Schwarzenborn (Cölbe)

Ort in der Gemeinde Cölbe

Schwarzenborn ist ein Ortsteil der Gemeinde Cölbe im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Das Dorf liegt im Nordosten des Gemeindegebiets im Burgwald. Die Bundesstraße 3 verläuft am südlichen Ortsrand.

Schwarzenborn
Gemeinde Cölbe
Koordinaten: 50° 54′ N, 8° 52′ OKoordinaten: 50° 53′ 43″ N, 8° 51′ 35″ O
Höhe: 270 (256–284) m ü. NHN
Fläche: 1,85 km²[1]
Einwohner: 120 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 65 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Eingemeindet nach: Schönstadt
Postleitzahl: 35091
Vorwahl: 06427

Geschichte Bearbeiten

 
Fachwerkhaus in Schwarzenborn

Ortsgeschichte Bearbeiten

Die älteste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung als villa Svarcinburne und villa Swarcinburgne weist in die Jahre 1211/16, als das Stift Wetter dort im Tausch mit Kloster Haina ein Gut erwarb.[1]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen genehmigte die Landesregierung mit Wirkung vom 31. Dezember 1970 den Zusammenschluss der Gemeinden Schwarzenborn und Schönstadt im damaligen Landkreis Marburg zu einer Gemeinde mit dem Namen Schönstadt.[3] Am 31. Dezember 1971 kam diese Gemeinde zu Cölbe.[4] Zum 31. Dezember 1971 erfolgte der Freiwillige Zusammenschluss mit der Gemeinde Cölbe, wodurch Schwarzenborn ein Ortsteil von Cölbe wurde.[5] Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Cölbe wurden Ortsbezirke gebildet.[6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick Bearbeiten

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Schwarzenborn angehört(e):[1][7]

Gerichte seit 1821 Bearbeiten

Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Landgericht Marburg war als Gericht in erster Instanz für Schwarzenborn zuständig. 1850 wurde das Landgericht in Justizamt Marburg umbenannt.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg.[12][13] Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.

Bevölkerung Bearbeiten

Einwohnerstruktur 2011 Bearbeiten

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Schwarzenborn 120 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 21 Einwohner unter 18 Jahren, 48 zwischen 18 und 49, 27 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 42 Haushalten. Davon waren 9 Singlehaushalte, 12 Paare ohne Kinder und 18 Paare mit Kindern, sowie keine Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 24 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung Bearbeiten

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1577: 11 (7 landgräflich) Hausgesesse
• 1630: 16 (12 landgräflich) Hausgesesse. 14 Ackerleute (10 landgräflich), 2 landgräfliche Einläuftige.
• 1681: 8 hausgesessene Mannschaften (nur landgräflich Anteil)
• 1838: 160 Einwohner (Familien: 13 nutzungsberechtigte Ortsbürger, 9 Beisassen)
Schwarzenborn: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2011
Jahr  Einwohner
1834
  
152
1840
  
158
1846
  
161
1852
  
163
1858
  
148
1864
  
149
1871
  
130
1875
  
127
1885
  
123
1895
  
123
1905
  
143
1910
  
126
1925
  
111
1939
  
113
1946
  
178
1950
  
171
1956
  
125
1961
  
131
1967
  
117
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
120
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit Bearbeiten

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1861: 146 evangelisch-lutherische, 2 evangelisch-reformierte Einwohner
• 1885: 122 evangelische (= 99,19 %), ein katholischer (= 0,81 %) Einwohner
• 1961: 118 evangelische (= 90,08 %), 10 katholische (= 7,63 %) Einwohner

Historische Erwerbstätigkeit Bearbeiten

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1744: landgräflich: Erwerbspersonen: frei Ziegelbrenner, zwei Schneider, vier Leineweber (arbeiten nur für Eigenbedarf).
• 1838: Familien: 10 Ackerbau, 1 Gewerbe, 12 Tagelöhner
• 1961: Erwerbspersonen: 55 Land- und Forstwirtschaft, 16 Produzierendes Gewerbe, 7 Handel und Verkehr, 5 Dienstleistungen und Sonstiges.

Politik Bearbeiten

Für Schwarzenborn besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Schwarzenborn.[6] Der Ortsbeirat besteht aus drei Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 65,26 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Ortsbeirat Schwarzenborn“ an.[14] Der Ortsbeirat wählte Nicolas Lier zum Ortsvorsteher.[15]

Sehenswürdigkeiten Bearbeiten

Verkehr und Infrastruktur Bearbeiten

Im Ort gibt es eine evangelische Kirche und ein Dorfgemeinschaftshaus.

Den öffentlichen Personennahverkehr stellt der Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf mit der Buslinie MR-76 sicher.

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Anmerkungen und Einzelnachweise Bearbeiten

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Trennung von Justiz (Landgericht Marburg) und Verwaltung.
  3. Am 31. Dezember 1970 als Ortsteil zur Gemeinde Schönstadt.
  4. Am 31. Dezember 1971 als Ortsbezirk zur Gemeinde Cölbe.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Schwarzenborn, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 21. Oktober 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 26 und 66, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  3. Zusammenschluß der Gemeinden Schönstadt und Schwarzenborn im Landkreis Marburg zur Gemeinde Schönstadt vom 10. Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 52, S. 2446, Punkt 2462 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 8,3 MB]).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 402.
  5. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 22. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 2, S. 47, Punkt 50 Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8 MB]).
  6. a b Hauptsatzung. (PDF; 2,78 MB) § 4. In: Webauftritt. Gemeinde Cölbe, abgerufen im September 2021.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Georg Landau: Beschreibung des kurfürstenthums Hessen. T. Fischer, Kassel 1842, S. 370 (online bei HathiTrust’s digital library).
  9. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 100 f. (online bei Google Books).
  10. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
  11. Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  12. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  13. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  14. Ergebnis der Ortsbeiratswahlen Schwarzenborn. In: Votemanager. Gemeinde Cölbe, abgerufen im September 2023.
  15. Ortsbeirat Schwarzenborn. In: Ratsinformationssystem. Gemeinde Cölbe, abgerufen im September 2023.