Unter Hochwasserrisikomanagement werden eine Reihe von vorsorglichen Maßnahmen zur Vermeidung von örtlichen / regionalen Hochwässern und Anweisungen zum Management der Hilfeleistungen durch staatliche Stellen bei einem drohenden oder eingetretenen Hochwasserschaden verstanden.

In der Europäischen Union gibt es seit 2007 die dafür einschlägige Richtlinie RL 2007/60 des Europ. Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Begründung und Ziele

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Es folgen 22 weitere Gesichtspunkte zur Begründung der EU-weit geltenden und 18 Artikel umfassenden Richtlinie.

Gegenstand der EU-Richtlinie

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Umsetzung der Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland

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In den Bundesländern, in deren Kompetenz der Katastrophenschutz fällt, sind die Schritte zur Umsetzung …

Literatur

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Einzelnachweise

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Kategorien entfallen hier ja wohl erstmal


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