Diskussion:Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle/Archiv

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von KimHolgerKelting in Abschnitt Rechtsgrundlage

USK Stellt neue Logos vor

Infos gibts hier [1], jemand muss sich um Upload, Freigabe für Wikipedia und Integration in den Artikel kümmern

-- 89.55.9.42 16:01, 13. Mai 2009 (CEST)

Die Grafiken kann ich hochladen. Freigabe für Wikipedia dürfte dank geringer Schöpfungshöhe nicht nötig sein. -- Jonathan Haas 16:35, 13. Mai 2009 (CEST)

Bitte mal Meinung abgeben

Die Grafiken basieren auf den Daten der 250mm²-Version, welche in http://www.usk.de/media/pdf/222.pdf genannt wird. Abmaße und Farben sehen etwas anders aus als die dort präsentierten, ich habe mich aber exakt an die Ausmessungen und Farben gehalten, welche dort angegeben wurden. -- Jonathan Haas 17:53, 13. Mai 2009 (CEST)

Hoppla, da hab ich wohl was übersehen :-) Naja, ich behaupte mal, ich habe die 1200mm²-Version hochgeladen. --ⒶⒻⓇⒶⓃⓀ⑨⑨ [] 18:54, 13. Mai 2009 (CEST)
Deine sehen IMHO besser aus. Wobei ich das Rot vom 18er-Logo bei dir was blass finde. CMYK 0 100 100 0 ergibt bei mir #FF0000 und nicht #FE3B3B. Naja, und das blau bzw. türkis passt bei uns beiden nicht. Ob das nen Fehler von denen ist, oder an suboptimaler RGB-Umrechnung liegt, keine Ahnung.-- Jonathan Haas 19:00, 13. Mai 2009 (CEST)
Ja, die Beschreibung bzw. die Beispiele im PDF sind eher suboptimal. Ab 1. Juni sollen die Logos angeblich zum Download angeboten werden, vielleicht haben sie sich bis dahin entschieden, wie sie wirklich aussehen sollen! --ⒶⒻⓇⒶⓃⓀ⑨⑨ [] 19:19, 13. Mai 2009 (CEST)
Da wart ihr irgendwie schneller als ich, habe die Daten auch so genommen, wie sie in der PDF standen, bei mir sieht es finde ich jedoch irgendwie mehr wie in der PDF aus. Habe mal aktualisierte Versionen hochgeladen. --StG1990 Disk. 20:47, 13. Mai 2009 (CEST) Ich lade die Dateien doch lieber unter einem extra Dateinamen hoch, dann kann man sie besser vergleichen. --StG1990 Disk. 21:01, 13. Mai 2009 (CEST)
Das Hauptproblem liegt wohl in der Konvertierung vom CMYK- in den RGB-Farbraum — der eigentlich die Farben prinzipbedingt schon gar nicht korrekt darstellen kann. --ⒶⒻⓇⒶⓃⓀ⑨⑨ [] 21:07, 13. Mai 2009 (CEST)
(BK)Habe meine jetzt auch mal hochgeladen, hier mal eine Tabelle zum vergleichen (deshalb auch alle auf die Größe von 158px):
Altersfreigabe Jonathan Haas Afrank99 StG1990
ab 0      
ab 6      
ab 12      
ab 16      
ab 18      

Würde dazu gerne mal eure Meinungen hören, was dem Original am nächsten kommt. --StG1990 Disk. 21:12, 13. Mai 2009 (CEST)

Ich weiß natürlich nicht, wie du die Farben umgerechnet hast (Gimp und Inkscape liefern wie gesagt meine Farben), aber rein optisch finde ich deine Version am besten. Ohne größeren Rand ist wahrscheinlich auch sinnvoller, z.B. für Vorlage:Infobox_Computer-_und_Videospiel. Achja, auf deinen Bildbeschreibungsseiten steht allerdings überall die Altersangabe "0". ;-) -- Jonathan Haas 21:23, 13. Mai 2009 (CEST)
Ich habe die Farben gar nicht umgerechnet, weil der Illustrator auch die Möglichkeit bietet, einen CYMK-Farbraum zu verwenden. Was die 0 überall betrifft, da war ich wohl ein wenig faul. ;-) Man sollte halt nicht einfach Copy & Paste bei der Bildbeschreibung machen. --StG1990 Disk. 21:27, 13. Mai 2009 (CEST)
Ich kann in Inkscape auch CMYK-Farben eingeben. Umrechnen tut beide Software das, bei dir steht in der USK18-SVG das Rot z.B. als #E2001A also rgb(226,0,26). Aber schon interessant, dass unterschiedliche Software so unterschiedliche Ergebnisse liefert. Wobei es natürlich nicht verwunderlich ist, dass das eher unausgereifte Inkscape keine so guten Ergebnisse liefert. -- Jonathan Haas 21:35, 13. Mai 2009 (CEST)
In den Quellcode gucke ich eigentlich nie, deshalb gehe ich rein nach Optik. Auch hatte ich irgendwo gelesen, dass Inkscape kein CMYK unterstützen würde, deshalb habe ich gedacht du hättest es manuell umgerechnet. Was die Vorlage:Infobox Computer- und Videospiel betrifft würde ich da mit dem Umbau noch warten bis die neuen Logos gelten. Ansonsten baue ich mal meine Version in den Artikel ein. --StG1990 Disk. 21:41, 13. Mai 2009 (CEST)
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das in dem PDF der USK tatsächlich "richtig" ist. Die Farben sind offensichtlich für den Druck gedacht (daher auch CMYK); auf dem Bildschirm wirken sie ganz anders. Vielleicht äußert sich die USK ja noch, wie die Bapperl auf Bildschirmen aussehen sollen. Wirklich "richtig" können wir es eh nicht machen, weil es in der Wikipedia kein Farbmanagement gibt. --ⒶⒻⓇⒶⓃⓀ⑨⑨ [] 17:07, 14. Mai 2009 (CEST)
Da im Beitrag auch von "Alterskennzeichnung im Online-Bereich" die Rede ist, denke ich mal, dass die USK-Leute auch irgendwann offizielle Logos in RGB-Farben veröffentlichen werden. Bis dahin reichen unsere "Entwürfe" sicherlich aus. -- Jonathan Haas 17:55, 14. Mai 2009 (CEST)

Unvollständig

Aus diesem Artikel wird nicht klar, inwiefern die Beurteilungen der USK verpflichtend sind.

Ich kann nicht erkennen, ob z.B. ein 15 Jähriger ein "Ab 16" freigegebenes Spiel generell nicht kaufen, nicht kaufen, wenn der entsprechende Händler sich nach den USK-Beurteilungen richtet, oder nicht spielen kann/darf.

Des Weiteren sind die Logos durcheinander geraten.

Hast Recht, hab's leicht erweitert. Ist das nun verständlich? --Matthäus Wander 14:10, 2. Dez. 2006 (CET)

Ja, gut gemacht! danke

Trivia

so ein Quatsch. Da scheint jemand sein ureigenes (Miss)verständnis zum Kapitel aufgeblasen zu haben. --Nocturne 15:03, 7. Dez. 2006 (CET)

Sprich dich aus. Gemeint ist "Unterhaltungssoftwareselbstkontrolle". Meinetwegen mit Bindestrich. Dass so eine wichtige Organisation einen bedeutungsveraendernden (!) Rechtschreibfehler im Namen fuehrt ist einen kleinen Trivia-Abschnitt wert wie ich finde. --Mudd1 20:17, 7. Dez. 2006 (CET)
Hätte der Autor der "Trivia" mal überlegt, wer der Gründer der USK ist, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass dieser vermeintliche Fehler bei der Namensgebung keiner ist. Aber einfach mal loslegen mit dem Gekritzel, das ist ja das Prinzip der Wikipedia. --Nocturne 11:12, 9. Dez. 2006 (CET)
Du bist ja echt ein Schatz. Aber vielleicht möchtest du einfach mal loslegen damit, mir zu erklären, wer der Gründer der USK ist und warum es in dessen Absicht gelegen haben muss, den Sinn des Namens der Organisation auf subtile Weise zu verdrehen. Aus dem Artikel kann ich das in der Form nicht entnehmen. Ich hoffe, so wichtige Information eben nicht in einen Artikel zu schreiben ist kein "Prinzip der Wikipedia". --Mudd1 14:31, 10. Feb. 2007 (CET)

http://www.cynamite.de/nintendo_ds/news/more/netter_seitenhieb_auf_die_groesse_der_usk_logos/16517/netter_seitenhieb_auf_die_groesse_der_usk_logos.html --Christian140 16:13, 25. Mär. 2009 (CET)

Fehler im Text

Leider ist der Text über die USK nicht ganz richtig.

Ein Beispiel.

  • Öffentlich zugängliche Spiele sind meines Erachtens Automatenspiele

Dafür ist die Automaten Selbstkontrolle (ASK) zuständig.

Danke, ist korrigiert --Matthäus Wander 15:38, 10. Feb. 2007 (CET)

Den Beitrag von Trivia sollte gelöscht werden. Der ist Quatsch und hat mit der USK nichts zu tun.

"Automatenselbstkontrolle" ist auch ein Wort ;) Sonst ist es nicht die Automatenselbstkontrolle sondern sind es die Automaten Selbstkontrolle. So wie in: "Automat Selbstkontrolle meldet sich zum Dienst!" Und natürlich hat es was mit der USK zu tun, nur ist es halt ein triviales Faktum, weswegen es ganz am Ende und unter "Trivia" steht. --Mudd1 14:39, 10. Feb. 2007 (CET)

Trivia-Abschnitt entfernt

So, nachdem sich nunmehr der zweite User mit dieser Bemerkung gemeldet hat und ich selbst zur selben Ansicht komme, bleibt die Trivia-Passage draußen. Es ist nicht Aufgabe der Wikipedia, merkwürdige Gutachten zu den Prinzipien der Namensgebung welcher Organisation auch immer abzugeben. Der Abschnitt enthielt keinerlei Information zum Lemma. Gruß --Rax post 15:06, 20. Mär. 2007 (CET)

Nun, es ist insbesondere der zweite User, der sich verhaeltnismaessig unfreundlich und desktruktiv gemeldet hat, es aber nicht fuer noetig befunden hat, auf meine Argumentation auf irgend eine Weise zu reagieren. Ausserdem: Der Abschnitt ist kein "Gutachten", er ist nicht "merkwuerdig", es geht nicht um Prinzipien der Namensgebung und ich kann nirgends erkennen, warum es nicht Aufgabe der Wikipedia sein sollte, so etwas darzustellen, wobei ich ueber die Form, in der dies geschieht gerne konstruktiv zu reden gewillt bin. Der Abschnitt enthielte keine Information zum Lemma ist natuerlich eine abenteuerliche Behauptung, der Abschnitt geht einzig und allein genau um das Lemma und zwar woertlich :) Natuerlich in einer anderen Form als der Rest des Artikels – das ist der Grund, warum er mit "Trivia" uebertitelt ist. Gedacht ist er triviatypisch als zuzaetzliches Faktum, das an sich nichts zur Sache tut, trotzdem aber interessant ist (gut, fuer euch offenbar nicht, aber das muss ja kein Kriterium sein). Ausserdem koennten Leute auf die Idee kommen, sich zu wundern und in die Wikipedia schauen, um zu sehen, ob sie ihr Sprachverstaendnis im Stich gelassen hat oder es tatsaechlich ein Fehler ist. Und dass es einer ist, ist nicht etwa abstruse Spekulation, wie ich das Gefuehl habe, dass es mir hier vorgeworfen wird. Es ist ein Fakt und jeder Deutschmuttersprachler mit intaktem Sprachgefuehl (soll keine Beleidigung sein, ehrlich nicht) wird mir das bestaetigen, selbst ohne lange einen Juristen und den Duden in einen Raum zu sperren (wobei man das koennte und zum selben Ergebnis kaeme). Woerter getrennt zu schreiben ist im Deutschen fast immer bedeutungsveraendernd und in diesem Fall ist das Ergebnis besonders skuril. Bevor ihr das anzweifelt, lest bitte den Artikel zu Agovis.
So und nun bitte ich um den Nachweis, dass ich nicht mit unsichtbarer Tinte schreibe, ansonsten setze ich den Abschnitt halt ohne Diskussion wieder ein, auch wenn Sheriff Rax verfuegt hat, dass das nicht geschehen moege ;) --Mudd1 08:39, 21. Mär. 2007 (CET)
Hallo Mudd1, deine Argumentation für diesen Abschnitt hat auf dieser Diskussionsseite keine Unterstützung gefunden. Eine ähnliche Bemerkung ließe sich einfach so bei jeder Institution oder Firma einfügen, die - aus welchen Gründen auch immer - auf den Bindestrich oder die Zusammenschreibung verzichtet. Aber das Problem lässt sich leicht lösen: Gib einfach eine Quelle an, dass das Problem in der öffentlichen Diskussion speziell zur USK in irgendeiner Form eine wesentliche Rolle spielt. Danke und Gruß --Rax post 09:16, 21. Mär. 2007 (CET)
Entschuldige die spaete Antwort: "Keine Unterstuetzung" ist gut, habe das Gefuehl, dass sich nicht mal jemand die Muehe gemacht hat, sie nachzuvollziehen. Egal, is mir jetzt nicht so wichtig, dass ich deswegen einen heiligen Krieg anfange. Vielleicht ist das Ganze auch als Ergaenzung unter Deppenleerzeichen besser aufgehoben. Dass es noch mehr Artikel gibt, die einem erst falsch geschrieben erscheinen muessen, ist allerdings in der Tat ein Problem. Nicht dass jemand denkt, in der Wikipedia gaebe es da kein Problembewusstsein ;) Ich denk mir mal was dazu aus. Schoene Gruesse, Mudd1 21:47, 30. Mär. 2007 (CEST)

toter link

ich habe diesen toten link entfernt: * Interview mit dem ehemaligen USK-Leiter Gerstenberger--DampfYente 17:33, 21. Mär. 2007 (CET)

Warum wird die Kritik gelöscht?

Warum kann keiner der beiden Benutzer Kh80 und Hubertl einen Grund für die Löschung der Kritik angeben? Die Kritik ist logisch und sollte daher auch nachvollziehbar sein. Auch ist sie daher, da sie logisch ist, meiner Meinung nach auch berechtigt. Wenn man nicht dieser Meinung ist, dann sollte man das auch wenigstens begründen und auch begründen können und nicht einfach alles löschen nur weil es einem selbst nicht gefällt. Es geht genaugenommen um folgenden Textabschnitt:


--Kritik--

Ein Problem der USK ist ihr Verweigerungsrecht einem Spiel gar kein USK Kennzeichen zu geben. Dies hat zur Folge, daß Hersteller auch bei Spielen die hauptsächlich für Erwachsene Personen gedacht sind und somit normalerweise das USK Siegel "keine Jugendfreigabe" bekommen würden, trotzdem noch einmal selbst Zensur an ihrem Produkt vornehmen, da sie es vermeiden wollen, überhaupt kein USK Kennzeichen zu bekommen, also nicht einmal das USK Siegel "keine Jugendfreigabe" . Indirekt führt dies dann zu einer Zensur und Bevormundung der Erwachsenen Personen, da diese ihr ab 18 Spiel nicht so bekommen, wie es ursprünglich in der Original Fassung geplant war. Dies kommt desweiteren auch einem Einschnitt der Kunstfreiheit gleich. Würde es dieses Verweigerungsrecht der USK nicht geben, dann würde es dieses Problem nicht geben, da alle Spiele, die für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sind, dann automatisch das "keine Jugendfreigabe" Kennzeichen bekommen würden, womit die Hersteller auf eine Selbstzensur der ab 18 Titel verzichten könnten.


--84.56.179.225 06:50, 8. Apr. 2007 (CEST)

Ich sehe hier nur ein künstliches Aufbauschen eine Problem, wo es keines gibt. Dann gibts halt eben kein USK-Kennzeichen. Na und? --Hubertl 07:03, 8. Apr. 2007 (CEST)
Mit einem "na und" ist das nicht getan, da kein USK Kennzeichen zu haben auch Folgen hat. Ein Produkt das mit einem USK Kennzeichen ausgestattet ist (auch dem Kennzeichen: keine Jugendfreigabe), darf frei verkauft werden und es besteht keine Gefahr der Indizierung, da durch die Kennzeichnung der Jugendschutz gewährleistet ist. (siehe auch diesen Link für weitere Informationen: [2]) Hat das Produkt aber kein USK Kennzeichen, dann besteht die Gefahr das es indiziert werden könnte, was mit einem USK Kennzeichen hätte vermieden werden können. Nun ist es bei ab18 Spielen aber so, daß ein Hersteller nie sicher sein kann, ob die USK ihm das Kennzeichen "keine Jugendfreigabe" vergibt (was ok wäre) oder das Kennzeichen ganz verweigert. Und genau diese Unsicherheit führt dann dazu, daß eine ab18 Version sicherheitshalber vom Hersteller selbst zensiert wird, um die Kennzeichung "keine Jugendfreigabe" mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit auf jeden Fall zu erhalten und dies betrifft dann nur die Erwachsenen Konsumenten und kommt somit einer Vorzensur gleich ,da der Erwachsene Konsument eine Version bekommt, die nicht der Original Fassung für den internationalen Markt entspricht. Daneben gibt es noch ein paar weitere Nachteile für die Erwachsenen, da aufgrund dem fehlenden freien Verkauf, weil das Kennzeichen fehlt, die Spiele meist nur unter dem Ladentisch verkauft werden dürfen, was in Folge hat, daß es diese Spiele meist nie in die LowBudget (Schnäppchenpreisklasse) schaffen. Der Erwachsene bemerkt es also an seinem Geldbeutel. Und wenn das Produkt vom Hersteller zensiert ist und der Erwachsene aber keine zensierte Version haben will, dann muß er sich die internationel Version kaufen, die in der Regel deutlich teuer ist. --84.56.179.225 07:40, 8. Apr. 2007 (CEST)


Falls dir meine Antwort auf deiner Diskussionsseite von vor einer halben Stunde entgangen sein sollte: Deine Darstellung ist nicht neutral. Auch fehlen Quellenangaben – wird diese Kritik von den Spieleherstellern vertreten, oder ist es deine Privatmeinung? -- kh80 •?!• 07:17, 8. Apr. 2007 (CEST)
Sie ist mir nicht entgangen, ich brauche auch Zeit zum schreiben. Antwort siehe weiter unten. --84.56.179.225 07:40, 8. Apr. 2007 (CEST)


Ich füge mal die Antwort, die ich von kh80 erhalten habe hier ein, auf meiner IP Adresse nützt das nichts, da die morgen wieder eine andere ist und dann ist die Diskussion weg. Hier ist sie: --84.56.179.225 07:40, 8. Apr. 2007 (CEST)
Als Begründung hatte ich "POV" angegeben. Der Abschnitt ist nicht neutral, sondern tendenziös. Außerdem werden die Angaben nicht durch Quellen belegt. Sorry. Füg den Text bitte nicht noch einmal ein. Grüße -- kh80 •?!• 06:37, 8. Apr. 2007 (CEST)
Dies ist eine Kritik, es liegt in der Natur der Sache, daß eine Kritik immer kritisch ist und nicht "Pro" für den betroffenen, also neutral sein kann, dennoch habe ich nach bestem Wissen und Gewissen versucht den Abschnitt möglichst neutral zu verfassen. Wenn du einen Vorschlag hast, wie man den Abschnitt noch neutraler gestalten kann, dann bin ich gerne bereit den Abschnitt zu überarbeiten. Zum Punkt Quelle angeben. Die Kritik ist durch Logik nachvollziehbar, daß so etwas einer Quelle bedarf finde ich recht seltsam. Wenn ich einen Artikel über die Schwerkraft schreibe und sage, das der Apfel vom Baum fällt, dann muß man dort auch keine Quelle angeben, da man das logisch nachvollziehen kann. Als Quelle könnte ich jetzt diverse Diskussionen aus Foren angeben, in denen dieses Problem schon mehrfach als solches erkannt und besprochen wurde, aber Diskussionsforen als Quelle würde dem Gesamtbild des Artikels sicherlich nicht gut tun. Oder bist du da anderer Meinung? Desweiteren ist es bei so einem Thema recht schwierig eine neutrale Quelle zu finden, wie stellst du dir das also vor? Ich möchte den Text wieder in den Artikel einfügen und nehme gerne Änderungen und Verbesserungsvorschläge an. --84.56.179.225 07:40, 8. Apr. 2007 (CEST)
Hallo, der Artikel soll die USK nicht kritisieren, sondern allenfalls die bereits bestehende Kritik an der USK auf eine neutrale Art und Weise darstellen. Wenn es keine Kritik gibt – und ich meine nicht Diskussionen in Webforen, sondern Kritik, die von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde (Stellungennahmen der Hersteller, der Verbände, Presseberichte) –, dann ist auch nichts darzustellen. Lies dir bitte die oben verlinkten Infoseiten durch.
Wenn du deine persönliche Meinung über die USK publik machen möchtest, besorg dir doch etwas Webspace, und leg eine Website an. Wikipedia ist dagegen für dieses Vorhaben nicht geeignet. Nichts für ungut. Grüße -- kh80 •?!• 08:07, 8. Apr. 2007 (CEST)
Diskussionen in Webforen SIND eine öffentliche Kritik! Es ist die Kritik der Spielergemeinscheinschaft, ist das etwa keine Öffentlichkeit? Seit wann ist ein Volk das aus mehreren tausend Menschen besteht KEINE Öffentlichkeit. Und daher ist das auch nicht meine alleinige persönliche Meinung sondern die, die von tausenden von anderen Spielern auch geteilt wird. Den Herstellern ist das insofern egal, da sie ihre Spiele einfach schneiden um ihr Kennzeichen zu bekommen, damit ist es für diese weitgehend erledigt. Die einzigen die betroffen sind, ist die Gamer Comunity. Du willst etwas handfestes als Quellenangebe, ich habe dir bewußt das Beispiel mit dem Apfel genannt, da hier der Beweis bzw, die Quellenangabe durch logische Beobachtung nachvollziehbar ist, nicht anders verhält es sich hier mit den Spielen, man muß sich nur mal die ab18 Spiele anschauen, die ein Kennzeichen der USK mit dem Siegel "keine Jugendfreigabe" erhalten haben, aber im Vergleich zur internationen Version dennoch geschnitten sind. Nur warum sind sie geschnitten, obwohl sie sowieso ab 18 sind? Ganz einfach, weil die Hersteller Angst hatten, daß sie das ab 18 USK Kennzeichen nicht bekommen und daher lieber freiwillig geschnitten haben. Du willst handfeste Beweise, gut, Computerspiele wie FarCry und z.B. Dark Messiah sind von den Herstellern aus geschnittene Versionen im Vergleich zur internationalen Version, damit bei der USK die Kennzeichnung auf keinen Fall verweigert wird. Das dürfte als Quelle und Beweismaterial wohl genügen. Eine Liste von weiteren geschnittene Computerspiele mit einem USK Siegel ab 18 gibt es auf folgender Webseite: http://www.schnittberichte.com. --84.56.129.175 18:45, 8. Apr. 2007 (CEST)


Der hier umstrittene Abschnitt ist übrigens sprachlich unterirdisch, sodass er ohnehin erstmal neu formuliert werden müßte. --AFranK99 [Disk.] 10:41, 8. Apr. 2007 (CEST)
Vielen dank für diese unterirdische Kritik. Mach es halt besser! --84.56.129.175 18:45, 8. Apr. 2007 (CEST)

Warum der Absatz immer wieder gelöscht wird ist klar: es handelt sich hier um die Meinungsäußerung einzelner Personen, und dafür ist eine Enzyklopädie nicht der geeignete Platz. Auf Deiner privaten Website kannst Du so was veröffentlichen. Falls Du tragfähige Quellen für eine solche Kritik z.B. in Form von Artikeln in rennomierten Computerzeitschriften findest, wären 1-2 Sätze ggf. möglich, aber ein "Gamerforum" ist keine valide Quelle für eine Enzyklopädie. Da kannst Du auch im Spiele-Portal um Unterstützung nachsuchen, auch das sind WP-Autoren, die sich an die WP-Regelungen halten Andreas König 19:09, 8. Apr. 2007 (CEST)


Reichen Fakten wie aktuelle, aber gegenüber den US/UK Versionen zensierte ab18 Spiele mit USK Kennzeichen nicht als tragfähige Quelle aus? Warum muß ein Beweis erst duch eine zusätzliche Quelle diverser Journalisten noch zusätzlich untermauert werden, nur damit die Wikipedia so etwas in ihren Artikel aufnimmt? --84.56.129.175 20:00, 8. Apr. 2007 (CEST)

Inhalt = Kritik ?

Mal langsam: Inhaltlich ist der Abschnitt doch eindeutig: Die USK hat das Recht, eine Kennzeichnung zu verweigern, was zu einer Indizierung führen kann (steht übrigens im ersten Abschnitt nicht ganz klar) - nur wollen viele Hersteller eine Indizierung verhindern und zensieren sich selber. Eine Zensur findet nämlich nach dem GG nicht statt. Ob man dies nun als Kritik an der USK auffasst, ist noch eine andere Diskussion - die inhaltliche Information hingegen sollte auf jeden Fall in den Artikel vorhanden sein, damit man sich seine Meinung aufgrund aller vorhandenen Fakten bilden kann. Der Inhalt ist meiner Meinung nach notwendig, die Überschrift hingegen nicht. Ionenweaper 20:15, 8. Apr. 2007 (CEST)

Der Abschnitt ist

  • Etwas zu lang
  • Wenn man ihn kürzt, stellt man fest, dass der Inhalt schon teilweise drin steht.
Man kann die grundlegende Problematik schon einbauen, aber die Gegenseite sollte nicht vergessen werden: Ist ein Spiel/Song von der USK bzw. FSK bereits eingestuft worden, dann darf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften nicht tätig werden. (siehe Aggro Ansage Nr. 1)
Es gibt schon einige Spiele, die keine Jugendfreigabe (=rot) haben. Eine Verweigerung ist etwas anderes. Dann muss der Inhalt schon heftig sein. --Grim.fandango 21:20, 8. Apr. 2007 (CEST)

Aktuelle Version

Ich denke, der Abschnitt [3] ist jetzt in Ordnung. Man sollte bedenken, dass der Artikel Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auch eine entsprechende Passage enthält. --Grim.fandango 21:48, 8. Apr. 2007 (CEST)

§15 JuSchG

Von verschiedenen Seiten wird kritisiert, dass Medien, die nach §15, Abs. 2, Nr. 1-5 JuSchG als besonders jugendgefährdend eingestuft wurden oder einen Straftatbestand erfüllen, von der USK keine Kennzeichnung erhalten.

revert: Denn "besonders" ist ein wertender Bergriff und nicht enzyklopädiewürdig. Und dieses: "einen Straftatbestand erfüllen" wird ja gar nicht kritisiert.
Da es in dem Artikel um Bewertungen geht, kommt man nich drumrum darüber zu schreiben. Die Unterscheidung zu "normaler" Jugendgefährdung ist unbedingt notwendig, da jedes Spiel ohne Jugendfreigabe als jugendgefährdend eingestuft wurde. Der entscheidende Punkt zur Verweigerung einer Kennzeichnung ist eben eine besonders schwere Jugendgefahr. Auch Strafttatbestände spielen da eine Rolle, da praktisch alle Spieleindizierungen § 131 StGB (Gewaltdarstellung) tangieren. Spiele mit WWII-Szenario haben außerdem mit § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) zu kämpfen. Die USK hat über das Zutreffen dieser Tatbestände zu entscheiden ehe es ein Gericht getan hat, da die Spiele zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht im Umlauf sind. --Matthäus Wander 20:14, 10. Apr. 2007 (CEST)
Den Strafbestand auf jeden Fall wieder rein; das kann ja einfach mit dem JuSchG belegt werden. Wegen „besonders“ bin ich gerade etwas unsicher, oder macht beispielsweise die BPjM Unterschiede zwischen normal und besonders? Zur Not aber einfach „schwer jugendgefährdende“ aus §15, Abs. 2 zitieren.--80.145.126.149 20:47, 10. Apr. 2007 (CEST)
"Schwer jugendgefährdend" ist schwer in Ordnung --Matthäus Wander 20:53, 10. Apr. 2007 (CEST)
Habe es umgesetzt, nachdem ich mich erstmal geirrt hatte... Ionenweaper 21:31, 10. Apr. 2007 (CEST)
In der Kritik wird überhaupt nicht Stellung dazu genommen, daß allein die Möglichkeit des Verweigerungsrechts schon zu einer Selbstzensur des Spieles durch den Hersteller führen kann, wie es in obiger Diskussion schon erwähnt wurde. Diese Information fehlt einfach bzw. wird gar nicht deutlich aufgezeigt. Man muß als Leser schon um ein paar Ecken denken, um darauf zu kommen, ich finde das schlecht. Und ob das Spiel im Zustand vor der Selbstzensur überhaupt einen Straftatbestand erfüllt ist auch noch nicht klar, denn wenn in einem Ritterspiel z.B. ein Arm abgetrennt werden kann, dann muß daß noch lange nicht heißen, daß hier gegen StGB § 131 verstoßen wird. Dem Wikileser wird also suggeriert, daß die Spiele nur dann einer Selbstzensur durch den Hersteller zum Opfer fallen, wenn sie auch wirklich einen Straftatbestand erfüllen. Auch das finde ich in dieser Kritik schlecht geschildert. --84.56.147.41 02:45, 12. Apr. 2007 (CEST)

Rechtslage in Österreich

Ist es richtig, dass die USK Einstufungen in Österreich nur Empfehlungscharakter haben? Was heißen würde, dass ein Spiel, das gemäß USK keine Jugendfreigabe erhalten hat, in Österreich von 14-Jährigen gekauft werden kann? 81.5.207.30 21:57, 14. Aug. 2007 (CEST)

Es kommt drauf an. Die meisten Bundesländer in Österreich haben keine verpflichtende Alterseinstufung, die USK-Angabe ist also eine Empfehlung. Salzburg und Kärnten stützen sich auf das deutsche Jugendschutzgesetz, dort ist die USK-Einstufung verpflichtend. --Matthäus Wander 19:38, 3. Nov. 2007 (CET)

Frage zu Text bei Kritik

In der Kritik steht (zu mindest im Moment) "Diese Medien müssen laut §15, Abs. 2 wie Werke behandelt werden, die in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurden." da das zuletzt genannte Gesetz das JuSchG ist, ist anzunehmen, daß dieses gemeint ist. Wenn ich den Gesetzestext lese, erschliest sich mir das aber nicht. Kann das mal jemand mit Fachkenntnis genauer erläutern? --213.157.27.10 23:21, 30. Dez. 2007 (CET)

Was liest du in dem Absatz?--80.145.77.230 21:54, 8. Jan. 2008 (CET)
Zumindest nichts, was meine Frage beantworten könnte. --146.140.16.117 09:23, 11. Jan. 2008 (CET)
Egal, schreib trotzdem mal, was deiner Meinung nach in §15 Abs. 2 JuSchG beschrieben wird.--80.145.80.42 10:39, 11. Jan. 2008 (CET)
Juristische Gründe, die ein Spiel automatisch den Beschränkungen unterwerfen, wie wenn sie indiziert wären.
Falls es so sein sollte, daß die USK sozusagen das Gesetz interpretiert, und durch nicht-Freigabe bekanntgibt, daß nach ihrer Meinung mindestens einer der Punkte zutreffen würde, dann bedürfe das einer Erklärung im oberen Textteil und einem Punkt in der Kritik, wie seltsam es ist, daß ein Teil eines Vereins hier verbindliche Gesetzesinterpretation vornimmt.--213.157.27.54 19:29, 11. Jan. 2008 (CET)

Kann ich nicht nachvollziehen. Die USK ist durch §14 Abs. 6 JuSchG legitimiert Einstufungen durchzuführen. §14 Abs. 3 beschreibt zudem klar, dass die USK keine Freigabe erteilen soll, wenn ein Spiel nach ihrer Auffassung schwer jugendgefährdend ist.--80.145.127.239 21:31, 11. Jan. 2008 (CET)

Aha, da ist die Verankerung im Gesetz. Das müßte also zu Erklärung hinzugefügt werden und dann die in diesem § möglich gemachte Vereinbarung genannt werden, damit es schlüssig und vollständig ist.
Das ganze Konstrukt kann dann natürlich noch kritisiert werden, aber Wikipedia ist ja kein Platz um neue Kritiken zu entwickeln. Es wäre schön, wenn jemand mit genügen spezialisiertem Sachverstand die genaue Grundlage exakt erklären könnte (und das gehört dann nicht in die Kritik).--146.140.16.117 11:17, 14. Jan. 2008 (CET)

Link geht nicht

http://www.vdz.de/mediabase/documents/37_Praxisleitfaden_JuSchG.pdf Dieser Einzelnachweis ist kaputt. --Grim.fandango 15:51, 8. Feb. 2008 (CET)

Wie und wann kann ma sich strefbar machen?

Hallo, ich selber habe grade etwas recherchiert, aber nichts gefunden. Es ist bekannt, dass sich Verkäufer strafbar machen, wenn sie "Ab-18-Spiele" an Minderjährige verkaufen. Machen sich aber in dem Fall denn auch der Jugendliche bzw. deren Eltern strafbar? Machen sich Verkäufer auch strafbar, wenn sie z.B. Spiele, die ab 16 sind an unter 16-Jährige verkaufen? Machen sich Eltern strafbar, wenn sie Spiele ab 18 für ihre (minderjährigen) Kinder kaufen? Ich finde die Rechtslage sollte in dieser Wiki geklärt werden. Danke. --91.96.221.164 15:55, 18. Okt. 2008 (CEST)

Ich weiß es ist zwar etwas später, abe rich antworte mal trotzdem. Der Händler der das Spiel an den Jugendlichen abtritt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §28 des JuSchG und kann mit bis zu 50.000€ geahndet werden.--Kain128 22:33, 4. Jun. 2009 (CEST)
Laut §28 Abs. 4 JuSchG darf eine "personensorgeberechtigte Person" (=die Eltern) seinem Kind Filme und Spiele ab 18 zugänglich machen, ebenso auch eine Person, die das Einverständnis der Eltern hat. --Matthäus Wander 02:42, 13. Jun. 2009 (CEST)

Fehlende Veröffentlichung von Begründungen für eine Einstufung

Soweit ich verstehe, veröffentlicht die USK keinerlei Begründung für eine Einstufung. Das macht es Eltern schwerer als sein muss, manche Einstufungen ihren spielebegeisterten Kindern zu vermitteln.

Dieser Umstand ist m.E. ein berechtigter Kritikpunkt an der USK und sollte im Artikel kurz erwähnt werden.

Sie sehen andere das ? Gibt es öffentliche Diskussionen dazu die man zietieren kann ?

Andy -- Gandalf44 22:30, 30. Jun. 2009 (CEST)

Die Gründe für die Einstufungen findest du in der aktuell gültigen Prüfungsordnung. Für eine kurze Zusammenfassung der Einstufung siehe hier auf der Seite der USK. Ionenweaper 22:57, 30. Jun. 2009 (CEST)
Da sind nur die Kriterien für Einstufungen erklärt, nicht aber die Begründungen für die tatsächlich gemachten Einstufungen.

--Gandalf44 00:00, 2. Jul. 2009 (CEST)

objektive Merkmale der verschiedenen Altersfreigaben

Gibt es eine Art Richtlinien (evetuell auch nur Prüfer-Intern) welche objektiven Merkmale vorhanden sein müssen, um zB die kennzeichnung ab 16, aber nicht ab 18 zu bekommen? Oder wird allgemein von den Prüfenden geschätzt, in wie weit das Material den verschiedenen Altersklassen zuzumuten sind. (nicht signierter Beitrag von 145.62.32.131 (Diskussion | Beiträge) 13:12, 16. Jul 2009 (CEST))

Grafiken funktionieren nicht

Aus irgendwelchen Gründen funktionieren die Grafiken dieses Artikels nicht, was sich auch auf die Infoboxen für diverse Spiele auswirkt (z. B.: Resident_Evil:_The_Darkside_Chronicles.

Bitte um Kontrolle, danke. --217.94.208.23 11:51, 4. Apr. 2010 (CEST)

Bei mir funktioniert sowohl dieser Artikel als auch die Infoboxen. Da muss das Problem irgendwo auf deiner Seite liegen. --BerntieDisk. 17:34, 4. Apr. 2010 (CEST)
Also, ich habe es jetz mittlerweile auf mehreren Rechnern/Laptops an verschiedenen Internetanschlüssen mit diversen Browsern ausprobiert, mit immer dem selben Ergebnis. Wenn du willst, kann ich gerne Screenshots irgendwo hochladen.
Wie gesagt, einen Grund dafür kann ich leider auch nicht ausmachen. Beim Resident Evil - Artikel von oben ist statt dem Bild z. B. ein Link zum Bild an dessen Stelle, der beim Anklicken auch funktionert. Aber es erscheint eben nicht das Bild selbst.
Und hier im Artikel sind nur leere Kästen mit den Dateienamen darin zu sehen (nicht als Links). --93.209.99.95 21:12, 5. Apr. 2010 (CEST)
Die Bilder funktionieren wie gesagt alle, sind folglich also alle sichtbar. Wie bereits gesagt scheint es irgendeine etwas verbreiterte Fehlkonfiguration zu sein. --StG1990 Disk. 23:17, 5. Apr. 2010 (CEST)
...weswegen man dann wohl nichts machen muss, weil ist ja nur etwas verbreitet und nicht VOLLKOMMEN verbreitet. Tolle Einstellung hier mittlerweile, viel Spaß noch weiterhin. --217.94.227.46 17:52, 6. Apr. 2010 (CEST)
Wir können gegen deine Probleme nichts machen oder ist dir etwa bekannt, dass das hellsehen von Defekten schon erfunden wurde. Mir jedenfalls nicht. --StG1990 Disk. 17:55, 6. Apr. 2010 (CEST)

Mehr Infos!

Es wären ein paar mehr Infos zu den Prüfmethoden wünschenswert!

In manchen Fällen versteht man die Bewertung schlicht und ergreifend NICHT (nicht signierter Beitrag von Sören G. (Diskussion | Beiträge) 16:23, 27. Mai 2006 (CEST))

selbstkontrolle die vom Staat vorgeschrieben wird?

Genauso ist es. (absolut schwachsinnig...) Das kommt aber auch daher, dass vor Einführung des neuen JuSchG 2003 die Freigaben freiwillig waren (indiziert konnte damals noch alles werden).Jeff America 23:21, 27. Aug 2005 (CEST)

Wieso schwachsinnig? Anstatt dass die staatliche BPjM die Kontrolle durchführt, führt sie eine private Organisation durch, die von Staat und Unterhaltungsindustrie gleichermaßen anerkannt wird. Der Zwang zur Selbstkontrolle ist absolut kein Widerspruch. --80.141.37.35 02:59, 20. Mär 2006 (CET)
Diese Freiwillige Kontrolle ist in der Regel doch nur gleich zu stellen mit der freien Entscheidung ein Spiel in Deutschland zu veröffentlichen oder nicht.
Will man, hat man es kontrollieren zu lassen (ansonsten ist das Risiko eines Verbots so hoch das es sich garnicht lohnt das Spiel zu veröffentlichen) (nicht signierter Beitrag von 109.90.62.115 (Diskussion) 18:11, 16. Sep. 2010 (CEST))

World of Padman

WoP hat jetzt ein USK12-Rating bekommen: World of Padman bekommt das USK 12 Siegel. Hier im Artikel steht, dass für Download-Spiele eine solche Einstufung nicht möglich ist. Hat sich da was geändert? Beantragt hat die WoP-Einstufung Spawnpoint. -- Make 21:13, 11. Dez. 2010 (CET)

Woher kommt die Kohle?

Weiss jemand, wie die USK eigentlich finanziert wird? (nicht signierter Beitrag von 95.91.4.240 (Diskussion) 18:23, 24. Jan. 2011 (CET))

Ich würde doch stark vermuten, dass die Kohle von den Gesellschaftern (BIU und GAME) kommt... --BerntieDisk. 19:05, 24. Jan. 2011 (CET)
Aus dem Artikel: "Spielehersteller können ihre Produkte bei der USK gegen Gebühr einstufen lassen." Das klärt zwar nicht, ob es die alleinige Finanzierungsquelle ist, aber ist zumindest schonmal ein Hinweis. --Matthäus Wander 18:57, 25. Jan. 2011 (CET)

Es gibt noch eine weitere USK Kennzeichnung (siehe 1, 2). Gruß --KevinKwxwx Disk bewerte mich 09:33, 22. Apr. 2011 (CEST)

Sieht wie vom Hersteller gemacht aus, das sollte das richtige Platzhalterlogo sein.
Könnte mal zusammen mit den Kennungen für Lehr- und Infoprogramme eingestellt werden.--83.135.112.85 12:49, 6. Okt. 2011 (CEST)

ältere oder kostenlose Computerspiele ?

Der Artikel lässt folgende Fragen offen :

  • Wie sieht es mit Computerspielen die von Laien geschrieben wurden oder nicht mehr kommerziell genutzt werden und die kostenlos vervielfältigt oder heruntergeladen werden können (public Domain,GNU,Abandonedware,...). (nicht signierter Beitrag von 79.210.97.248 (Diskussion) 23:16, 13. Nov. 2011 (CET))

Weiß sonst noch jemand was zu dem Thema? -- Galileo1589 (Diskussion) 19:40, 29. Apr. 2012 (CEST)

Und online vertriebe Spiele?

Was ist mit Spielen, die ausschließlich online vertrieben werden, wie Minecraft? --94.134.48.160 10:42, 2. Jul. 2012 (CEST)

Unbeantwortete Rechtsfragen

Für Vertrieb über das Internet und gleichzeitigen Verkauf als Datenträger (zum Beispiel Steam) resultieren hieraus verschiedene unbeantwortete Rechtsfragen.

Welche wären das? --Matthäus Wander 07:17, 10. Okt. 2012 (CEST)

Die JK der SPIO für Spiele

In einem Gesetztestext wird erwähnt, dass dem Publisher nach Verweigerung einer Freigabe, die Möglichkeit gegeben wird, die JK der SPIO aufzusuchen und sich dort ein Gutachten einzuholen. Ob dieses vor einer Indizierung oder nur zur Rechtsabsicherung bei einer Beschlagnahme gilt, ist leider nicht bekannt, da dieser Weg praktisch gar nicht in Anspruch genommen wird. (nicht signierter Beitrag von 89.166.140.15 (Diskussion) 19:31, 27. Okt. 2013 (CET))

Weitere Kennzeichnungen

Wie können wir die Kennzeichnungen noch im Artikel unterbringen? Gehören ja zu den Offiziellen Kennzeichen der USK. --GroßerHund (Diskussion) 08:16, 30. Jan. 2014 (CET)

Ohne Jugendfreigabe nicht im Handel oder online?!

Was im Artikel steht ist doch falsch oder warum sehe ich in jedem Saturn/MediaMartk USK18 Spiele und warum kann ich diese bei Amazon bestellen. Mgutt (Diskussion) 08:39, 13. Jun. 2018 (CEST)

Rechtsgrundlage

Warum findet man eigentlich erst in einem Nebensatz unter „Ähnliche Organisationen“ einen Hinweis darauf, dass die USK eine Rechtsgrundlage haben könnte? Thorin Eichenschild (Diskussion) 22:40, 9. Aug. 2018 (CEST)

Man findet schon etwas über die Rechtsgrundlage nach §14 Absatz 2 JuSchG im ersten Unterabschnitt „Altersfreigaben“ im Abschnitt „Bedeutung der Freigaben“. Dort ist sogar geschrieben, dass es erst seit 2003 verpflichtet ist, die Altersfreigaben auf der Verpackung erkenntlich zu machen und es anfangs Empfehlungen waren. --Kim Holger KeltingDiskussion 17:44, 10. Jun. 2019 (CEST)