Diskussion:Wappensatzung

Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von CRolker in Abschnitt Wappenrecht

Alte Diskussion von 2005 Bearbeiten

Teilweise wurden Wappen als Basis der heraldischen Reinzeichnung verwendet oder ohne die nötige Schöpfungshöhe für ein eigenständiges Werk abgewandelt, deren Urheberrechte bereits abgelaufen waren. So sind Wappen in Verwendung, die bereits jahre- oder jahrzehnte ohne eine entsprechende Genehmigung zum Beispiel durch die Deutsche Gemeindeordnung (30. Jan. 1935) geführt wurden und werden. Ist sehr unklar formuliert. Auch verstehe ich nicht, wieso laut letztem Absatz das Innenverhältnis betroffen ist. Es geht doch um die Genehmigung von Anträgen Dritter. Natürlich vermisse ich auch die in ARCHIVALIA angesprochene Genehmigungsvorbehaltsproblematik. Unter den Weblinks sollten einige exemplarische Wappensatzungen deutscher Gemeinden verlinkt werden. --Historiograf 14:59, 2. Jun 2005 (CEST)

Danke dir - ich mache mich dran. --ST 15:07, 2. Jun 2005 (CEST)
Ich habe nun raus: "Rein juristisch bedarf es hierzu aber keiner Satzung, da lediglich Regelungen im Innenverhältnis der Gemeinde getroffen werden. Fraglich ist es auch, ob das Selbstverwaltungsorgan Gemeindevertretung als Bestandteil der nach außen einheitlich auftretenden juristischen Person des öffentlichen Rechts Gemeinde durch eine solche Regelung seinen Aufgabenbereich gegenüber dem Gemeindevorstand/Bürgermeister in unzulässiger Weise ausdehnt (Eingriff der Legislative in die Exekutive – s. a. Kommunalverfassungsstreit)." Das ist ein klarer Widerspruch zur Erwähnung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Art. 3 GG, der sich nur auf das Verhältnis der Kommune zum privaten Wappenverwender beziehen kann. Eine Wappensatzung betrifft gerade NICHT das Innenverhältnis, sondern stellt Regeln über die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Kommunalwappen auf (jetzt bitte alle mal aufschreien, dass ein Wappen keine Anstalt ist!). Soweit das Innenverhältnis betroffen ist, muss anhand von Beispielen sauber herausgearbeitet werden, inwieweit die Prärogativen des Schultes (archaisierender Regionalismus für den Leiter der Gemeineverwaltung) konkret betroffen sind. --Historiograf 14:48, 26. Jun 2005 (CEST)

Landkreise Bearbeiten

Auch Landkreise erlassen Wappensatzungen siehe http://www.lra-saechsische-schweiz.de/satzungen/satzungwappen.pdf mit Rahmengebühr für die Wappenverwendung --Historiograf 03:23, 14. Jun 2005 (CEST)

Verwaltungsakt? Bearbeiten

Stellt eine Genehmigung zur Verwendung einen VA dar? Falls ja: Kann der begünstigende Verwaltungsakt einfach so wiederrufen werden? S. § 6 der zit. LK-Satzung. --Historiograf 03:27, 14. Jun 2005 (CEST)

U.A.w.g. --Historiograf 14:48, 26. Jun 2005 (CEST)
Antwort auf die Frage nach der Widerrufbarkeit steht noch aus. --Historiograf 00:52, 28. Jun 2005 (CEST)
Wenn es sich bei der Genehmigung um einen Verwaltungsakt handelt:
  • § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes § 48
  • § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes § 49
einfach so sicher nicht. Es gelten immer noch die Grundrechte, insbesondere der Gleichbehandlungssatz. Das steht auch so in der Satzung. Satz 1 ist keine Ermächtigung zur Willkür. Erkennbar willkürliches Verhalten der Verwaltung würde einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht Stand halten. --ST 01:11, 28. Jun 2005 (CEST)

Können Verträge über die Nutzung öffentlich-rechtliche Verträge darstellen? --Historiograf 14:48, 26. Jun 2005 (CEST)

Das liegt in der Gestaltungsfreiheit der Parteien - vermutlich wird man das so einfach nicht erkennen können, es sei denn, die Behörde bezieht sich auf öR Rechtsgrundlagen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Nutzung für den Textildruck zivilrechtlich geregelt wird, wenn etwa eine Provision fällig ist. --ST 10:49, 27. Jun 2005 (CEST)
Möglich ist es auch, die reine Genehmigung als VA auszuformen, die Details in Form eines Vertrages. Solche gespaltenen Nutzungsregelungen sind bei öffentlichen Einrichtungen wie Bürgerhäusern üblich. --ST 13:07, 27. Jun 2005 (CEST)

Sie werden auch im Bibliotheksrecht erörtert (Zulassung zur Bibliothek öR, privatrechtl. Nutzungsmodalitäten) --Historiograf 00:50, 28. Jun 2005 (CEST)

Ausländische Hoheitszeichen Bearbeiten

Nach welchem Recht werden eigentlich ausländische Gemeindewappen in Deutschland geschützt? Z.B. wenn ich Wappen norwegischer Gemeinden verwende? Fingalo 14:23, 15. Apr 2006 (CEST)

Solche Fragen beantwortet inzwischen ausschließlich der Benutzer Steschke. --Historiograf 18:57, 15. Apr 2006 (CEST)


Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 09:57, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wappenrecht Bearbeiten

Da Fragen zum Wappenrecht teils recht lebhaft diskutiert wurden und auch dieser Artikel dieses Thema berührt, wiederhole ich hier, was ich auch andernorts (Diskussion Wappen, Wappenrecht, Amtliches Wappen) geschrieben habe: Die Artikel "Wappen", "Amtliche Wappen" und "Wappenrecht" überlappen in den Teilen zum Wappenrecht teilweise stark und bedürfen der Überarbeitung. Eine Zusammenführung im Artikel Wappenrecht scheint mir die beste Lösung. Die Diskussionen in den drei Artikeln, einschließlich der Diskussionen speziell zur Gemeinfreiheit, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich schreibe gerade einen neuen Entwurf, der möglichst ohne Theoriebildung auskommt und die umstrittenen Fragen als solche ausweist. Alle INteressierten sind gerne zur Mitwirkung und zum Austausch eingeladen:https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:CRolker/Wappenrecht Gruß --CRolker (Diskussion) 12:02, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Nachdem der Eintrag hier ohne Reaktion blieb, habe ich es versäumt, den Artikel an die anderen (nach disk und mit Belegen) im Juni 2022 überarbeiteten Artikel, v.a. amtliches Wappen und Wappenrecht, anzupassen. Angesichts der Änderungen dort schlage ich vor, den aktuell falsch eingeleiteten WP-link auf Amtliches Wappen durch folgenden 1:1 aus dem aktuellen Artikel Amtliches Wappen übernommenen Satz zu ersetzen:
Ob Wappen amtliche Werke und damit nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, ist umstritten. => Hauptartikel Wappenrecht.
gruss --CRolker (Diskussion) 21:48, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe die Anpassung vorgenommen; mittelfristig wäre eine Verringerung der Überlappung zu Wappenrecht wünschenswert. Das nur pro memoria. --CRolker (Diskussion) 18:06, 11. Apr. 2024 (CEST)Beantworten