Wikipedia Diskussion:Urheberrechtsfragen/Hausrecht und gemeinfreie Werke

Nichtberücksichtung des BGH Urteils

Die BGH Entscheidung zum Sanssouci Urteil wurde am 17. 12. 2010 bekanngegeben und hier wird fast 3 Monate später ein Gutachten bereitgestellt, dass dieses Urteil nicht berücksichtigt? Hat sich denn keiner das BGH Urteil durchgelesen? Da werden grundlegende Entscheidungen der Vorinstanz gekippt. Eine Berücksichtung in einem wirklich nutzbarem Gutachten ist also geboten. So ist das Gutachten jedenfalls nichts wert.

Die Richtung in die u.a. das BGH Urteil geht, ist ja die Unterscheidung zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung. Die zu klärende Frage wäre dann, ob eine CC-NC-xx Lizenz der fraglichen Bilder einer Nutzung in der werbefreien, nicht-kommerziellen, serverbasierten Wikipedia möglich machen würde und somit 'nur' die Nachnutzung der Bilder erschwert werden würde. Gleichzeitig tritt dann die Frage einer automatischen Umliziensierung der fraglichen Bilder nach NC auf.

Grüße, --Mirko Junge 18:01, 4. Mär. 2011 (CET)

Die Entscheidung wurde zwar Mitte Dezember bekannt gegeben, die Urteilsbegründung war aber erst später (Ende Januar?) online. --Isderion 19:26, 5. Mär. 2011 (CET)
NC wird es auf Wikimedia-Projekten nicht geben. Eher wird alles gelöscht. -- 188.23.92.120 08:37, 6. Mär. 2011 (CET)
Ist leider so. Trotzdem würde es mich grundsätzlich schon interessieren, wie dieses Dogma der unbeschränkten -- auch kommerziellen -- Weiternutzung eigentlich in die WP gekommen ist. Hat das Jimmy Wales seinerzeit so festgelegt oder woher stammt das? --Jossi 15:51, 6. Mär. 2011 (CET)
Die Feststellung, dass für freie Inhalte auch die Freiheit zur kommerziellen Nutzung gehört, ist älter als die Projekte Nupedia und Wikipedia und stammt aus der Ecke um Stallman und GPL. Jimmy Wales hat hier etwas übernommen, das eigentlich zum Konsens der Free Software-Szene gehört, nämlich das Verbot von Einschränkungen in der Form der Nutzung und die Sicherstellung der dauerhaften Freiheit der Inhalte (ob nun Softwarequellcode oder Text). Das ist ein seeeeehr langes Thema, zu dem an vielen Stellen schon publiziert wurde, am besten dargestellt (IMHO) bei Eric Moeller. -- Mathias Schindler 17:32, 7. Mär. 2011 (CET)
Vielen Dank für den sehr interessanten Link. Jetzt verstehe ich einiges besser. Ich finde die Argumentation zwar trotzdem teils nur für Software einleuchtend, nicht für in sich abgeschlossene Werke wie Fotos, teils einfach nur marktideologisch und nicht überzeugend, aber was soll's -- ich werd's ohnehin nicht ändern. --Jossi 15:48, 17. Mär. 2011 (CET)

Ein skandalöses Schlechtachten, siehe http://archiv.twoday.net/stories/14673269/ --Historiograf 20:16, 6. Mär. 2011 (CET)

Das sehe ich genau so. Und ein weiterer Beleg dafür, dass Wikimedia Deutschland ein durchaus nutzloser Verein ist. "gerne auch eingebettet in eine Kooperation mit Wikimedia". Ja klar. --WolfgangRieger 20:21, 6. Mär. 2011 (CET)
Ich halte das für groben Unsinn. Wenn man sich ein Gutachten schönschreiben läßt, kann man damit vielleicht politisch punkten. Hier ging es aber (zumindest verstehe ich den Auftrag aus den Reihen der Wikipedianer so) darum, die WP-Autoren zu schützen. Daher halte ich ein Gutachten, das auch die Risiken nicht ignoriert, an dieser Stelle für ausgesprochen sinnvoll.
Die unglaubliche Unaktualität zum Zeitpunkt des Einstellens kann ich allerdings auch nicht verstehen. Entweder wurde das BGH-Urteil einfach noch nicht von der Kanzlei beachtet, oder aber das Gutachten ist schon älteren Datums und wurde jetzt erst hier eingestellt. Zweiteres halte ich für wahrscheinlicher, in diesem Fall interessieren mich die Gründe für diese unzumutbare Verzögerung. Ich bitte um Aufklärung! --Stepro 23:39, 6. Mär. 2011 (CET)
Apropos grober Unsinn: Seit wann war das ein "Auftrag aus den Reihen der Wikipedianer"? --WolfgangRieger 00:07, 7. Mär. 2011 (CET)
Nach Diskussionen und Löschungen (indirekt auf Verlangen der DB AG) von Bahnhofsfotos haben wir[1] auf Commons eine solche Klärung angeregt und Martina hat sich dankenswerterweise dahinter geklemmt und es bewilligt bekommen. Natürlich hätten wir uns etwas mehr bzw. besser nutzbares erwartet. --Túrelio 11:44, 7. Mär. 2011 (CET)
Diese Fragen kommen von den Diskussionsseiten der Wikipedia, von Euch in direkten Gesprächen, von Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen und wir freuen uns über jeden Beitrag zu diesem Thema. Die Rechtsanwaltskanzlei JBB hat für uns im Dezember zwei Fragen aus dem Bereich Bildrechte gutachterlich geprüft, auf die uns Martina Nolte aufmerksam gemacht hat. (Quelle=Vorderseite ganz oben) --Stepro 15:26, 7. Mär. 2011 (CET)
Nach Rücksprache mit Mathias Schindler: Das Gutachten war ca. eine Woche vor Urteilsbekanntgabe fertig, lag also eine Zeit rum. Deine Vermutung ist also richtig. Warum es aber erst jetzt eingestellt wurde, weiß ich nicht. --Isderion 23:51, 6. Mär. 2011 (CET)
Und was hat der veraltete Scherz so gekostet? --WolfgangRieger 00:07, 7. Mär. 2011 (CET)
Das ist doch eine Frage, die uns thematisch nicht weiter bringt. Wichtig ist, wird das 'Update auf Einschluss des BGH-Urteils' erteilt, stehen dafür die Mittel zur Verfügung und wann ist das fertig? Grüße, --Mirko Junge 07:49, 8. Mär. 2011 (CET)

Soll das Gutachten nun aktualisiert werden? So ist es in keiner Art und Weise hilfreich und sollte mit einem Disclaimer der Art:

Diese Ausarbeitung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung nicht und ist deshalb gegenstandslos.

versehen werden. Man könnte auch noch einen Schritt weiter gehen und eine Löschung wegen Irrelevanz und Irreführung beantragen! Grüße, --Mirko Junge 09:57, 17. Mär. 2011 (CET)

FOP-Nutzung tot?

Wenn die in I.3.b) getroffene Aussage bzgl. der Nicht-Lizensierbarkeit von unter Inanspruchnahme der Panoramafreiheit (FOP) erstellten Aufnahmen wirklich zuträfe, können wir FOP für unsere Projekte in die Tonne klopfen. Allerdings ist schon früher bestritten worden, dass sich § 59 UrhG überhaupt auf die Aufnahmen bezieht. Warum wurde diese Frage nicht einmal diskutiert?
Was mich zusätzlich erstaunt ist das Abheben auf "Fotos zu privaten Zwecken" (Kapitel I.2.). Wieso wurde etwas "untersucht", was für uns (Commons und WP) völlig belanglos ist, da es sich nicht um "private Zwecke" handelt? --Túrelio 11:04, 7. Mär. 2011 (CET)

Die Antwort wurde schon ein Absatz weiter tiefer gegeben. "Fotos zu privaten Zwecken" kam ins Spiel, weil es in einigen Hausordnungen die gewählte Formulierung war und dann die Frage offen stand, ob das Anfertigen von Bildern durch Private nachher die Freigabe unter einer freien CC-Lizenz erlaubt. -- Mathias Schindler 17:29, 7. Mär. 2011 (CET)
Ob das Anfertigen von Bildern durch Private nachher die Freigabe unter einer freien CC-Lizenz erlaubt?
Das ist wirklich eine sehr gute Frage, die unbedingt umfassender untersucht werden sollte. Nicht nur, ob CC-BY eine gangbare Alternative ist, sondern auch, wer haftet für die Fehllizensierungen: Einsteller, Seitenbetreiber, Weiterverwerter? Weiterhin ergibt sich das Problem, ob Personen, die eine Legitimation von Wikimedia.de oder 'der Wikipedia', z.B. durch einen dem Presseausweis angelehnten Dokument, wie an anderer Stelle von der Community gefordert, haben, überhaupt noch als Privatpersonen anzusehen sind? Auch bei Personen, die rein quantitativ gesehen Bilder über das übliche Mass, wie es von einer Privatperson zu erwarten wäre, einstellen, könnten schwerlich noch als Privatpersonen im juristischen Sinne angesehen werden. Analog könnte professionelle Ausrüstung (Kamera, Objektiv, Blitzanlage) gegen die Einrede die Bilder als Privatperson gemacht zu haben, stehen. Grüße, --Mirko Junge 07:46, 8. Mär. 2011 (CET)
@Mirko, was meinst du mit "CC-BY eine gangbare Alternative"? Falls du dich damit auf das postulierte Veränderungsverbot beziehst, wäre CC-BY-ND (ND = no derivatives) die logische Schlußfolgerung. ND-lizensierte Werke sind aber zumindest auf Commons (und wohl auch den meisten anderen Projekten) ausdrücklich nicht zulässig. --Túrelio 08:27, 8. Mär. 2011 (CET)
Ausgeschlossen wurde in dem Gutachten explizit CC-BY-SA. Natürlich hast Du recht, das, wenn man der angegebenen Argumantation folgt, eigentlich nur eine der -ND Verianten möglich ist. Der kategorische Ausschluss von -ND auf Commons mag ja sinnvoll sein, aber wenn die Rechtslage es in Deutschland nicht anders zuläßt, sollte man meiner Meinung nach nicht von vorn herein eine -ND oder -NC Lizensierung von entsprechenden (nicht von allen!) Bildern zumindest diskutieren. Grüße, --Mirko Junge 10:10, 17. Mär. 2011 (CET)
Es ist ja nicht so, dass alle Modifikationen von FOP-Bildern verboten wären (§ 62 Abs 3 UrhG). Erfordern unsere freien Lizenzen, dass ein Bild ohne Beschränkungen modifizierbar ist? Wohl kaum. Ansonsten wären etwa auch Fotos, die im de-minimis-Bereich fremde Werke fragen nicht so lizenzierbar. Auch werden die freien Lizenzen durch Persönlichkeits und Urheberpersönlichkeitsrechte (oder?) eingeschränkt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 15:09, 17. Mär. 2011 (CET)

Rechtsanwaltskanzlei JBB

  • Welche Kriterien wurden für den Sachverstand der beauftragten Kanzlei herangezogen? Oder ist das die Meinung eines x-beliebigen Rechtsanwaltes, die bei einem Rechtstreit mit den Darlegungen eines weiteren x-beliebigen Rechtsanwaltes konkurrieren würde und somit einer richterlichen Auslegung bedürfte?
  • Unter einem Sachverständigengutachten verstehen ich ein Gutachten, das von einem renommierten Sachverständigen - aus Forschung-und Lehre - erstellt wurde.
  • Wenn sich der Verein auch als Lobbyorganisation für die Sache der Wikipedia und seiner Nutzer betätigen will, dann scheint mir dieses "Gut(?)"achten ein ziemlicher Schuss ins Knie zu sein. Und mann muss sich natürlich auch fragen in wessen Namen dieses Gutachten jetzt veröffentlicht wurde und welche Policy die Veröffentlicher des Gutachtens jetzt daraus ableiten wollen. --Wuselig 14:55, 7. Mär. 2011 (CET)
JBB ist die Hauskanzlei des Vereins, die machen alles für die und für das Gutachten wurde keine neue Kanzlei beauftragt.
Hintergrund des Gutachtens war ein älterer Wunsch aus der Community, siehe hier
Die Antwort auf deine letzte Frage steht schon umseitig: "Das Gutachten hat keine unmittelbare Auswirkung auf derzeit gelebte Praxis, z.B. auf Wikimedia Commons und sollte als Beitrag verstanden werden, die Diskussion innerhalb der Projekte fortzusetzen." --Isderion 15:06, 7. Mär. 2011 (CET)
Ich habe die Überschrift dieses Absatzes angepasst. JBB ist eine Kanzlei in Berlin mit auf Urheberrecht spezialisierten Anwälten, die auch im Bereich freier Lizenzen heimisch sind. -- Mathias Schindler 17:27, 7. Mär. 2011 (CET)

Sie sind unfähig und können nicht als Experten gelten, auch wenn Schindler & Co. ihnen Wikimedia-Spendengelder vorne und hinten reinschieben --Historiograf 00:31, 17. Mär. 2011 (CET)

Dass ich mit dem Gutachten auch nicht wirklich zufrieden bin, habe ich oben ja schon mehrfach angemerkt aber auch gesagt, was meines Erachtens nicht so gelungen ist. Mit Deiner destruktiven Fundamentalkritik erreichst Du doch gar nichts: Nenne doch einfach die Rechtswissenschaftler oder die Kanzleien, die Deiner Meinung nach einschlägig sind und sich durch hervorragende Arbeit in der Vergangenheit ausgewiesen haben. Viele werden es nicht sein. Grüße, --Mirko Junge 10:15, 17. Mär. 2011 (CET)
JBB? Das waren doch die mit der ziemlich unrühmlichen Rolle in der Causa Fürstenberg? Dann wird ja so manches klar. -- Rosenzweig δ 23:43, 20. Mär. 2011 (CET)