Aequitas

altrömischer Rechtsbegriff

Aequitas (lateinisch Gleichheit, Gleichmaß, Gelassenheit, Gleichmut) bezeichnete im römischen Recht die grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit und Billigkeit, über die moralische und ethische Vorstellungen in das geltende Recht einflossen. Sie wurden auf Münzen der römischen Republik als Göttin Justitia dargestellt. Auf Münzen der Kaiserzeit häuften sich die Darstellungen etwa seit der Mitte des 1. Jahrhunderts n. Chr. Auf den Darstellungen hält sie eine Waage, ein Füllhorn und ein Zepter.

Justitia (li.) auf dem Revers mit Waage und Füllhorn

Im englischen Recht hat sich aus dieser allgemeinen Gerechtigkeitsmaxime die rechtliche Kategorie der Equity entwickelt. Die Einzelfall-Gerechtigkeit wird der Rechtssicherheit durch formale Strenge des Rechts im Common Law gegenübergestellt.[1]

Als persönliche Tugend bezeichnet Aequitas den Gleichmut, vermöge dessen ein Römer auch in äußerst kritischen oder aufwühlenden Situation die Würde (Dignitas) zu bewahren wusste.

Literatur Bearbeiten

  • Theo Mayer-Maly: Aequitas. In: Der Kleine Pauly, Bd. 1, 1964, Sp. 97–98.
  • Lars Ostwaldt: Aequitas und Justitia. Ihre Ikonographie in Antike und Früher Neuzeit. Signa Iuris 3, Halle a.d. Saale 2009. Zugl.: Heidelberg, Univ.-Diss., 2008. Inhaltsverzeichnis.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Martin Illmer: Equity EuP 2009, abgerufen am 5. Juni 2021.