Ausnahmezustand (Feuerwehr)

Zeitraum von ungewöhnlicher Lage nach Feuerwehr- und Rettungsdienstrecht in Deutschland

Der Ausnahmezustand (anhören/?) wird in Deutschland von Hilfsorganisationen wie Feuerwehr und Rettungsdienst ausgerufen, wenn sie ihre im Feuerwehrgesetz bzw. Rettungsdienstrecht vorgeschriebenen Aufgaben bei einem außergewöhnlichen Schadensereignis nicht mehr gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung bzw. der Regelversorgung erfüllen können.[4][5][6][7]

Bei der Sturmflut 1962 galt in Hamburg Ausnahmezustand für die Feuerwehr,[1][2] hier Druckschläuche im Einsatz.
Unwetter können Auslöser für einen Ausnahmezustand sein.
Berliner Feuerwehr während des planmäßigen Ausnahmezustands in der Silvesternacht 2014/15[3]

Es ist eine einsatztaktische Anpassung der Organisationsabläufe, die im Gegensatz zum Notstand oder dem ebenfalls als Ausnahmezustand bezeichneten Staatsnotstand keine rechtlichen Auswirkungen hat,[8] sondern wie im allgemeinen Sprachgebrauch außergewöhnliche oder unübliche Zustände beschreibt.[9] Kann die Situation von den Behörden nicht mehr mit eigenen Kräften und Mitteln bewältigt werden, kann der Hauptverwaltungsbeamte die politische Entscheidung treffen, den Katastrophenfall auszurufen, wodurch die entsprechenden Vorschriften über die Rechte, Pflichten und Einsatzpläne während einer Katastrophe zur Geltung kommen, was im Gegensatz zum Ausnahmezustand juristische und finanzielle Konsequenzen hat.[10]

Auslöser für einen Ausnahmezustand können ein Massenanfall von Verletzten bzw. hohe Auslastung von Rettungswagen, Extremwetterlagen oder ein Flugzeugabsturz sein,[4][11][12][13][14] aber auch in jeder Silvesternacht ruft die Berliner Feuerwehr planmäßig einen Ausnahmezustand aus und verdoppelt die Besatzung der Einsatzleitstelle.[15][16] Es werden dann beispielsweise die Freiwillige Feuerwehr oder außer Dienst befindliche Feuerwehrleute zur Wachbesetzung angefordert, Einzelfahrzeuge statt ganzer Löschzüge eingesetzt und die Einsätze nach Wichtigkeit priorisiert.[2][12][16]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Stadt unter. In: Der Spiegel. Nr. 9, 1962, S. 23 (online).
  2. a b Hans Georg Prager: Florian 14. achter Alarm: Das große Buch der Feuerwehr. S. 249–251. Bertelsmann, Gütersloh 1965, DNB 453831818.
  3. Feuerwehr und Polizei hatten vergleichsweise ruhige Silvesternacht. In: Der Tagesspiegel, 1. Januar 2015.
  4. a b Holger Könnecke: Entwurf eines Krisenmanagementhandbuches: Handlungsempfehlungen am Beispiel eines großflächigen Stromausfalls, 2013, Kapitel 2.2.2 Ausnahmezustand, S. 15–17, ISBN 978-3-8441-0274-1.
  5. Matthias Ott, Marc Peter Hofmann, Nils Böger: Einsatz bei Extremwetterereignissen. Kapitel 3.1 Alarmplanung. ecomed-Storck 2018, ISBN 978-3-609-77503-6, S. 93–94.
  6. Magistrat von Berlin: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin. Band 3, 1908, S. 269.
  7. Land Hessen: Medizinischer Katastrophenschutz in Hessen (Memento vom 24. Juni 2021 im Internet Archive) (PDF) S. 40: „Schadenereignisse mit einem erhöhten Anfall von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten stellen nach Nr. 1.2 des Rettungsdienstplanes dann einen Ausnahmezustand unterhalb der Katastrophenschwelle dar, wenn dadurch eine Disposition nach den Grundsätzen der Regelversorgung nicht mehr möglich ist.“ Für diese Fälle ist „eine stufenweise Unterstützung des Rettungsdienstes durch Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes“ vorgesehen.
  8. Abgeordnetenhaus von Berlin, 18. Wahlperiode: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 28. Februar 2019 zum Thema: Ausnahmezustand Rettungsdienst bei der Berliner Feuerwehr. Drucksache 18 / 18 072 (PDF)
  9. Duden: Ausnahmezustand. Abgerufen am 3. August 2019. Siehe auch: Ausnahmezustand (Wiktionary).
  10. „Katastrophen sind […] Großschadenereignisse, die […] von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit eigenen Kräften und Mitteln nicht angemessen bewältigt werden können.“ (Katastrophenschutzgesetz Berlin). Katastrophenschutzgesetz (KatSG) Berlin (Memento vom 4. Oktober 2013 im Internet Archive; PDF) § 2 Absatz 1; zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Januar 2004.
  11. Andreas Kopietz, Alexander Schmalz: Personalmangel: Die Berliner Feuerwehr verhängt immer häufiger den Ausnahmezustand. (Memento vom 17. Januar 2019 im Internet Archive) In: Berliner Zeitung, 23. Februar 2018.
  12. a b Schweres Gewitter über Berlin – Feuerwehr im Ausnahmezustand. In: Berliner Morgenpost, 1. August 2019.
  13. Unwetter mit Windhose: Hamburger Feuerwehr ruft Ausnahmezustand aus. In: Der Spiegel, 7. Juni 2016.
  14. Starker Schneefall beschert der Feuerwehr mehrere Einsätze und vorübergehenden Ausnahmezustand (Memento vom 4. August 2019 im Internet Archive). Webseite der Feuerwehr Frankfurt am Main, 12. März 2013.
  15. Bilanz der Berliner Feuerwehr zur Silvesternacht. (Memento vom 3. August 2019 im Internet Archive) Berliner Feuerwehr, 1. Januar 2019.
  16. a b Jahresbericht 2015 (PDF; 5,5 MB) der Berliner Feuerwehr, S. 20.