Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Schopfheim

Verwaltungsgemeinschaft im Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg, Deutschland

Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Schopfheim ist eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) gemäß § 59 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg.[2] Der Verwaltungsgemeinschaft gehören die Stadt Schopfheim als erfüllende Gemeinde und deren Nachbargemeinden Maulburg, Hausen im Wiesental und Hasel an.

Wappen Deutschlandkarte
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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Schopfheim
Deutschlandkarte, Position der Verwaltungsgemeinschaft Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Schopfheim hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 47° 39′ N, 7° 49′ OKoordinaten: 47° 39′ N, 7° 49′ O
Bestandszeitraum: 1971–
Bundesland: Baden-Württemberg
Regierungsbezirk: Freiburg
Landkreis: Landkreis Lörrach
Fläche: 94,47 km2
Einwohner: 27.975 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 296 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen:
Verbandsschlüssel: 08 3 36 5007
Verbandsgliederung: 4 Gemeinden
Adresse der
Verbandsverwaltung:
Hauptstraße 29–31
79650 Schopfheim
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Schopfheim im Landkreis Lörrach
Karte

Geschichte Bearbeiten

Im Gesetzentwurf vom Oktober 1970 zur Kreisreform in Baden-Württemberg war vorgesehen die seit Jahrhunderten zum evangelischen Markgräflerland gehörige Gemeinde Hasel vom Landkreis Lörrach in den Landkreis Waldshut zu verschieben. Der Landkreis Waldshut ist geschichtlich durch seine Zugehörigkeit zum habsburgischen und katholischen Vorderösterreich geprägt. Der Plan löste in Hasel heftige Proteste aus. Um beim Landkreis Lörrach bleiben zu können wurde bereits am 9. Februar 1971 eine Verwaltungsgemeinschaft mit Schopfheim vereinbart. Da kleinen Gemeinden die solche Kooperationen abgeschlossen hatten für die der Kreisreform folgende Gemeindereform die Selbständigkeit garantiert wurde, hatte Hasel mit der Vereinbarung einen großen Erfolg erzielt, dessen Bekanntgabe durch das Geläut der Kirchenglocken begleitet wurde.[3]

Am 10. Juni 1974 traten Maulburg und Hausen der Verwaltungsgemeinschaft bei, die am 1. Januar 1975 in Kraft trat. Hasel hatte 1971 auch sein Finanzwesen der Verwaltungsgemeinschaft als Aufgabe übertragen, was Maulburg und Hausen nicht taten, so dass die Stadt Schopfheim für die Nachbargemeinden unterschiedliche Leistungen erbrachte. Am 16. Januar 1996 und am 1. April 2021 wurde die Vereinbarung angepasst. 2021 übernahm Hasel das Finanzwesen wieder selbst.[4]

Statistik Bearbeiten

Bei Verbandsgründung 1975 lebten 22 799 Einwohner in den angeschlossenen Gemeinden. Die aktuellen Zahlen bilden die Einwohnerzahlen zum 30. September 2020 ab.[5] Im September 2020 lebten rund 27 500 Einwohner in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Schopfheim, was 12 % der Bevölkerung des Landkreises Lörrach entspricht. Die Fläche der Gemarkungen der in der Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gemeinden beläuft sich auf 94,46 Quadratkilometer[6] und damit 11,7 % des Kreisgebietes. Die Bevölkerungsdichte beträgt 291 Einwohner pro Quadratkilometer, was etwa dem Durchschnitt im Landkreis Lörrach (284) entspricht.

Gemeinde Einwohner[7] Fläche (km²)
Schopfheim 19 771 67,98
Maulburg 4 281 9,73
Hausen im Wiesental 2 337 5,14
Hasel 1 129 11,67
** VVG 27 518 94,46

Struktur Bearbeiten

Nach § 59 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist die Stadt Schopfheim die erfüllende Gemeinde, das heißt, sie erfüllt die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist der Bürgermeister (Dirk Harscher) der erfüllenden Gemeinde (Schopfheim). Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist.

Aufgaben Bearbeiten

Den Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft orientiert sich an § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung.

Gesetzliche Erledigungsaufgaben Bearbeiten

Die Stadt Schopfheim berät die der Verwaltungsgemeinschaft angeschlossenen Nachbargemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Daneben erledigt die erfüllende Gemeinde für die Mitgliedergemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane:[8]

Erfüllungsaufgaben Bearbeiten

Die erfüllende Gemeinde erledigt anstelle der Mitgliedergemeinden in eigener Zuständigkeit weitere Aufgaben:[10]

Weitere Aufgaben Bearbeiten

  • für die Gemeinde Hasel: die Bearbeitung von Personalangelegenheiten
  • für die Gemeinde Maulburg: die Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2022 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).
  2. Siehe Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 59
  3. Siehe Helmut Kima: Hasel 2005 – Ein Dorf erinnert sich an seine Vergangenheit. In: Das Markgräflerland, Band 2/2005, S. 6 Digitalisat der UB Freiburg
  4. Siehe Genehmigung der Änderung durch den Gemeinderat von Hausen im März 2020 Hausener Woche. Amtsblatt sowie Mitteilungen und Informationen aus dem Hausener Ortsgeschehen, Nr. 10/20 vom 6. März 2020, S. 5–6
  5. Siehe Bevölkerung nach Nationalität – vierteljährlich; Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
  6. Bevölkerung, Gebiet und Bevölkerungsdichte 2019. Die Summe der Gemeindezahlen weicht hiervon aufgrund von Rundungen leicht ab (94,52 wie in der Infobox)
  7. Stand 30. September 2020
  8. Synopse öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft); abgerufen am 17. Mai 2021
  9. Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Vom 3. Dezember 2013; § 4 Gebrauch und Einteilung der öffentlichen Gewässer
  10. Synopse öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft); abgerufen am 17. Mai 2021
  11. Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Vom 17. Dezember 1990.