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Illegalität Bearbeiten

Illegalität bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, sowohl durch Individuen wie auch durch Staaten. Illegalität ist das Gegenteil von Legalität. Genau wie bei der Legalität ist die Beziehung auch auf einen Gegenstand möglich.

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Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit.

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Wenn Verstöße gegen das als legal definiert durch Gesetz als besonders ächtungswürdig festgelegt wurde, wird die Handlung als strafbar definiert.


Eine mildere Form ist eine Ordnungswidrigkeit.

Die Legalität wurde in der Weimarer Republik auch in Verbindung mit Parteien genannt. So sprach das Reichsgericht in einem Urteil vom 21. Februar 1930 der NSDAP den „Charakter der Legalität“ ab.[1] In modernen Demokratien läuft das unter dem Begriff der Verfassungsfeindlichkeit. Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. Der Rechtsbegriff umfasst auch das gesetzliche Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander (z. B. legale Beziehung, legales Verhältnis), zwischen Personen und Sachen (z. B. legaler Waffenbesitz) und zwischen Personen und Rechten (z. B. Erlaubnis). Davon zu unterscheiden ist die Legitimität.

Worterklärung Bearbeiten

Das Wort „Legalität“ kommt aus dem Lateinischen (lateinisch lex, legis, legalitas) und bedeutet Gesetz/Gesetzmäßigkeit, mit anderen Worten: ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.

Definitionen Bearbeiten

== Kant ==ö Immanuel Kant zufolge ist Legalität „die äußerlich feststellbare Übereinstimmung einer Handlung mit dem Gesetz ohne Berücksichtigung des Motivs“.[3] Der Gegenbegriff ist bei ihm Moralität, d. h. das nicht nur ein Handeln der Pflicht gemäß, sondern das Handeln aus Pflicht.


Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Über-Blick/Illegalität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Siehe Rede Rudolf Breitscheids im Reichstag am 24. Februar 1932.
  2. Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.
  3. Alois Halder: Philosophisches Wörterbuch. (Begriff Legalität).


Kategorie:Politische Philosophie Kategorie:Rechtsphilosophie Kategorie:Rechtsstaat