Abkürzung: WD:WN/M, WD:WNM
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen an der Projektseite „Weiternutzung/Mängel“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 2 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind. Die Archivübersicht befindet sich unter dieser Seite. Das aktuelle Archiv befindet sich unter Wikipedia Diskussion:Weiternutzung/Archiv.
An alle Leser dieser Diskussion: bitte beachtet den Hinweis zu Rechtsthemen.

nützliche Helfer Bearbeiten

Autoren finden

  • WikiHistory (APPERs Tool): zeigt die Anteile einzelner (Haupt-)Autoren an einem Artikel. Anleitung
  • Contributors: Versionsgeschichte auslesen und (Haupt-)Autoren filtern (dafür alle Haken setzen)
  • history statistics: zeigt die Edit- und Autorenliste einzelner Artikel in Listenform (zahlenmäßig sortiert) an
  • WikiBlame: findet die Autoren bestimmter Artikelabschnitte (nach Wörtern, auch Wortfolgen). Anleitung

Vorlagen und Muster bei Nachnutzung mit Mängeln

URV- und Plagiat-Sucher

Seitenbetreiber finden

Nützliches extern

Bilder Bearbeiten

Werden Probleme mit Bildern auch hier gemeldet? --Toffel 15:41, 3. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ja, allerdings sollten dann am besten auch die Urheber benachrichtigt werden. --Martina Nolte Disk. 15:51, 3. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Bildnutzung "nur" online Bearbeiten

Hi, es wird als Grundlage einer möglichen Rechnung immer wieder auf die MFM-Empfehlung für Foto-/Bildhonorare verwiesen, die jedoch sehr Print-orientiert ist. Eine reine Verwendung in einem Online-Medium (kein ePaper) ist dort jedoch nicht gelistet, es steht nur "Eine zusätzliche Nutzung in Online-Diensten ist separat zu berechnen" da. Was könnte man da ansetzen, gibt es Erfahrungswerte von Praktiker/inne/n? Danke für die Hilfe, --emha d|b 17:07, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Die auf mediafon.net genannten Honorare sind nur Auszüge aus der eigentlichen MFM-Liste (ein ganzes Buch). Dort gibt's diverse Online-Kategorien. --Martina Nolte Disk. 16:41, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Gerichtsentscheidungen zu freien Lizenzen Bearbeiten

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.
  • Niederlande: Urteil Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 SR, 9. März 2006
    Verwendung verboten ohne Einhaltng der Bedingungen der CC-NC-BY-SA
  • GPL setzt sich vor deutschem Gericht durch (heise.de), 10. September 2006
  • Einstweilige Verfügung LG Berlin LG Berlin, 16 O 458/1o, 8. Oktober 2010
    "Das Foto genießt urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder als Lichtbild nach §72 UrhG. Da der Antragsgegner das Foto in seiner Internetseite unter Verletzung der genannten Lizenzbedingungen einstellte, handelte es sich um eine nicht von einer Genehmigung der Antragstellerin gedeckte und damit im Sinne des §97 Abs. 1 UrhG widerrechtliche Verwendung."
  • Urteil LG Bochum I-8 O 293/09, 20. Januar 2011 / Anspruch auf Schadensersatz bei LGPL-Verletzung
    "Wer eine lizenzierte freie Software kommerziell nutzt, muss Autor und Quellcode nennen. Andernfalls drohen Schadensersatzforderungen."
  • Belgien 2010
  • Spanien 2010
  • Israel und Belgien: Urteile zur Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen, 17. Februar 2011
    "Vor kurzem haben allerdings Gerichte in Israel und Belgien die Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen als Urheberrechtsverstoß gewertet."
  • Urteil LG München I-37-O-9798-11, 5. Oktober 2011
    "Dabei ist das Gericht der Auffassung, dass eine Pflicht zur Nennung des Autors ('copyright notice') eine Nennung des vom Urheber hinterlegten Namens im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Lichtbild erfordert. [...] Die Verlinkung auf eine andere Webseite stellt keine Namensnennung in diesem Sinne dar und erfüllt daher bereits dem Wortlaut nach nicht die vereinbarten Lizenzbedingungen."
  • Urteil LG Köln. 28 O 232/13, 5. März 2014
    NC-Klausel gilt bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender: "...ist hier von einer kommerziellen Nutzung der Beklagten auszugehen. Nach dem objektiven Erklärungswert ist unter der Bezeichnung „nicht kommerzielle Nutzung” eine rein private Nutzung zu verstehen."
    • Berufungsverfahren, Urteil OLG Köln, 6 U 60/14, 31. Oktober 2014:
      [1]: Bei der nicht-portierten englischen CC-NC-Fassung "kann die Frage, ob es sich bei der Nutzung eines Bildes um eine "non-commercial" ("nicht-kommerzielle") Nutzung handelt, nicht ausschließlich auf der Grundlage der Begrifflichkeiten des deutschen Rechts entschieden werden. [...} Zweifel an der Reichweite des Verbots nicht-kommerzieller Nutzungsarten ("non-commercial") im Sinne der CC-BY-NC 2.0-Lizenz gehen zu Lasten des Verwenders." Dass "...durch einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ihre automatische Beendigung ausgelöst wird ("Heimfall"), stellt - jedenfalls derzeit - weder eine überraschende Klausel dar, noch führt dieser Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners. [...] Der "objektive Wert" der nicht kommerziellen Nutzung eines unter der Creative Commons-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts kann nur mit Null angesetzt werden."
  • Italien: Tribunale de Milano, 19. Dezember 2014
    [2]: "Das erste Urteil eines italienischen Gerichts, das sich mit Creative Commons befasst. [...] bestätigt also die Wirksamkeit von Creative Commons-Lizenzen auch nach italienischem Recht."
  • USA/Australien / [3]
  • Urteil LG Köln, 14 O 427/13, 30. Januar 2014, zu Pixelio-Nutzung (Bedingungen mit CC-by vergleichbar)
    „Wird das Bild [...] mehrfach genutzt, so ist auch eine mehrfache Urheberbenennung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich als Unterseite bzw. als Einbettung einordnen mag.“
    • Berufungsverfahren , OLG Köln, 6-U-25/14; Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgenommen (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 15. August 2014, Übersicht des Verfahrenshergangs; [4])
      „So sei die isolierte Darstellung eines Bildes unter einer eigenen URL - also losgelöst vom Artikel, in dem das Bild erscheint - keine relevante Zweitnutzung. Die Richter werteten dies als "technische Begleiterscheinung".“
  • LG München I, 37 O 8778/14 vom 17. Dezember 2014:
    „Ein Urheberhinweis und ein Hinweis auf die Lizenz waren jeweils nicht unmittelbar am Bild angebracht. Der Name des Kl. und die Angabe der Lizenz waren jedoch in einer sog. Mouse-Over-Funktion hinterlegt. [...] Die von den Bekl. gewählte Mouse-Over-Funktion ist für eine Urheberbenennung i.S.d. Lizenz nicht ausreichend.“
  • AG Kempten (AIlgäu), 6 C 111/15 am 12. November 2015:
    kein fiktives Lizenzentgelt - „ln diesem Zusammenhang spielt es auch keine Rolle, ob der Verletzer fremder Rechte im Rahmen seiner gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit aktiv geworden ist oder nicht.“
    „Dem Abgemahnten muss wenigstens genügend Zeit gelassen werden, die Berechtigung der Abmahnung zu prüfen und Rechtsrat einzuholen.“
    Der Kläger hat in ähnlich gelagerten Gerichtsverfahren die Termine ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts wahrgenommen. „Vor diesem Hintergrund erschließt sich die Notwendigkeit der vorprozessualen Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht wirklich.“
  • Beschluss Kammergericht Berlin, 24 U 111/15, 07. Dezember 2015:
    „dass die (…) unentgeltliche Lizensierung des betroffenen Fotos über pixelio.de unter bloßer Urheberbenennungspflicht stark darauf hinweist, dass der Kläger im Verletzungszeitraum das streitgegenständliche Foto gerade nicht zu den MFM-Sätzen tatsächlich lizensieren konnte und lizensiert hat. (…) Die einmalige (!) Lizensierung eines anderen (!) Lichtbildes im Jahr 2012 steht der obigen Annahme nicht entgegen. Zu einer „regelmäßigen“ Lizenzierungspraxis ist schon nichts Einlassungsfähiges vorgetragen.“
    Schadenersatz 100 € trotz theoretisch kostenlosem Nutzungsrecht bei Einhaltung der Lizenzbedingungen, Pixelio-Fall mit Auswirkung auch auf Fotos mit CC-Lizenzen (Details)
  • LG Bochum, I-8 O 294/15, Urteil vom 3. März 2016:
    „Warum die Möglichkeit eines Unterlassungsanspruchs seitens der Klägerin ihren Anspruch auf Schadensersatz ausschließen soll - wie von der Beklagten vorgebracht −, erschließt sich der Kammer nicht“
  • OLG Köln, 6 W 72/16 vom 29. Juni 2016 (Vorinstanz LG Köln, 14 O 336/15):
    Ein eigener Lizenzkatalog des Fotografen aus dem Jahr 2015 wird nicht anerkannt zur Berechnung des Schadenersatzes für eine lizenzverletzende Nutzung seit 2012. In Anlehnung an 6 U 60/14 wird der Wert des strittigen Bildes mit Null angesetzt (folglich kein Schadenersatzanspruch anerkannt). Der Streitwert (zur Berechnung der Verfahrenskosten) wird mit 6.000 € festgelegt.
  • LG Leipzig, 05 O 1129/19, Einstweilige Verfügung vom 24.05.2019:
    Die AfD darf ein Foto von Wikimedia Commons auf Wahlplakaten nicht nutzen. Der Name des Fotografen werde nicht genannt. Zudem würden die Interessen und die politische Überzeugung des Urhebers beeinträchtigt.

Siehe auch Bearbeiten

Gerichtsentscheidungen in Deutschland zu gemeinfreien Werken Bearbeiten

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Hinweis: diese Rechtsprechung ist bezüglich der Reproduktionsfotografien durch den seit 7. Juni 2021 geltenden § 68 UrhG überholt.--Chianti (Diskussion) 12:50, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Lizenzierung des [...] Wikipedia-Artikels unter der Doppellizenz GFDL und CC-by-sa 3.0 [...] Bearbeiten

Muss das sein? Ich denke, man darf sich eine Lizenz aussuchen, an deren Bedingungen man sich hält. Und wenn ich die Creative Commons Lizenz wähle, dann muss ich den modifizierten Artikel doch nicht unter die GFDL stellen, oder seh ich das falsch? 18:04, 9. Jun. 2011 (CEST)

… dachte ich auch. Wir sollten es wohl umseitig ändern!? --Marsupium (Diskussion) 12:09, 19. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Es ist sogar noch komplizierter. Falls fremde GFDL-only-Inhalte oder fremde CC-only-Inhalte in einen Artikel importiert wurden, muss dies bei der Kennzeichnung in der Nachnutzung berücksichtigt werden. Fällt euch eine sinnvolle Formulierung für den Baustein ein? --Martina Disk. 16:50, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Leerzeilen bei neuen Einträgen... Bearbeiten

...setzen die Nummerierung nicht fort. Sind die beabsichtigt um auf neue hinzuweisen oder ist das einfach ein Versehen? --Geri 00:51, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Das geht leider nicht anders, wenn man die ("automatische") Abschnittserstellung für Neueinträge nutzen will. Wer eine Idee hat, wie's besser gehen könnte: gerne! --Martina Disk. 20:56, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Habe das Problem mal an Wikipedia:WikiProjekt_Vorlagen/Werkstatt weitergegeben. Vielleicht weiß man dort Rat, -- Doc Taxon @ Discussion 20:47, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten
... nur wo da, ich habs nicht gefunden und das Problem besteht weiterhin!? --91.34.143.253 00:00, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Defekte und komplizierte Eintragsprozedur Bearbeiten

Nummerierung klappt nur ohne Leerzeilen zwischen den Zeilen. Wann wird dies repariert?
In den Vorschauen der Eintragsprozedur sollte die Hilfe zum richtigen Ausfüllen der Vorlage weiter angezeigt bleiben. Auch verwirrt der in der Vorschau angezeigte leere Betreff Kasten, der ja für die korrekte Anzeige auch unbedingt leer bleiben muß.
--91.34.131.206 20:22, 29. Mär. 2012 (CEST) teilweise redundant aus Disk Unterseite verschoben --91.34.131.206 20:35, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Vorlesungsfolien Bearbeiten

Wenn ein Professor Abbildungen aus Wikimedia Commons und teilweise ganze Textpassagen aus Wikipedia wortwörtlich in seine PowerPoint-Vorlesung kopiert ohne Quellenangabe, ohne Autornennung und ohne Hinweis auf die freie Lizenz, ist dies als Urheberrechtsverletzung oder Lizenzverstoß zu werten, wenn er die Vorlesung als PDF passwortgeschützt ins Internet stellt? Gruß Matthias (Diskussion) 18:07, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ja. Trotz Passwort ist das eine urheberrechtlich relevante Verbreitung. Das quasi öffentliche Vorführen ebenfalls. --Martina Disk. 18:40, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

de.goldenmap.com Bearbeiten

Sicher, daß das kein live-Spiegel ist? Ich hab vor einer Stunde oder so ein Foto in einen Listenartikel eingefügt, wenige Minuten später war das auf goldenmap schon zu sehen. -- Smial (Diskussion) 23:47, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Kann auch eine sehr zeitnahe Kopie sein. Wenn ich keine Seite letzte Änderungen finde, trage ich Spiegel - völlig willkürlich - eher als komplette Spiegel ein statt als Live-Spiegel. --Martina Disk. 20:38, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Lexikapool Bearbeiten

Ich kenn mich auf der Projektseite nicht aus, blicke einfach nicht durch, was ich zwecks Überprüfung von (Impressum der Website) machen soll. --Ohrnwuzler (Diskussion) 11:51, 15. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Für beide Links bekomme ich: "Die Seite wurde nicht gefunden". Die Startseite ist leer. Damit erledigt? --Martina Disk. 16:34, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

ssl-zertifikat.com Bearbeiten

Siehe Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#ssl-zertifikat.com benutzt uns für SEO, https://www.google.de/search?q=inurl:http://www.ssl-zertifikat.com/wiki Kompletter Mirror mit WikiBall und login und http://www.ssl-zertifikat.com/wiki/Wikipedia:Impressum . Was tun? --Atlasowa (Diskussion) 12:21, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten

"Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak" von Arne Karsten und Olaf B. Rader Bearbeiten

Von Interesse dürfte dieser Facebook-Post sein:

[5]

Viele Grüße, --Gripweed (Diskussion) 19:00, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Auch die Bilder hat man aus WP geklaut. Natürlich "aus dem Archiv der Autoren", siehe [6]. Der Verlag muss sich jetzt wohl äußern und auch die aufstrebenden Herren Jungakademiker. --Gleiberg (Diskussion) 12:35, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Würde es gerne lesen, aber dieser "Facebook-Post" erscheint bei mir nur als blaue Seite ohne Schrift/Geschriebenes. Muß ich mich extra da anmelden? --79.223.19.208 23:35, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Also ich kann ihn uneingeloggt aufrufen. Jedenfalls danke an alle für diese Geschichte ;) --slg (Diskussion) 02:20, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Werbung für WP-Bücher mit Lizenzverstößen - wen ansprechen/anmahnen? Bearbeiten

Hallo zusammen,

es ist offenbar ein Geschäftsmodell, dass WP-Texte zu Büchern zusammengefasst und dann verkauft werden. Wenn Lizenzen eingehalten werden, ist dagegen nichts zu sagen.

Was ist mit Beschreibungen solcher Bücher zu verkaufsfördernden Zwecken?

Ich gebe ein Beispiel: Der exzellente Artikel über Wilhelm Kaisen z.B. wird auf abe-books genutzt, um ein solches WP-Buch anzupreisen. An wen muss ich mich wenden, um eine korrekte Lizenzierung anzumahnen?

Beste Grüße Atomiccocktail (Diskussion) 17:02, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Eigentlich den, der diesen Text dort eingestellt hat. Im Zweifel aber den Verlag und oder Autor dieses Buches. --Martin K. (Diskussion) 17:05, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ok, ich knöpf mir die GF der AHA Buch GmbH mal vor ... Danke dir für den Hinweis. Atomiccocktail (Diskussion) 17:20, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten
(BK) Da "Print on demand" würde ich mich an den Anbieter, in diesem Falle AHA-BUCH GmbH, Garlebsen 48, Einbeck, Germany, 37574. Kontakt: Tel: +49 (0)5563-9996039, wenden. Gedruckt werden die Plagiate erst nach der Bestellung, und wenn es keine Anbieter gibt (Amazon scheint da nicht mitzumachen) hört vielleicht der geistige Diebstahl auf. Sauärgerlich. -- Gruss Beademung (Diskussion) 17:23, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Kopie in ein anderes Wiki Bearbeiten

Wenn ich einen WP-Artikel vollständig in ein anderes Wiki einstellen will (und er dort dann als eigener Artikel nach Wiki-Verfahren unabhängig von WP weiterlebt): reicht es, wenn ich bei Neuanlage dort in der Zusammenfassungszeile schreibe: Kopie aus Wikipedia unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation, [Difflink] (Datum) ? Damit ist ja dann die Versions-ID unlöschbar festgehalten, der Zugriff auf die WP-History des Artikels ist möglich. Und wenn ja: Gilt das auch für im Artikel vorhandene Bilder von Commons? Wenn nein: Wie ist anders zu verfahren? Danke! --Der wahre Jakob (Diskussion) 10:30, 25. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Zum ersten Teil möchte ich kein Statement abgeben. Bilder müssen in ihrer jeweiligen Bildbeschreibungsseite Lizenz und Autor enthalten (also zumindest bei CC-BY-SA; andere Lizenzen = andere Bedingungen). Das ist ja aber recht einfach herzustellen. Gruß ← Körnerbrötchen 12:14, 22. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Frage bezüglich Urheberrechtsanspruch Bearbeiten

Im Cafe hat eine IP auf das Buch Die Templer - Ein Einblick und Überblick, [7] aufmerksam gemacht. Scheinbar eine Komplettübernahme mehrerer Artikel, z.B. Convento de Cristo oder Christusorden (Portugal) mit kleineren Änderungen (Hinzufügen von Aufzählungspunkten, Ändern von Überschriften). Am Ende wird eine Liste aller Bearbeiter aufgeführt. Zugleich wird am Anfang ein Anspruch auf Urheberrecht geltend gemacht („Dieses Werk ist in all seinen Teile urheberrechtlich geschützt.“). Was ich mich jetzt frage ist, kann man generell auf eine solche Zusammenstellung Urheberrechte erheben, bei (wie mir scheint) nur minimalen eigenen Änderungen? --BHC (Disk.) 20:56, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Naja, am Ende des Buches sind ja in fast schon vorbildlicher Weise die aller Urheber und die Lizenztexte eingebunden – was sich auf den ersten Blick zwar mit der copyright-Angabe am Anfang beist, diese aber juristisch gesehen wohl nur ergänzt. Aus rechtlicher Sicht unterliegen nämlich auch alle unter einer freien Lizenz veröffentlichen Inhalte den „engen Grenzen des Urheberrechts“ und dürfen nur mit Zustimmung des Verfassers verwertet werden. Nur hat der Verfasser diese Zustimmung eben im Rahmen der freien Lizenz schon erteilt hat.
Ich würde den Verfasser dieses Werkes mald rauf hinweisen, dass die Warnung im Impressum sich mit dem Sinn und Wortlaut der freien Lizenzen beist, die im Anhang angegeben sind. Sinn dieser Lizenzen ist es ja eine NAchnutzung zu ermutigen und nicht abzuschrecken. // Martin K. (Diskussion) 21:54, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Es beisst sich schon etwas stark: Die CC-BY-SA, unter der die verwendeten Texte stehen, enthält ja eben die "share alike"-Klausel: Abgeleitete Werke müssen wiederum unter dieser Lizenz stehen und in diesem Rahmen frei weiternutzbar sein. Der Urheber eines Textes, der auf einem CC-BY-SA-Text aufbaut (und erst recht jemand, der nur CC-BY-SA-Texte zusammenstellt), kann sich keine Rechte vorbehalten, die diese lizenzkonforme Weiternutzung einschränken, inbesondere keine "Zustimmung des Verfassers" fordern. Gestumblindi 22:09, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Eine Lizenz ist ja nichts anderes als die Zustimmung des Verfasseres. Und ich würde die Lizenz im Anhang so interpretieren, dass sie für das gesamte Werk gilt. // Martin K. (Diskussion) 23:41, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Gescheitert, Bearbeiten

wollte www.middleages.at eintragen, aber bin nicht dorthin gekommen wo ich mehr als die domain angeben kann. Das UI ist verbesserungswürdig. lg --Herzi Pinki (Diskussion) 00:26, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Mit den Einträgen haben (trotz der Anleitungen im Seitenkopf) immer mal wieder Leute Schwierigkeiten. Ich bin kein Techie und habe keine Ahnung, wie man das besser strukturieren könnte. Die jetzige Struktur geht auf diese Diskussion (+folgende Abscnitte) zurück und war damals besser als das vorherige Sammelsurium mit ellenlangen Individualtexten, die das Abarbeiten mühsam machten. Wer eine Verbesserungsidee hat: gerne her damit! --Martina Disk. 16:19, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Update: Ich hab mal in alle Vorlagen auskommentierte Ausfüllhinweise hinzugefügt und hoffe, das hilft etwas. --Martina Disk. 18:46, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Materialkunde Wikipedia Bearbeiten

Per OTRS (ticket:2015042810026233) wurde uns ein Fall zugetragen, bei dem die Korrektheit der Nutzung des Namens "Wikipedia" fraglich ist. Und zwar führt der Schlauchboothersteller Grabner auf seiner Website eine Rubrik "MATERIALKUNDE WIKIPEDIA". "Wikipedia" steht also im Seitentitel jener Seite, in deren URL und auch auf sämtlichen anderen Seiten der Website in der Navigation. Der Text erklärt dann zunächst, "wertfreie und objektive" Beschreibungen zu den verschiedenen möglichen Schlauchbootmaterialien aus (deutschen) Wikipedia zusammenfassen zu wollen (da andere Hersteller und auch Fachmedien diesbezüglich "bewusst falsche oder ungenaue Angaben" machen). Dabei wird aber kein kompletter Wikipedia-Artikel wiedergegeben, und auch aus welchen Artikeln die einzelnen Informationen entnommen sein sollen, ist nicht ersichtlich. Einige davon scheinen überhaupt nicht aus der Wikipedia zu stammen, so gibt und gab es etwa zu Nitrilon keinen Artikel, es wird derzeit auch nirgends in der Wikipedia erwähnt, taucht in jener Liste aber sehr wohl auf (mit den objektiven und wertfreien Feststellungen "Schlechte Festigkeit" und "Wird für Einweg-Handschuhe und Billigboote verwendet", auch wenn Nitrilon offenbar sehr wohl auch in teuren Booten verwendet wird). Dass die Produktion von Hypalon dagegen eingestellt wurde, steht tatsächlich im Wikipedia-Artikel, die ausführliche Liste von möglichen Schlussfolgerungen, die man aus einem immer noch angebotenen Hypalon-Schlauchboot ziehen kann (u.B. "Absichtliche Täuschung"), findet sich dort aber freilich nicht. Kurzum: Die Rubrik "Materialkunde Wikipedia" ist nicht, wie angegeben, ein Auszug aus der Wikipedia, sondern ein mindestens weitgehend frei erstellter Text, der den Namen "Wikipedia" dem Anschein nach nur nutzt, um die Objektivität einer unabhängigen und respektierten Instanz vorzutäuschen. Die Frage ist nun, ob damit der Name "Wikipedia" zu Unrecht verwendet wird. --YMS (Diskussion) 14:56, 29. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ziemlich klarer Fall. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:07, 29. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Reichautobahnen Bearbeiten

Hier stammen lange Passagen ungekennzeichnet aus Reichsautobahn. Was tun? VG, --Aalfons (Diskussion) 14:53, 13. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Bist du Mitverfasser des Artikels, so kannst du den Betreiber der Seite anschreiben und (erst einmal) freundlich dazu auffordern die Lizenz und die Autoren nachzutragen. Bist du es nicht weiter, dann lies dir doch mal die Projektseite hier durch. Auf den Unterseiten kannst du die entsprechende Seite dann verlinken. ← Körnerbrötchen 12:19, 22. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Strasse-Journal Bearbeiten

Ist das hier besprochene „Straßen-Journal“(in welcher Schreibung auch immer) hier schon mal thematisiert worden oder hat da jemand einen Einblick, auch wie es mit der Lizenzeinhaltung aussieht? --  itu (Disk) 02:48, 22. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Übersetzungen von Artikeln mit eigenem Copyright? Bearbeiten

Hallo, ich habe gerade hier eine ÜBersetzung des Artikels ZMC-2, den ich zum Großteil verfasst habe, gefunden. Die Webseite ist mit einem Copyright-Hinweis versehen. Kein Wort zur Quelle. Ist sowas Lizenzkonform? Grüße Hadhuey (Diskussion) 17:11, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Hadhuey, nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:26, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Genügt ein Link zum Originalartikel als Copyright-Hinweis? Bearbeiten

Diese Seite ist offenkundig aus der Wikipedia kopiert. Irgendwo unten ist ein Button "Wikipedia.org", und ganz unten steht ein Copyright-Zeichen des Seitenbetreibers. Genügt das der Lizenz "Creative Commons Attribution/Share Alike"? Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 19:16, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die (extern verlinkten) Nutzungsbedingungen reklamieren das, es ist aber umstritten, ob dies die CC-by-sa-Bedingungen tatsächlich aushebelt. Die Formulierung ist entsprechend schwammig gehalten. Für vor deren Einführung im Juni 2009 eingefügte Textanteile können die Nutzungsbedingungen sicher nicht gelten. Daneben finde ich persönlich die Schaltfläche "Wikipedia.org" - nach dem großen Fenster für ein anderes Dokument - keine eindeutige Kennzeichnung, wie man sie üblicherweise erwarten kann. Der gute Wille ist schwach erkennbar. Am Seitenende prangt dann aber eben doch "© 2017 WIDERSTAND". Würde denen eine freundliche Email schicken. --Martina Disk. 03:39, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich hab's mit dem Vorschlag, das Beispiel aus der Seite Wikipedia:Weiternutzung (die ich inzwischen gefunden habe) zu verwenden, versucht. Ich bin gespannt, ob und welche Reaktion kommt. Dank und Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:43, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Einen Monat lang keine. Ich weiß nicht, ob, wie und woraufhin die Wikimedia Foundation URV nachgeht. Als einzelner Wikipedianer kann ich das nicht leisten. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:12, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten

WP-Bücher ohne Lizenzangaben? Bearbeiten

Beim Artikel Aachener Dom sind wir auf einen Verlag gestoßen, der offenbar Bücher aus WP-Artikeln ohne korrekte Lizenz veröffentlicht, siehe Diskussion:Aachener Dom#URV?. Als Autor bin ich nicht betroffen, aber es ist ärgerlich, wenn die eigenen Texte unter URV-Verdacht geraten. Summ (Diskussion) 08:27, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Offenbar pflegt niemand mehr diese Seiten. Also mit einem Jahr Verspätung: Das Buch vom BOD-Verlag ist in weiten Teilen aus Wikipedia abgekupfert, beginnend hier von hier. Der Norderstedter Verlag veröffentlicht reihenweise solche Bücher und scheint damit davon zu kommen. Der damalige Hinweis auf der Artikeldiskussion, inzwischen hier archiviert, hat genügend betroffene Autoren erreicht, die Initiative hätten ergreifen können. --Martina Disk. 07:05, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Großzitat im Wahlkampf Bearbeiten

https://derstandard.at/2000102732845/Vilimsky-finanzierte-mit-Steuergeld-ueberwiegend-plagiierte-Studie-von-Parteifreund-Moelzer

--Ailura (Diskussion) 11:42, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Wie gehe ich vor, einen Eintrag in der Liste zu entfernen? Bearbeiten

jwiki.bplaced.net ist offline. Ich würde gerne den Link aus WP:WNM löschen aber nicht die Meldung an sich aus Arhcivzwecken. Wie ist da die Praxis? --Keks Ping mich an! 21:26, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten

"geboren.am" ist übrigens in der Liste aber nicht auf der Meldungsseite vorhanden --Keks Ping mich an! 21:27, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Keiner der 290 Beobachter eine Idee? --Keks Ping mich an! 23:56, 7. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Netflix-Serie 'Dark' Bearbeiten

Die Netflix-Serie 'Dark' beinhaltet in Episode 4 der ersten Staffel (ab ca. 9:40) eine Szene, in der ein Lehrer die Handlung von Goethes 'Die Wahlverwandtschaften' erklärt. Dabei nutzt der Lehrer mehrere Stellen aus dem Wikipedia-Artikel zu Goethes Roman fast Wort für Wort.

Er beginnt mit einem Teil aus dem Kapitel Struktur > Symbole, Verweise, Parallelgeschichte:

"[Dieser] Roman ist durchzogen von einem Netz von Symbolen und Verweisen. Als Beispiele aus der Fülle der Symbole seien die Platanen am See genannt."

Später, immer noch dasselbe Abschnitt, dieses Mal mit mehr Änderungen.

"[Es gibt] zahlreiche[ ] Stellen[, da] verweist der Roman [ ] auf später stattfindende Ereignisse. So wird [zum Beispiel] der [Hungertod von Ottilie] bereits im dritten Kapitel des ersten Teils vorbereitet, als auf „ihre große Mäßigkeit im Essen und Trinken“ hingewiesen wird. [Und] dieser Hinweis[, der] wird später noch einmal wiederholt."

In den Credits habe ich keine Attribution gesehen. Aporeticist (Diskussion) 15:44, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten