Das Amtsgericht Oberviechtach war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Oberviechtach in Bayern. Bis 2015 bestand das Amtsgericht noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Schwandorf.

Geschichte Bearbeiten

Als Folge der Verwaltungsreform des Jahres 1838 im Königreich Bayern wurde 1840 das Landgericht Oberviechtach eingerichtet. Diesem wurden 38 Gemeinden zugeteilt.[1] Im Laufe der Jahre veränderte sich die Zahl ständig. Im Jahr 1862 wurden als Folge der Trennung von Justiz und Verwaltung der Landgerichtsbezirk Oberviechtach und der Landgerichtsbezirk Neunburg vorm Wald zum Bezirksamt Neunburg vorm Wald zusammengeschlossen. Das Landgericht Oberviechtach blieb als Gerichtsbehörde bestehen und wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in Amtsgericht Oberviechtach umbenannt. Am 1. Oktober 1900 wurde aus 37 Gemeinden des Bezirksamtes Neunburg vorm Wald das Bezirksamt Oberviechtach gebildet.[2] Nach der Auflösung des Landkreises Oberviechtach wurde 1973 auch das Amtsgericht in Oberviechtach aufgelöst und nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Schwandorf geführt.[3] Im Herbst 2015 wurde die Oberviechtacher Zweigstelle des Amtsgerichts Schwandorf aufgelöst. Das Gebäude wird nun von der der Grundbuchumschreibungsgruppe des Amtsgerichts München genutzt.[4]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Emma Mages: Oberviechtach. In: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern. Reihe I, Heft 61. Kommission für Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1996, ISBN 3-7696-9693-X, S. 224 f. (Digitalisat).
  2. Gemeindeliste der Gebietsreform von 1900
  3. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
  4. Rückzug aus Oberviechtach@1@2Vorlage:Toter Link/www.mittelbayerische.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Mittelbayerische Zeitung vom 15. Januar 2020.