Das Arbeitsgericht Bayreuth ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines von elf Arbeitsgerichten im Freistaat Bayern.

Eingang zum Arbeits- und Sozialgericht Bayreuth

Geschichte Bearbeiten

 
Ehemaliger Sitz des Arbeitsgerichts in der Friedrichstraße

Am 1. März 1948 wurde das Arbeitsgericht in Bayreuth installiert, im Februar 1949 kam eine Zweigstelle in Hof hinzu. Im Jahr 1966 wurden 856 neue Klagen gezählt, 1989 waren es bereits 1968 Fälle. Im Januar 1975 wurde eine dritte Kammer eingerichtet.

Bis Ende 1989 war das damals in der Friedrichstraße 18 ansässige Gericht das kleinste Arbeitsgericht in Bayern. Zum 1. Januar 1990 wurde die Zahl der Spruchkörper auf vier erhöht.[1]

Gerichtsbezirk Bearbeiten

Der Bezirk des ArbG Bayreuth erstreckt sich neben den kreisfreien Städten Bayreuth und Hof auf folgende Landkreise:

Sitz und Gerichtsgebäude Bearbeiten

Sitz des Gerichts ist Bayreuth. Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Ludwig-Thoma-Straße 7 im Bayreuther Kasernenviertel. Eine Außenkammer befindet sich in Hof. Deren Zuständigkeit erstreckt sich innerhalb des Gerichtsbezirks auf die Stadt und den Landkreis Hof sowie den Landkreis Wunsiedel.

Instanzenzug Bearbeiten

Rechtsmittelgericht für das Arbeitsgericht Bayreuth ist das Landesarbeitsgericht Nürnberg.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Yvonne Arnhold, Stephan Fuchs: Bayreuth Chronik 1990. Gondrom, Bindlach 1990, ISBN 3-8112-0770-9, S. 22.

Koordinaten: 49° 56′ 12,7″ N, 11° 34′ 12,3″ O