Amtsgericht Belgern

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Belgern

Das Amtsgericht Belgern war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Belgern.

Geschichte Bearbeiten

Von 1849 bis 1879 bestand in Belgern die Gerichtskommission Belgern des Kreisgerichts Torgau.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Belgern wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Belgern.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Torgau der Stadtbezirk Belgern, die Amtsbezirke Ammelgoßwitz, Paußnitz und Oberförsterei Sitzenroda, aus dem Amtsbezirk Arzberg der Gemeindebezirk Cöllitzsch-Korgitzsch, die Gutsbezirke Adelwitz und Ottersitz und aus dem Amtsbezirk Loßwitz die Gemeindebezirke Döbeltitz und Mahitzschen und den Gutsbezirk Mahitzschen.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Es war auch Elbzollgericht.

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Belgern zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel dem Amtsgericht Torgau zugeordnet.[4][5]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 491, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 454 online
  3. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  4. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat
  5. Behördengeschichte beim Landesarchiv