Appellationsgericht Hamm

preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Hamm (1849–1879)

Das Appellationsgericht Hamm war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Hamm.

Geschichte

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Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Hamm geschaffen. Dem Appellationsgericht Hamm waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Hamm war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Hamm wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Dortmund im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm.

Sprengel

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Der Sprengel des Appellationsgerichtes Hamm umfasste die Kreise Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Iserlohn, Soest und den größten Teil des Kreises Altena aus dem Regierungsbezirk Arnsberg und die Kreise Rees, Essen und Duisburg aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Es bestanden dort 10 Kreisgerichte in 3 Schwurgerichtsbezirken.

Kreisgericht Sitz Schwurgerichtsbezirk Gerichtskommissionen
Kreisgericht Bochum Bochum Hamm Gerichtsdeputation in Hattingen, Gerichtskommission in Witten
Kreisgericht Dortmund Dortmund Hamm Gerichtskommission in Schwerte
Kreisgericht Duisburg Duisburg Wesel Gerichtsdeputation in Broich,
Kreisgericht Essen Essen Wesel Gerichtskommission in Werden
Kreisgericht Hagen Hagen Hagen Gerichtsdeputation in Schwelm,
Kreisgericht Hamm Hamm Hamm Gerichtsdeputation in Unna,
Kreisgericht Iserlohn Iserlohn Hagen Gerichtskommissionen in Limburg, Menden
Kreisgericht Lüdenscheid Lüdenscheid Hagen Gerichtskommissionen in Altena, Meinerzhagen, Plettenberg
Kreisgericht Soest Soest Hamm Gerichtskommission in Merl
Kreisgericht Wesel Wesel Wesel Gerichtskommissionen in Dinslaken, Emmerich, Rees

Literatur

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  • H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 141 f., Digitalisat

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)