Arbeitsgericht Windsheim

bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Windsheim

Das Arbeitsgericht Windsheim war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Windsheim.

Geschichte

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Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Nürnberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Nürnberg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Windsheim entstand das Arbeitsgericht Windsheim als eines von 12 Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Windsheim. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.[2]

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Windsheim wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Neustadt an der Aisch zugeordnet.[3]

Einzelnachweise

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  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117 f.
  3. Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139 f.