Verbotszeichen

Piktogramm, das auf ein Verbot hinweist

Als Verbotszeichen werden Piktogramme bezeichnet, die auf ein Verbot hinweisen. Sie gehören zu den Sicherheitskennzeichen. Sie werden verwendet, um ein Verhalten zu verhindern, das eine Gefahr auslösen könnte (Rauchverbot auf Tankstellen) oder um auf rechtliche Verbote hinzuweisen.

Ein Rauchverbotsschild entsprechend DIN 4844-2 und Richtlinie 92/58/EWG

Verbotszeichen nach Norm Bearbeiten

„[Das] Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt“

§ 3.3. ASR A1.3[1]

Die Piktogramme für Verbotsschilder werden international in der ISO 7010 (deutsche Version: DIN EN ISO 7010) definiert: als schwarzes Piktogramm auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund (Weiß/RAL 9003 Signalweiß), rotem dicken Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot) und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Piktogramm durchstreicht.

 
Verbotsschilder mit Textschild

Ursprünglich wurden Verbotszeichen in der DIN 4844 definiert. Diese verweist jedoch inzwischen auf die ISO 7010 und erweitert sie um speziell in Deutschland verwendete Piktogramme, Erkennungsweiten und Farbdefinitionen nach RAL.

Die Piktogramme stellen eindeutig eine verbotene Handlung oder einen verbotenen Gegenstand dar. So bedeutet zum Beispiel eine durchgestrichene Zigarette, dass Rauchverbot herrscht. Es gilt der Grundsatz: Ein Zeichen = eine Aussage. Durch die Piktogramme sind, im Unterschied zu Textschildern, international einheitliche und universell verständliche Schilder möglich.

Häufig treten auch Textschilder in Kombination mit Piktogrammen auf.

Verbotszeichen in Arbeitsstätten Bearbeiten

Die Verwendung von Verbotszeichen in Arbeitsstätten regelt die ASR A1.3, welche in der aktuellen Fassung auf Verbotsschilder nach ISO 7010 und die Ergänzungen aus DIN 4844-2 verweist. Die DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A 8) wurde durch die ASR A1.3 abgelöst. Die ISO 7010 definiert Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen:

Durch Kennbuchstaben sowie eine dreistelligen Ziffer lässt sich jedes genormte Sicherheitskennzeichen identifizieren.

Die ASR A1.3 definiert darüber hinaus Zusatzzeichen, die zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet werden und ein Kombinationszeichen ergeben.

Übersicht Bearbeiten

EN ISO 7010 DIN 4844-2:2001 Richtlinie 92/58/EWG Kennzeichnungsverordnung The Health and Safety (Safety Signs and Signals) Regulations 1996
 
P002: Rauchen verboten
 
D-P001: Rauchen verboten
 
Rauchen verboten
 
Rauchen verboten
 
No smoking
 
P003: Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten
 
D-P002: Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
 
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
 
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
 
Smoking and naked flames forbidden
 
P004: Für Fußgänger verboten
 
D-P003: Für Fußgänger verboten
 
Für Fußgänger verboten
 
Für Fußgänger verboten
 
No access for pedestrians
 
P005: Kein Trinkwasser
 
D-P005: Kein Trinkwasser
 
Kein Trinkwasser
 
Kein Trinkwasser
 
Not drinkable
 
P006: Für Flurförderzeuge verboten
 
D-P007: Für Flurförderzeuge verboten
 
Für Flurförderzeuge verboten
 
Für Flurförderzeuge verboten
 
No access for industrial vehicles
 
P010: Berühren verboten
 
D-P008: Berühren verboten
 
Berühren verboten
 
Berühren verboten
 
Do not touch
 
P011: Mit Wasser löschen verboten
 
D-P004: Mit Wasser löschen verboten
 
Verbot, mit Wasser zu löschen
 
Verbot mit Wasser zu löschen
 
Do not extinguish with water
 
D-P006: Zutritt für Unbefugte verboten
 
Zutritt für Unbefugte verboten
 
Zutritt für Unbefugte verboten
 
No access for unauthorised persons

Andere Piktogrammarten Bearbeiten

Weitere sicherheitsrelevante Arten von Zeichen im Arbeitsschutz sind:

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Verbotszeichen – Sammlung von Bildern und Videos
Commons: Verbotszeichen nach ISO 7010 – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (abgerufen am 24. September 2014)