Rathsbruch

Naturschutzgebiet in Sachsen-Anhalt

Koordinaten: 51° 58′ 47″ N, 12° 15′ 21″ O

Reliefkarte: Sachsen-Anhalt
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Rathsbruch

Der Rathsbruch ist ein Naturschutzgebiet in der Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG 0093 ist 11,69 Hektar groß. Es ist Bestandteil des FFH-GebietesObere Nuthe-Läufe“ und von den Landschaftsschutzgebieten „Zerbster Nuthetäler“ und „Roßlauer Vorfläming“ umgeben. Das Gebiet steht seit dem 1. Mai 1961[1] unter Schutz (Datum der Verordnung: 30. März 1961). Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Wittenberg.

Das Naturschutzgebiet liegt zwischen Bornum, einem Ortsteil der Stadt Zerbst/Anhalt, und Ragösen, einem Ortsteil der Stadt Coswig (Anhalt), im Naturpark Fläming. Es stellt einen Bruchwaldrest in der Niederung der Nuthe am Rand des Roßlau-Wittenberger Vorflämings unter Schutz. Die Waldgesellschaften werden von Bruchwald mit Traubenkirschen, Erlen und Eschen sowie stellenweise von Moorbirken dominiert. An nassen und moorigen Standorten stockt Seggen-Erlen-Bruchwald. In der Krautschicht der Bruchwaldgesellschaften siedeln u. a. Einbeere, Vielblütige Weißwurz, Süße Wolfsmilch, Waldzwenke, Wolliger Hahnenfuß und Waldbingelkraut. Daneben ist Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald zu finden. Hier siedeln in der Krautschicht u. a. Gewöhnliche Schuppenwurz, Leberblümchen, Großes Zweiblatt, Gefleckter Aronstab, Zweiblättrige Schattenblume und Maiglöckchen.

Die Waldgesellschaften bieten u. a. Lebensraum für Schwarz-, Grün-, Bunt- und Kleinspecht, Wendehals, Waldschnepfe, Dorngrasmücke, Nachtigall, Mistel- und Wacholderdrossel sowie Kernbeißer, an den Waldrändern auch Ortolan.

Das Naturschutzgebiet ist von Ackerflächen, durch Gehölze gegliederte Grünlandbereiche und im Nordosten von weiteren Waldflächen umgeben.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete, Auszug aus dem Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil II, 4. Mai 1961 (PDF, 101 kB). Abgerufen am 18. April 2018.