Das Amtsgericht Stadtoldendorf war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Stadtoldendorf.

Geschichte

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Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen

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Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Stadtoldendorf bestand das Amt Stadtoldendorf. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Holzminden entstand so das Kreisgericht Holzminden und darunter das Amtsgericht Stadtoldendorf als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.[1] Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 achtzehn Dörfer mit 11.028 Einwohnern.[2]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Stadtoldendorf blieb bestehen und war nun eines der acht Amtsgerichte, die dem Landgericht Holzminden zugeordnet waren.[3] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein größeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es wurden 11.534 Gerichteingesessene gezählt.[4]

Das Landgericht Braunschweig wurde 1890 mit dem Landgericht Holzminden vereinigt, das sich wegen seiner schwachen Auslastung als unwirtschaftlich erwies. Damit wurde das Landgericht Braunschweig das einzige Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, es war in dieser Zeit für 24 Amtsgerichte, darunter dem Amtsgericht Stadtoldendorf, zuständig.[5]

1972 wurde das Amtsgericht Eschershausen aufgehoben. Seinen Sprengel übernahm das Amtsgericht Holzminden.[6]

Amtsgerichtsgebäude

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Das frühere Amtsgerichtsgebäude (Amtsstraße 4) steht unter Denkmalschutz.[7] Es wird heute als Polizeistation genutzt.[8]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat
  2. August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 693 f., Digitalisat
  3. Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 399 online
  5. Das Landgericht im Dritten Reich bei Landgericht Braunschweig, abgerufen am 3. Juni 2024.
  6. Erstes Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 13. Juli 1971, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 244.
  7. Amtsgericht im Denkmalatlas Niedersachsen
  8. Herzogliches Amtsgericht