einschränkung des Schutzes der Charta der Grundrechte für die polnischen Bürger die beste Lösung für die Nation sei, und fügte hinzu, dass die Bestimmungen des Vertrages, die sich auf den katholischen Glauben beziehen, so stark wie möglich unter weltlichem Recht gesichert werden müssen[45]. [[Kategorie:Europäisches Primärrecht]]