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Der freie Zugang zum Archiv wird durch urheberrechtliche Einschränkungen begrenzt.

Aus diesem Grund ging auch die Erschließung sehr langsam vor sich. Da Werke von namentlich genannten AutorInnen erst 70 Jahren nach deren Tod gemeinfrei werden, konnten die Mappen bisher ohne Überprüfung jedes einzelnen Artikels nicht freigeschaltet werden - auch wenn dies nur einen kleinen Prozentsatz des Materials betrifft, da die meisten Artikel ohne Namensnennung veröffentlicht wurden und damit 70 Jahre nach Publikation gemeinfrei wurden. Bis 2019 wurde grob geschätzt ein Fünftel des digitalisierten Materials (aus der 1. Verfilmung bis 1949) aufgearbeitet und für den Webzugriff freigeschaltet.

Änderungen im EU-Urheberrecht[1] erlaubten es der ZBW Anfang 2024, das gesamte bisher unveröffentlichte Material bis 1949 im EU-Rechtsraum pauschal freizuschalten[2] - bei bisher allerdings erst rudimentärer Erschließung.

Nach 1949 erschienenes Material - für den Zeitraum 1950 bis 1960 digitalisiert - ist leider auch weiterhin nur im ZBW-Lesesaal zugänglich. Späteres Material liegt von 1961 bis 1980 (z.T. länger) auf Mikrofiches vor und kann nach Absprache (pressemappe20@zbw-online.eu) vor Ort in Hamburg genutzt werden. Details s. Bestandsübersicht

  1. vgl. https://pro.deutsche-digitale-bibliothek.de/daten-liefern/teilnahmekriterien/rechtliches/digitalisierung-noch-urheberrechtlich-geschuetzter-materialien
  2. Rechteinhaber können der Veröffentlichung einzelner Werke über das von der EU festgelegte Verfahren widersprechen