Diskussion:Thomas Fischer (Jurist)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Holmium in Abschnitt "Positionen" bzw. Position zum Schwarzfahren
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Literatur Bearbeiten

Bitte entschuldigen sie, beim Hinzufügen der Literatur scheint mir ein Fehler unterlaufen zu sein, bitte diesen von jemandem korrigieren zu lassen. Danke. --85.181.220.9 15:05, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Hallo, ich wollte den Link erst korrigieren, habe ihn dann aber aus folgendem Grund entfernt: Im Abschnitt Literatur sollten Werke über das dargestellte Thema, hier eine Person, aufgenommen werden. Werke von dieser Person kommen bspw. unter Überschriften wie Veröffentlichungen oder Schriften. Eine kurze Wortmeldung zu einem tagesaktuellen Sachverhalt in einer Wochenzeitung scheint mir dabei aber nicht adäquat zu sein. Akademische Schriften, Bücher u.ä. wären hier geeigneter. Siehe bitte auch Wikipedia:Literatur und danke für das Verständnis. Viele Grüße, --Polarlys (Diskussion) 22:17, 9. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Zitat: ich persönlich habe gar keinen Zweifel daran, dass der Staat Steuer-CDs kaufen darf. uvam, in einem gut halbseitig-langen Interview. Wer etwas über den Juristen Fischer erfahren will, der lese das Interview. Warum das hier nicht WP-konform sein soll, das gehört wohl zu den Rätseln, die sich ergeben, wenn wir eine Enzyklopädie schreiben. --Goesseln (Diskussion) 19:51, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Kritik an Thomas Fischer im Artikel nicht erwünscht? Bearbeiten

Die von mir eingetragene Kritik an Thomas Fischer wurde aus dem Artikel leider wieder gelöscht (mit der Begründung "Einzelmeinung"). Urban Sandherr, Richter am Berliner Kammergericht und Redakteur der Deutschen Richterzeitung, urteilte in der FAZ über Fischer: "Seine Veröffentlichungen sind meinungsfreudig und provokant. Ihr Ton ist oft kaum zu ertragen." Fischers Feuilleton kenne "keine intellektuellen Mitspieler, keine Kollegen, keine Freunde. Es kennt nur Feinde, seine Feinde, Feinde des Rechtsstaats." Sandherrs Fazit: "Mit seinen brachialen Schuldsprüchen desauvouiert und konterkariert Fischer, was das Rechtswesen so dringend bräuchte: fachliches Verständnis und konstruktive Kritik." Auch Maximilian Steinbeis hat sich schon kritisch über Thomas Fischer geäußert. --Longinus Müller (Diskussion) 19:12, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ich verstehe die pauschale Löschung auch nicht. --Polarlys (Diskussion) 17:47, 1. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Fischer polarisiert stark und entsprechende Kritik ist erwähnungswürdig. Wichtig wäre für den Artikel aber, dass kritische Äußerungen nicht überproportional viel Text im Verhältnis zur eigentlichen Biographie einnehmen. Auf wörtliche Zitate sollte man daher besser verzichten. --Erzer (Diskussion) 14:35, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich las auch einen Text von Fischer in einem Printmedium, wo er inhaltlich gar nicht argumentativ auf das Thema einging, sondern nur übelst polemisierte. Und dies während seiner Tätigkeit in Karlsruhe. Der Abschnitt Kritik sollte meines Erachtens mehr Raum hier bekommen. --2.205.128.237 21:43, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ich bin ganz bei Benutzer:Erzer. Wikipedia ist eine Enzyklopädie mit Fakten von einer gewissen zeitüberdauernden Wirkung und kein Ankackanzeiger. Urban Sander (einer von 144 Richtern am Kammergericht) schreibt inzwischen: Der ...Dampfplauderer Thomas Fischer, BGH-Urgestein, Liebling der Presse und Äquilibrist mit rasant wachsendem Justizverachtungspublikum... und meint das doch positiv. Alle diese Zeitungsartikel sind schon längst im Papiermüll. Was bleibt? --Artmax (Diskussion) 22:07, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Vernichtende Rezension in der NJW vom 16.4.15 Bearbeiten

Die vernichtende Rezension in der NJW vom 16.4.15 gehört natürlich in den Text. --ErwinLindemann (Diskussion) 19:14, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Natürlich ist in der publizistischen Bewertung gar nichts. Von mir aus kann die Rezension gerne in den Text aufgenommen werden, dann aber (wie schon im Bearbeitungskommentar gesagt) bitte in den Fließtext, nicht in den Literatur-Abschnitt (siehe WP:LIT), der formal am Ende eines Artikels steht und weitergehende Lektürehinweise gibt. Außerdem sollte eine solche Rezension nicht so ausführlich zitiert, sondern knapp zusammengefasst (siehe WP:Zitate) und in einen größeren Kontext gestellt werden, der diese Aussage in einen Zusammenhang stellt: Das ist hier nicht geschehen und sollte erfolgen, sonst setze ich wieder zurück. --Andropov (Diskussion) 19:31, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe den Text überarbeitet, es sollte jetzt o.k. sein--ErwinLindemann (Diskussion) 07:16, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Danke schonmal dafür, das ist allerdings nicht ausreichend: Das Zitat ist viel zu lang und zu wenig aussagekräftig. Und, wie gesagt, es sollte in einen Zusammenhang gestellt werden: Auf der Verlagswebsite finden sich eine ganze Reihe weiterer, naturgemäß :) sehr positiver Ausschnitte aus Rezensionen, die in ihrer Gesamtheit gegen diese Passage gelesen und mit ihr in Bezug gesetzt werden müssen. Unter anderem findet sich dort auch ein weiterer Teil der von dir zitierten Rezension:
  • Gleichwohl ist es so, dass der Rezensent, wenn bei seiner Tätigkeit ein materiell-strafrechtliches Problem auftritt, stets zuerst im „Fischer“ nachschlägt und dort auch zumeist eine überzeugende Lösung findet. Bei diesem Rezensenten ist dies das höchstmögliche Lob.
Die gesamte Rezension lässt sich hier einsehen und macht deutlich, dass du nur einen Teilaspekt der Rezension eingebracht hast und das Wort vernichtend sicherlich die falsche Einordnung für überzeugende Lösung und das höchste Lob ist. Das grenzt an Belegverfälschung, weshalb ich den Abschnitt wieder löschen werde. --Andropov (Diskussion) 09:38, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Es ist ja schön, dass Sie zu den Fischer-Apologeten gehören. Es gibt aber auch eine andere Meinung. Manche halten ihn für einen Pharisäer und seine Texte für - passagenweise - schmierig. Von "Belegverfälschung" kann keine Rede sein. Das wörtliche Zitat aus der Rezension ist überaus aussagekräftig, weil es den Kern trifft: Seine Texte sind eben passagenweise nichts anderes als schmierig. Das, was Sie betreiben, ist Vandalismus pur!--ErwinLindemann (Diskussion) 09:49, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bitte diese Unterstellungen sein zu lassen, das fällt nur auf einen selbst zurück. Ich halte es für keine mit WP:NPOV vereinbare Methode, aus eine insgesamt eher positiven Rezension den einen kritischen Teil isoliert zu zitieren und nicht mit den vielen, vielen anderen Besprechungen in Beziehung zu setzen. Deshalb werde ich um dritte Meinungen bitten. --Andropov (Diskussion) 10:03, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die Rezension von Dr. Stoffers ist vieles, aber sicher keine „vernichtende Kritik“, wie auf in der Überschrift zu diesem Abschnitt weisgemacht werden soll. Das Fazit der angeblich vernichtenden Rezension lautet:

„Gleichwohl ist es so, dass der Rezensent, wenn bei seiner Tätigkeit ein materiell-strafrechtliches Problem auftritt, stets zuerst im „Fischer“ nachschlägt und dort auch zumeist eine überzeugende Lösung findet. Bei diesem Rezensenten ist dies das höchstmögliche Lob.“

Das sollte eigentlich alles sagen. Gemessen daran ist der Kritikpunkt, den Dr. Stoffers aufgreift, rein punktueller Natur. Sie bezieht sich auf eine konkrete Kommentarstelle, von der man für sich genommen halten kann, was man will. Aus der Rezension ist ausdrücklich nicht herauszulesen, dass diese konkrete Stelle stellvertretend für andere Abschnitte herhalten soll. Auch ist nicht erkennbar, dass der Rezensent den Kommentar (aufgrund dieser Stelle oder auch sonst) für gänzlich untauglich halten würde; das oben wiedergegebene Fazit belegt explizit das Gegenteil. Daher ist es nicht angebracht, die hier in Rede stehende Stelle der Rezension im Wortlaut wiederzugeben - insbesondere dann nicht, wenn das durchaus positive Fazit gleichzeitig verschwiegen wird. Letzteres wäre in der Tat verfälschend.
M.E. bietet sich eine gänzlich andere Vorgehensweise an: Das Fazit des kritischen Rezensenten könnte im Wortlaut oder zusammengefasst wiedergegeben werden, danach oder darin eingebaut der Hinweis darauf, dass der "Fischer" ungeachtet dessen nicht frei von formaler oder inhaltlicher Kritik ist. Der Text könnte etwa lauten:

Zwar finden Rezensenten in der Kommentierung Fischers Anlass zur Kritik im Einzelfall; ungeachtet dessen gilt der Kommentar als Standardwerk, der für rechtliche Fragen „zumeist eine überzeugende Lösung“ anbietet.

Dann Einzelnachweis mit Link auf den genauen Wortlaut der Rezension. Und damit könnte es gut sein.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:50, 3. Jul. 2015 (CEST) Ich habe den Text jetzt noch einmal überarbeitet, jetzt sollte es aber auch gut sein. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 11:12, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Eigentlich nicht. Denn noch immer ist das viel zu lange, aus sich heraus eigentlich kaum verständliche Stoffers-Zitat im Artikel, das erkennbar einen Einzelfall betrifft. Und vor allem wird noch immer nicht klar, dass selbst dieser Rezensent, der diese Kritik äußert, den „Fischer“ gleichwohl für ein praxistaugliches Werk hält und ihn expressis verbis lobt (!). Das muss schon klar werden!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 11:15, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

gut, dann mache ich in diesem Sinne noch eine Überarbeitung. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 11:22, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Zustimmung zum Vorschlag von Matthias v.d. Elbe. Bei der Überarbeitung bitte beachten, dass es deutlich berufenere Kritiker des Buches gibt, dass diese Rezension also bitte nicht zum alleinigen Maßstab in diesem Artikel wird. --Andropov (Diskussion) 11:23, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Wenn man die Beiträge auf dieser Seite liest, wird klar, dass die Strömung, die Kritik an Fischer unter den Teppich zu kehren, nicht ganz zu unterschätzen ist, Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 11:33, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Hilfreich in solchen Fällen ist eine gründliche Lektüre von Umgang mit Kritik und Argumentation anhand dieser Punkte. Dann fällt es auch leichter, nicht persönlich zu werden. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 11:39, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich weiß nicht, wer von den Beteiligten an dieser schönen Diskussion gelesen hat, was Fischer so alles für Zeugs zum Fall Edathy geschrieben hat. Das möchte ich nicht zitieren. Er schrieb z.B., es seien alle herzlich dazu eingeladen, doch ihre "W ...-Vorlagen" (wie Fischer sich ausdrückt) bei irgendeinem Ministerium einzuschicken. Und ja, bei dem Zitat aus der Rezension geht es genau um die Kritik an Stil und Sprache von Fischer. --ErwinLindemann (Diskussion) 11:50, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Habe ich gelesen, deine Zusammenfassung ist auch hier verfälschend. Was Fischer tatsächlich geschrieben hat (dort im letzten Absatz zu deinem vermeintlichen Zitat), fand ich heftig, aber gut polemisch, schließlich haben sich die Staats- und Justizorgane in dem Fall nicht mit Ruhm bekleckert. Wenn es renommierte Personen gibt, die sich öffentlich ähnlich kritisch wie du über Fischer geäußert haben, bringe das gerne ein, ansonsten aber sind deine Ausführungen hier Theoriefindung. Die Stelle im umseitigen Artikel entspricht immer noch nicht den Grundprinzipien der Wikipedia. --Andropov (Diskussion) 12:13, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bin kein Strafrechtler, das StGB interessiert mich seit 17 Jahren nicht mehr, und Fischer ist mir im besten Falle egal. Was mir nicht egal ist, ist die Seriosität dieses Projekts. Es ist ganz und gar inakzeptabel, aus einer zustimmenden (!) Rezension mit Kritik im Einzelfall eine in toto "vernichtende Kritik" unter Auslassung der lobenden Passagen zu machen. Nochmal: Stoffers (wer ist das eigentlich?) hält den "Fischer" für praxistauglich, vergibt das seiner Meinung nach höchstmögliche Lob (!) und kritisiert nur eine konkrete Textstelle. Da kann man nicht hingehen und sagen, der Stoffers habe den Fischer vernichtend verrissen. Das ist unsaubere, entstellende Arbeit. Das sollte eigentlich eingängig sein.
Abgesehen davon finde ich das Beispiel, das Stoffers als kritikwürdig empfindet, nicht als so entsetzlich, dass es sich zum Skandalieren eignen würde. De Facto löst das eher ein müdes Gähnen aus. Aber das ist nebensächlich.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 12:24, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die (noch nicht einmal wirklich kritische) NJW-Rezension durch einen unbekannten Rechtsanwalt ist in einer Enzyklopädie nicht erwähnenswert. Ich habe sie daher entfernt. (Die durchaus existierende substanzielle Kritik an Fischers Positionen und insbesondere Stil durch namhafte Personen könnte hingegen durchaus in den Artikel aufgenommen werden.) --Erzer (Diskussion) 14:15, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ein Absatz mit Kritik an Thomas Fischer ist ein dringendes Desiderat. Die kritischen Stimmen aus FAZ und NJW sollten in diesem Abschnitt Erwähnung finden. --Longinus Müller (Diskussion) 18:39, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Zustimmung!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 20:41, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Der oben erwähnte FAZ-Artikel von Urban Sandherr ist hier verlinkt (von Thomas Fischer selbst bereitgestellt - Als Urheberrechtslaie frage ich mich, ob Herr Sandherr hierdurch einen Vergütungsanspruch gem. § 49Abs. 1 S. 2 UrhG erlangt? :D ); der ebenfalls in Bezug genommene Beitrag von Maximilian Steinbeis findet sich hier. Vermutlich existieren noch weitere kritische Beiträge. Ich bin allerdings der Meinung, im Artikel sollte man nicht im Einzelnen aufführen, wer nun was genau in welcher Zeitung gesagt hat, wie Fischer darauf in seiner Kolumne reagiert usw. Dann würde die Biographie unproportional gewichtet, außerdem geht es nicht um Kritik in inhaltlichen Fragen, sondern um Tonfall, Formulierungen etc., also um lexikalisch eher weniger relevante Fragen zur Person. Ich würde es für ausreichend halten, in 1-2 Sätzen auf die Existenz entsprechender Kritik hinzuweisen und im Einzelnachweis hierzu dann die entsprechenden Beiträge zu verlinken. Der daran interessierte Leser kann dann an entsprechender Stelle Näheres erfahren. --Erzer (Diskussion) 22:17, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Na bravo, es wurde wieder einmal jede Kritik an Thomas Fischer mit vereinten Kräften unter den Teppich gekehrt. Es lebe der Meinungspluralismus. Oder sollte ich besser sagen: Pfui Teufel!--ErwinLindemann (Diskussion) 12:25, 5. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Erwin, es hilft wirklich, das, was andere schreiben, auch zu lesen. Kollege Erzer hat keineswegs versucht, Kritik unter den Teppich zu kehren. Das Gegenteil ist richtig. Nochmal: Lies, was andere schreiben! Anders geht es nicht.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 12:37, 5. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Was ist für die Würdigung eines juristischen Autors ausschlaggebend? Ist es eine - in einem nichtssagenden Plauderton gehaltene - elektronische Kolumne in einer Wochenzeitung? Oder ist doch eher ausschlaggebend, was der juristische Autor als Alleinautor in seinem Standardkommentar zu einem Rechtsgebiet geschrieben hat? Kommen wir zur nächsten Frage: Was ist für die Würdigung seines juristischen Hauptwerks entscheidend? Ein Zeitungsartikel, der allgemeine Ausführungen zur Person des Autors macht? Oder ist doch eher ausschlaggebend die Rezension der aktuellen Auflage des Hauptwerks des Autors, die in einer angesehenen juristischen Fachzeitschrift erschienen ist? Und noch eine Frage: Was macht die Qualität und Verlässlichkeit eines Standardkommentars zu einem Rechtsgebiet aus? Sind Stil, Sprache und Akzentuierung für die Beurteilung der Qualität des Standardkommentars denn völlig ohne jeden Belang?--ErwinLindemann (Diskussion) 09:57, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Man kann es auch sehr kurz machen: Wenn Fischers Kommentar inhaltlich schlecht wäre, würde ihn keiner kaufen. Dann würde er auch nicht zum „Standardkommentar“ werden. Immerhin sind genügend Konkurrenzwerke auf dem Markt.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:18, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Dieser Gesichtspunkt hilft aber bei der Diskussion nicht weiter. Die Kollegen kaufen halt im Zweifel das, was sie schon aus der Referendarzeit kennen. Und der Schönke-Schröder ist praxisfern. Jedenfalls beim bayerischen Assessorexamen 1990 war der Fischer (damals noch Dreher) halt das zugelassene Hilfsmittel, so einfach ist das. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 10:55, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@ErwinLindemann: Kritik an der Person Fischer oder an seinem Kommentar können selbstverständlich in den Artikel. Aber nur eine bestimmte Passage aus einer (im Übrigen recht wohlwollenden) Rezension von Stoffers in der NJW 16.4.2015 zu nennen, ist unseriös und verfälschend. Das eigentliche Problem hier ist, dass du weiterhin nicht willens bist, dich auch nur ansatzweise mit der Bedeutung des Wikipedia:NPOV - konkret der ausgewogenen Darstellung der Standpunkte - auseinanderzusetzen. Bei über 100 positiven Besprechungen (habe nicht genau gezählt) geht es nicht an, sich einfach irgendwo eine kritische Textpassage rauszupicken und im Artikel dann den Eindruck entstehen zu lassen, dies sei allgemeiner Grundtenor der Rezensionen. --Erzer (Diskussion) 11:05, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Zur Neutralität gehört eben auch, die kritischen Stimmen zu erwähnen und nicht pure Heldenverehrung zu betreiben--ErwinLindemann (Diskussion) 11:09, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Und noch einmal: Es wäre intellektuell unredlich, die Kritik an Fischer in irgendwelchen Fußnoten zu verbuddeln und aus dem Haupttext fernzuhalten. --ErwinLindemann (Diskussion) 11:14, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die letzte Version ist jetzt von Matthias von der Elbe, ich glaube damit können alle leben. Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 11:27, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Auszug Wikipedia:Neutraler_Standpunkt#Ausgewogene_Darstellung_der_Standpunkte:

  "Ein Artikel und seine Unter-Artikel sollen alle unterschiedlichen Standpunkte, Meinungen und Streitigkeiten eines Themas      klar beschreiben und charakterisieren, ohne einzelne davon zu befürworten, zu vertreten oder abzulehnen. Es soll so gut wie möglich aufgezeigt werden wer welche Meinung vertritt, wieso er sie vertritt und wie verbreitet sie ist. Dabei dürfen auch Sichtweisen wiedergegeben werden, die eine kritische Haltung zu anderen Sichtweisen einnehmen. Aber auch wenn ein Text solche Kritik erklärt, soll die Darstellung an sich neutral bleiben und diese Kritik lediglich beschreiben, nicht üben. Alle dargestellten Standpunkte müssen sich zudem einer zuverlässigen Quelle zuordnen lassen. Erst diese neutrale Sichtweise ermöglicht es, mehrere unvereinbare Standpunkte zum gleichen Thema richtig zu handhaben. Sie setzt natürlich voraus, dass die Ansichten der Mehrheit angemessen dargestellt werden. Sie verlangt aber auch, dass die Meinungen von Minderheiten zu Wort kommen, sofern sich dafür eine zuverlässige Quelle finden lässt. Die Beschreibung soll einen neutralen Ton haben, und der Anteil der einzelnen Standpunkte am Gesamtumfang soll ihre jeweilige Relevanz widerspiegeln." 

M.d.B.u.K. --Erzer (Diskussion) 11:31, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Und wenn man den Fettdruck anders setzt, kommt genau die vermittelnde Version von Matthias von der Elbe raus Gruß--ErwinLindemann (Diskussion) 11:34, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

"Ein Artikel und seine Unter-Artikel sollen alle unterschiedlichen Standpunkte, Meinungen und Streitigkeiten eines Themas klar beschreiben und charakterisieren, ohne einzelne davon zu befürworten, zu vertreten oder abzulehnen. Es soll so gut wie möglich aufgezeigt werden wer welche Meinung VERtritt, wieso er sie vertritt und wie verbreitet sie ist. Dabei dürfen auch Sichtweisen wiedergegeben werden, die eine kritische Haltung zu anderen Sichtweisen einnehMen. Aber auch wenn ein Text solche KrITik erklärt, soll die DarsTELluNg an sich neutral bleiben und DiEse Kritik lediglich beschreiben, nicht üben. Alle dargestellten Standpunkte müssen sich zudem einer zuVERläsSIgen Quelle zuOrdNen lassen. Erst diese neutrale Sichtweise ermöglicht es, mehrere unvereinbare Standpunkte zum gleichen Thema richtig zu handhaben. Sie setzt natürlich voraus, dass die Ansichten der Mehrheit angemessen dargestellt werden. Sie verlangt aber auch, dass die Meinungen von Minderheiten zu Wort kommen, sofern sich dafür eine zuverlässige Quelle finden lässt. Die Beschreibung soll einen neutralen Ton haben, und der Anteil der einzelnen Standpunkte am Gesamtumfang soll ihre jeweilige Relevanz widerspiegeln."

Da kommt ja wirklich "VERMITTELNDE VERSION" raus! Ich bin baff! --Erzer (Diskussion) 11:52, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Kann es sein, dass Sie sich gerade restlos abqualifizieren?--93.203.255.46 11:59, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Für mein Verständnis ist die jetzt wieder eingestellte Version, wie oben von verschiedener Seite mehrfach dargelegt, nicht mit den Grundprinzipien der Wikipedia vereinbar. Ich trete also für eine Löschung ein, bis ein substantieller Abschnitt zur fachlichen und publizistischen Rezeption (Kritik wie Lob!) erstellt ist, der dem neutralen Standpunkt genügt. Vielen Dank, Erzer, für den richtigen Hinweis auf die hier einschlägigen und umseitig bisher nicht eingehaltenen Prinzipien. --Andropov (Diskussion) 15:09, 6. Jul. 2015 (CEST) Manche Teilnehmer, wie Andropov, sind einfach uneinsichtig. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob eine Rezension, die den Kern der Kritik trifft, im Artikel selbst steht oder ob - gut verbuddelt, damit es keiner merkt - die inhaltliche Kritik nur in einer Fußnote vorkommt. Für solche Teilnehmer wie Andropov geht es augenscheinlich nicht um intellektuelle Redlichkeit, sondern um die Durchsetzung (politischer) Interessen. --ErwinLindemann (Diskussion) 10:30, 8. Jul. 2015 (CEST)Es kann schon sein, dass "Konsens" bei manchen Teilnehmern dahingehend herrscht, Kritik an Angehörigen der bundesdeutschen Justiz einfach auszublenden. Das widerspricht aber, wie ich schon einmal angedeutet hatte, jeglicher intellektueller Redlichkeit, sondern ist nur noch reine Durchsetzung politischer Interessen.--ErwinLindemann (Diskussion) 10:37, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Erwin, Deine Version ist nicht konsensfähig. Die Gründe dafür sind wiederholt dargelegt worden. Dazu gibt es nichts mehr zu sagen. Jetzt geht es um die Abwicklung: Es ist indiskutabel, dass hier eine Einzelstimme versucht, seine individuelle Sicht der Dinge gegen die begründete Mehrheitsposition durchzusetzen. Ich habe gesehen, dass Du sie gerade wieder eingestellt hast, nachdem ich kurz zuvor auf die konsensfähige Version revertiert hatte. Ich werde gleich noch einmal revertieren, und dann sollte es gut sein. Erwin, die Kollegen und ich haben anderes zu tun, als ständig auf dem Bildschirm zu beobachten, wann mal wieder etwas zu korrigieren ist. Ich hoffe sehr, dass wir hier nicht zu einem Ping-Pong-Spiel aus Revert und Re-Revert kommen müssen, und empfehle dringend, es gut sein zu lassen. Ich will den Artikel nicht zur Sperrung bringen müssen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:39, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bei der Kritik an Fischer handelt es sich keineswegs um eine "Einzelmeinung". Diese Behauptung ist schlicht - nachweislich - falsch. Man muss nur die Diskussion auf dieser Seite verfolgen, dann stellt man fest, dass es sich eben nicht um eine "Einzelmeinung" handelt. Vielmehr stellt man fest, dass politisch interessierte Teilnehmer versuchen, einen Artikel zu zensieren. --ErwinLindemann (Diskussion) 10:46, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Du hast mich schon wieder falsch verstanden. Mit Einzelmeinung meine ich nicht die Kritik an Fischer, die es in der Tat gibt und die hier auch ihren Platz haben soll. Mit Einzelmeinung meinte ich Deine Position zu der Frage, ob das Zitat in vollem Wortlaut wiedergegeben werden soll. Da bist Du in der Tat der einzige, der das für richtig hält.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 10:49, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Nein, ich habe das schon ganz richtig verstanden: Politisch Interessierte wollen die Kritik in eine Fußnote verschieben, damit die Kritik im allgemeinen Rauschen untergeht. Da gibt es nichts misszuverstehen. Wenn das, was die politisch Interessierten hier veranstalten, kein Vandalismus sein soll, dann frage ich mich, was sonst der Begriffsinhalt von "Vandalismus" sein soll.--ErwinLindemann (Diskussion) 10:54, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Erwin, ich habe es schon mal gesagt: Mir ist Thomas Fischer völlig egal. Ich kenne ihn nicht, ich lese ihn nicht, und ich habe keine "politischen Interessen". Mir geht es schlicht darum, dass man so ein irres Zitat wie das von dem Stoffers nicht in voller Länge bei uns lesen muss. Das ist nämlich völlig unnötig.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 11:02, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Vgl. Wikipedia:Vandalismusmeldung = "gezielte oder wiederholte Verstöße gegen die Grundprinzipien der Wikipedia". (Ich hege die starke Vermutung, du wirst in naher Zukunft den Begriffsinhalt von "Vandalismus" hinreichend konkret erläutert bekommen.) --Erzer (Diskussion) 11:03, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich kann mit der aktuellen Version tatsächlich nicht leben. Wenn mir niemand ein solides, nicht verschwörungsschwangeres, Argument bieten kann, warum aus einer gewaltigen Zahl von Rezensionen diese eine herausgehoben werden sollte, würde ich ihn gern ersatzlos löschen. Noch dazu ist er falsch: Der Autor (von dem auch ich nie gehört hatte, seinem Lebenslauf nach zu schließen nicht ohne Grund) relativiert nicht die Praxistauglichkeit des Kommentars, sondern hinterfragt die eines einzelnen Satzes im Kommentar mit tausendweißderteufel Seiten. --Ildottoreverde (Diskussion) 17:05, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Da rennst du offene Türen ein, wie du an den Beiträgen fast aller Beteiligten der obigen Endlosdiskussion ablesen kannst. Das Problem dieses Artikels ist es, dass niemand bisher die Arbeit auf sich genommen hat, fachlich qualifizierte Einschätzungen des Wirkens Fischers in ihrer Zusammenschau durchzusehen und für die Wikipedia aufzubereiten. Das isolierte Einfügen vereinzelter Stimmen ist generell und auch in diesem Artikel nicht tauglich (übrigens finde ich das prinzipiell auch für dein Wiedereinsetzen der Einzelmeinung Sandherr; aber weil wir nicht perfekt sind und niemand hier tatsächlich Arbeit investiert, lasse ich es eben stehen). --Andropov (Diskussion) 23:22, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Zur vereinzelten Stimme: Nehmen wir an, der Papst hätte sich persönlich der Kolumne Fischers angenommen und eine Osteransprache drauf gehalten: Ziemlich relevant, selbst wenn er der einzige war. Nehmen wir an, ich tue das von meinem Balkon aus: Ziemlich egal. Will sagen: Einzelmeinungen können relevant sein, wenn sie von jemand hinreichend Berufenem stammen und halbwegs weit verbreitet werden. Richter am KG zur Rechtspolitik in der FAZ ist da schon mal eine Ansage. Der gute Herr RA habil. Stoffels in einer halben Spalte in der NJW eher nicht. --Ildottoreverde (Diskussion) 10:38, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Habe das unstreitig Unsinnige entfernt. Sandherr kann m.E. in der jetzigen Form so stehen bleiben, immerhin hat Fischer auf dessen FAZ-Beitrag in seiner Kolumne reagiert (und eine völlig Einzelmeinung ist es auch nicht). --Erzer (Diskussion) 19:40, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Seine Kolumne Bearbeiten

Wie kann man das in Worte fassen: Ich habe zwar seine Kolumne von Anfang an abonniert, lese sie aber schon längst nicht mehr. Ich mag seinen Wortschwall und seine Selbstverliebtheit nicht. Mir geht auch sein Telekolleg-Tonfall auf die Nerven. Vor allem aber: Er redet über alles Mögliche, kehrt aber das Wesentliche unter den Teppich: Ich hatte ihm - das ist schon eine Weile her - über Monate hinweg fortlaufend von einem Rechtsfall berichtet: Ein Richter hatte in einem ziemlich komplizierten Zivilprozess schlicht und ergreifend - und vor allem nachweislich - die Akten nicht gelesen. Stattdessen hatte der Richter aus dem Aktenberg sich nur eine - genau elf Blätter lange - Stichprobe gezogen und mit der Stichprobe in der Hand den Urteilstext herunterdiktiert. Die tüchtige Richterin, die zuvor eineinhalb Jahre lang den Zivilprozess geleitet und alle Zeugen vernommen hatte - und vor allem den wie gesagt ziemlich komplizierten Zivilprozess gedanklich im Griff gehabt hatte - war zuvor aus der Justiz des Bundeslandes ausgeschieden und hatte die Akten dem Richter in die Hand gedrückt, der dann auch auf der Grundlage der Stichprobe das Urteil herunterdiktiert hatte. Die Amtshaftungsklage gegen das Bundesland als Dienstherr des Richters ging durch alle Instanzen verloren. Ebenso verjährten nach fünf Jahren die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Richter wegen Rechtsbeugung: Die Justiz des Bundeslandes hatte in den fünf Jahren keine strafprozessuale Maßnahme unternommen, die den Lauf der Verjährung unterbrochen hätte. Er kennt den Fall. Er berichtet darüber in seiner Kolumne nicht. Welchen WP-tauglichen Text kann man also in Bezug auf seine Kolumne verfassen? --ErwinLindemann (Diskussion) 08:27, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Basierend auf deinen Ausführungen hier: Gar keinen. Bitte beschäftige dich doch irgendwann mal mit den WP:Grundprinzipien. --Andropov (Diskussion) 10:34, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe eine kurze Einschätzung seiner öffentlichen Wahrnehmung jetzt mal anhand von Belegen in den Artikel eingebaut. --Andropov (Diskussion) 19:17, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Eine echte Frage: Wie ist das mit Belegen, die in meinem Besitz sind, die aber noch nicht in der Öffentlichkeit präsent sind? Darf ich solche Belege (die mir allesamt vorliegen) für einen WP-Edit im Rahmen des bestehenden Artikels verwenden oder darf ich das nicht?--ErwinLindemann (Diskussion) 07:50, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Antwort findest du im ersten Absatz von WP:Keine Theoriefindung: „Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel. Für die Inhalte eines Artikels ist es nicht relevant, was jene als „Wahrheit“ ansehen. Zu ermitteln und darzustellen ist vielmehr, wie das Thema von überprüfbaren, verlässlichen Informationsquellen „da draußen in der Welt“ gesehen wird.“ Etwas, was sich nur in deinem Besitz befindet, ist nicht „da draußen in der Welt“, also: Nein, nicht verwendbar, weil nicht nachprüfbar. Bitte lies diese elementaren Grundregeln doch einfach mal selbst durch. --Andropov (Diskussion) 09:06, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

FAZ-Artikel zur Rüge Bearbeiten

Ich halte es anders als @Zipfelheiner: nicht für ausreichend, dass es einen weiteren Fischer-Bashing-Artikel in der FAZ gegeben hat, um den ausgiebig umseitig zu zitieren: Sondern es kommt auf eine weitergehende Rezeption des Vorfalls und der Kritik an Fischer in seriösen Medien an (WP:NPOV, WP:Q); aus dieser Schmähschrift allein geht die Bedeutung der Episode noch nicht hervor. Wenn es nicht weitere Fürsprecher der Ergänzung Zipfelheiners gibt, werde ich sie wieder entfernen. --Andropov (Diskussion) 13:05, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Gerade habe ich noch einen Artikel in der Frankfurter Rundschau gefunden, der weniger Schaum vorm Mund hat und nüchtern über die Rüge berichtet. Die Spekulationen, woran der Rückstand und die Überlastung des 2. Senats liegen mögen, halte ich trotzdem noch nicht für artikelwürdig und plädiere wieder mal dafür, nicht einzelne Schnipsel rauszugreifen und ausführlich auszubreiten, sondern sich einen Überblick über die Diskussionen zu Fischer insgesamt zu verschaffen und dann einen NPOV entsprechenden Abschnitt zur Rezeption zu verfassen. --Andropov (Diskussion) 13:22, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Wenn ein Oberlandesgericht die durch zögerliche Sachbearbeitung des BGH-Senatsvorsitzenden verursachte Verfahrensverzögerung zum Anlass nimmt, einen Angeklagten aus der Haft zu entlassen, ist das so ungewöhnlich, dass es relevant ist, ob das den Fischer-Fans nun gefällt oder nicht. Wer sich über vermeintliches Fischer-Bashing und „Schaum vor dem Mund“ erregt, soll mal zur Kenntnis nehmen, in welchem Ton Fischer permanent über andere herzieht (Richterkollegen, Professoren, Politiker, Journalisten etc.) --Zipfelheiner (Diskussion) 13:37, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Als ich zuletzt in den Richtlinien nachgelesen habe, hatte weder ich noch du zu entscheiden, was relevant ist, sondern die Wahrnehmung in der Welt da draußen, und wer hier erregt ist oder anderen etwas unterstellt, solltest du dir nochmal durch den Kopf gehen lassen. --Andropov (Diskussion) 14:16, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Ich schließe mich Andropov an und möchte dem hinzufügen, dass es eine starke Interpretation des OLG-Beschlusses ist ihn als Rüge des Senatsvorsitzenden zu bezeichnen. Die in dem FAS-Artikel geäußerte Kritik gehört (ihrer inhaltlichen Mängel zum Trotz) in den Artikel, der OLG-Beschluss ist aber für die Biografie Fischers nicht mal eine Randnotiz. Der Artikel würde hierdurch auch stark unausgewogen werden. Fischers richterliches Wirken wird ansonsten auch nicht in Einzelfällen erzählt, auch wenn diese erheblich größere Tragweite (Wahlfeststellung, qualifizierte Belehrung durch Ermittlungsrichter) oder öffentliche Aufmerksamkeit (Hells Angels-Fall) hatten. Allein einen Beschluss zu nennen, in den man eine persönliche Kritik an Fischer hineinlesen kann wird WP:BIO nicht gerecht. Beste Grüße --MephistoGF (Diskussion) 14:19, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Mit der jetzigen Version des Artikels kann ich leben, wenngleich ich schon finde, dass der OLG-Beschluss bemerkenswert ist (wann hat jemals ein OLG die Sachbehandlung durch einen Vorsitzenden Richter am BGH zur Grundlage für die Aufhebung eines Haftbefehls gemacht?) Aber andererseits kann natürlich nicht jedes Detail in einem Artikel breitgetreten werden, dass sehe auch ich so. --Zipfelheiner (Diskussion) 18:35, 16. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Er hat sich selbst geäußert:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/strafrecht-medien-luegenpresse-verbrechen-fischer-im-recht?cid=6182545#cid-6182545
--93.211.72.182 19:13, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Es wäre natürlich großartig, wenn sich einmal jemand die Mühe machen würde und die verschiedenen Standpunkte zusammenfassen könnte. Aus meiner Sicht hat Herr Fischer eine starke Präsenz in den Medien und dadurch gibt es eine umfangreiche Berichterstattung über ihn. Dummerweise werden Medienberichte jetzt nicht gerade von wissenschaftlicher Exaktheit, Unvoreingenommenheit und sorgfältiger Beleuchtung aller Aspekte eines Sachverhaltes getragen. Insofern sollte man äußerst Vorsichtig dabei sein Einzelquellen aus den Medien überhaupt für Wikipedia Artikel zu verwenden. (Und mit Einzelquelle meine ich auch eine vielfach abgeschriebene Quelle. Nur weil derselbe Text in mehreren Medien steht wird er nicht besser.) Der Angeklagte war laut Bericht zunächst zu 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden, war nach der ersten Revision zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden und schließlich nach 2 Jahren und 9 Monaten aus der U-Haft entlassen worden, also nachdem er mehr als 2/3 dieser Zeit bereits im Gefängnis zugebracht hatte. Ist das nicht einfach ein Sturm im Wasserglas mit dem die Medien ihre Seiten auffüllen? Ganz abgesehen davon, dass ein Drogendealer mit einer Strafe von unter 4 Jahren eher ein Durchschnittsübeltäter ist. Einer davon ein Jahr früher oder später wieder auf der Straße verändert die Gefährdungslage eher unwesentlich. (nicht signierter Beitrag von 178.10.212.249 (Diskussion) 15:14, 17. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Öffentliches Engagement und Wahrnehmung Bearbeiten

Hier noch einmal meine Bitte, könnte jemand diesen Teil des Artikels sachlich überarbeiten? So wie es im Augenblick dort steht, müsste man die Überschrift in "Medienschelte über Fischer" ändern, oder auch, "Was seine Kritiker über Fischer schreiben" . (nicht signierter Beitrag von 178.10.212.249 (Diskussion) 16:02, 17. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Kommentierungen zum Artikel von Andreas Mosbacher Bearbeiten

Nicht nur der Hauptartikel von Andreas Mosbacher ist interessant. Weitere Kritik an Thomas Fischer und seiner Kolumne enthalten auch die Kommentierungen zum Hauptartikel von Andreas Mosbacher. Das ist umso mehr interessant, als Thomas Fischer sich selbst an der Diskussion mit seinen Kritikern beteiligt und sich unmittelbar zu der gegen ihn erhobenen Kritik äußert. Die Kritik an Thomas Fischer und seiner Kolumne hat insbesondere zum Inhalt, dass Thomas Fischer sehr gezielt Themen aus seiner Kolumne ausspart, die sehr wohl im öffentlichen Interesse lägen. (nicht signierter Beitrag von 217.251.248.14 (Diskussion) 10:58, 1. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Ich habe die Ergänzung wieder entfernt: Nicht redaktionell betreute Leserkommentare unter einem LTO-Artikel sind sicherlich nicht als Belege für unsere Artikel geeignet. Es geht um den Sachverhalt, den Benutzer:ErwinLindemann bereits weiter oben auf dieser Diskussionsseite unter #Seine Kolumne angesprochen hat; der Rechtsanwalt Alexander Würdinger hat diese Angelegenheit dort (ab 25. 7., 14:44) ebenfalls in den Kommentaren angesprochen. Ich zitiere hier nur die Replik Fischers selbst (28. 7., 10.56): „Ihre Sachverhaltsdarstellung ist ein bisschen defizitär. Nachdem Sie nicht nur mir persönlich vielfach unaufgefordert Akltenkonvolute erheblichen Ausmaßes zugesandt hatten, jeweils mit der Aufforderung, ihren angeblichen sensationellen - in Wahrheit eher wirren - Inhalt zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen zu machen, sondern auch dazu übergingen, dieselben Pakete nochmals an die Redaktion der ZEIT zu senden, hat man dort eventuell auf weitere Zusendungen dankend verzichtet. Nun sind Sie halt beleidigt. Seien Sie gewiss, dass ich auch in Zukunft keine Auftrags-Kolumnen verfassen werde.“ Noch Fragen? --Andropov (Diskussion) 13:27, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ja, Herr Andropov, ich hätte da noch eine Frage: Warum zitieren Sie den Dialog nicht vollständig? (nicht signierter Beitrag von ‎217.251.248.14 (Diskussion | Beiträge) 12:57, 1. Aug. 2006 (CEST))Beantworten

Um Leute, die sich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle der Öffentlichkeit befinden, dabei zu unterstützen, sich nicht in aller Öffentlichkeit lächerlich zu machen. --Andropov (Diskussion) 15:07, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Herr Andropov, halten Sie es für denkbar, dass Sie ein klein wenig unsachlich sind? (nicht signierter Beitrag von 217.251.248.14 (Diskussion) 15:36, 1. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Fischer hat mit seiner aktuellen Kolumne zunächst ausführlich auf Zastrow erwidert, bevor er sich einem juristischen Sachthema zuwandte. Der Streit zwischen Fischer und Zastrow dreht sich mittlerweile nur noch um sprachliche Geschmacksfragen. Das ist schlicht nicht berichtenswert, von dem abscheulichen Niveau dieser öffentlichen Auseinandersetzung einmal ganz abgesehen. Sehr viel mehr berichtenswert ist demgegenüber die Tatsache, dass Fischer in Wahrheit alles andere als ein "Nestbeschmutzer" ist und Fischer in Wahrheit darauf bedacht ist, Themen, die der bundesdeutschen Justiz in irgendeiner Weise peinlich sein könnten, nur ja nicht in einer seiner Kolumnen anzuschneiden. (nicht signierter Beitrag von 217.251.251.209 (Diskussion) 11:11, 3. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Fischers Verhalten kann durchaus zur förmlichen Einleitung eines dienstrechtlichen Disziplinarverfahrens führen. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum diese Nachricht keinen Eingang in den Hauptartikel über Fischer finden sollte. (nicht signierter Beitrag von 217.251.252.173 (Diskussion) 09:45, 4. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Wenn gegen Fischer ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden sollte, dann ist dies relevant und sollte in den Artikel. Gegen Fischer ist aber bisher kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Kritik und positive Rezeption seines öffentlichen Auftretens werden im Artikel gegenwärtig ausgewogen dargestellt. Ich sehe keine Notwendigkeit einer Ergänzung. Eher sollte seine richterliche Tätigkeit ausführlicher dargestellt werden, aktuell liegt der Fokus fast zu stark auf seiner Kolumne. --MephistoGF (Diskussion) 10:38, 4. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
(nach BK:) Erstmal danke für die Einschätzung, MephistoGF, die ich vollständig teile. Ergänzend: Was berichtenswert ist, haben nicht wir zu entscheiden, sondern seriöse Publikationen, zu denen redaktionell betreute Presseartikel von renommierten Journalisten gehören, nicht aber Leserbriefe von Unbekannten. Deshalb: Wenn du meinst, liebe IP, dass Fischers Autorenentscheidung, in seiner persönlichen Kolumne über das zu schreiben, was ER möchte und nicht was DU möchtest, ein Skandal ist, dann wende dich an eine renommierte Zeitung, die das auch so sieht und darüber berichten will. Meine Prognose: Du wirst keine finden. Glaubst du ernsthaft, dass die Nichtbefassung einer Kolumne mit einem spezifischen Rechtsfall, der ihr angetragen wurde, eine richterliche Pflicht schuldhaft verletzt? Die Rechtsnorm würde ich ja gern mal sehen. Die möglicherweise disziplinarrechtlich bedeutsame Verletzung des Mäßigungsgebots, die Mosbacher postuliert, steht schon seit Montag im Artikel: „Im Juli 2016 äußerte der Richter des ersten BGH-Strafsenats Andreas Mosbacher, Fischer verletze das Mäßigungsgebot bei öffentlichen Äußerungen, das sich aus dem Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit ergebe.“ Alles gut also. --Andropov (Diskussion) 10:43, 4. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

M.E. setzt der Hauptartikel im Moment die Akzente falsch: Im Moment liegt der Akzent v.a. auf der Kontroverse, ob Fischer in seiner Kolumne bestimmte Ausdrücke (die wiederhole ich jetzt nicht) verwenden sollte oder nicht. Das ist letzten Endes eine Geschmacksfrage. Jedenfalls ist diese Kontroverse nicht dienstrechtlich relevant. Also für Fischer nicht wirklich gefährlich.

Für Fischer gefährlich sind demgegenüber die Punkte, in denen ihm dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgehalten wird. Das sind zwei voneinander unabhängige Vorwürfe: Von Mosbacher kommt der Vorwurf, Fischer verstoße gegen das Mäßigungsgebot. Und von Würdinger kommt der - davon unabhängige - Vorwurf des "schäbigen Verhaltens". M.E. ist es deshalb richtig, die für Fischer gefährlichen Vorwürfe - selbstverständlich zusammen mit Fischers Verteidigung - stärker hervorzuheben und die Kontroverse über den sprachlichen Geschmack nicht gar so ausführlich darzustellen. (nicht signierter Beitrag von 217.251.253.147 (Diskussion) 10:45, 5. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Die Kritik an Fischer nimmt kein Ende. Die Kritikpunkte sind durchaus vielgestaltig. Der Artikel muss um die zusätzliche Kritik an Fischer ergänzt werden. Es macht keinen Sinn, den Artikel auf sprachliche Geschmacksfragen zu begrenzen.

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/richter-am-bundesgerichtshof-legt-euch-nicht-mit-thomas-fischer-an-aid-1.6188259 --217.251.246.37 15:52, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Welche wesentlichen Kritikpunkte, die Fischer gegenüber geäußert werden, fehlen deiner Meinung nach noch im Artikel? Aktuell gibt er der Kritik umfassend Raum, ausbaubedürftig hingegen dürfte eher der Teil zu seinem richterlichen Wirken sein. Beste Grüße --MephistoGF (Diskussion) 16:21, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Fischer ist mit seiner Kolumne sehr öffentlichkeitswirksam. Sein richterliches Wirken hingegen passt eher in den Kontext zu den jeweiligen juristischen Artikeln (z.B. der Beschluss "seines" 2. Strafsenats zum Agent provocateur, dort eingearbeitet). Es ist deshalb kein Wunder, dass der Artikel die von Ihnen beschriebene "Schlagseite" hat.

Und nun zu Ihrer Frage, was im Artikel noch fehlt: Die Kritik an Fischer lautet, er sei nicht glaubwürdig. Er sei in Wahrheit ein Pharisäer. Er sei eben nicht der "Nestbeschmutzer", als der er sich immer selbst inszeniert. Diese Kritik ist gut belegt und ohne weiteres - anhand öffentlich zugänglicher Quellen - nachvollziehbar. Dieser Vorwurf an die Adresse von Fischer ist ungleich gewichtiger als die hundertste Debatte über Unterleibs-Terminologie. --93.203.251.203 09:04, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe die Rheinische Post in einer Fußnote zu Zastrow eingebaut: Rasche nennt nichts Neues an Kritik, sondern verstärkt nur das bereits Bekannte. Dass der Artikel sich bisher auf „sprachliche Geschmacksfragen“ fokussieren würde, stimmt einfach nicht. --Andropov (Diskussion) 17:22, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ob das, was ich gerade ergänzt habe, wirklich notwendig ist, habe ich selbst meine Zweifel, aber ich möchte damit zeigen, was öffentlicher Diskurs über Fischer ist und was nicht: Denn es geht nicht darum, was ein anonymer Mitschreiber hier für ungleich gewichtiger hält, sondern was öffentlich diskutiert wird. In den Artikeln, die ich gelesen habe, steht nichts davon, dass Fischer ein Heuchler sei, weshalb es richtig ist, das im Artikel nicht zu erwähnen. --Andropov (Diskussion) 11:20, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Deinen Einsatz in allen Ehren, aber mein Eindruck ist, dass die Darstellung Fischers öffentlicher Rezeption in diesem Artikel unverhältnismäßig ausführlich dargestellt wird. Es gibt immer irgendwen, der sich über Fischer aufregt und Fischer wird darauf auch immer irgendwie antworten. Die wesentlichen Kritikpunkte waren doch bereits vorher eingehend dargestellt, mit entsprechender Gegenansicht. Es bringt keinen Erkenntnisgewinn jeden Kritiker hier einzlen zu Wort kommen zu lassen. Ausbaubedürftig ist der Artikel hingegen eher im Hinblick auf Fischers richterliches Wirken. Als Berichterstatter und Vorsitzender war er an einer Reihe von Entscheidungen beteiligt, die die Rechtsentwicklung geprägt oder große Aufmerksamkeit in der Fachöffentlichkeit erhielten. --MephistoGF (Diskussion) 11:40, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Von mir aus kann das gerne alles wieder weg, ich will nur verhindern, dass hier Privattheorien gesponnen werden. Kürze gerne, wie du es für angemessen hältst, MephistoGF. --Andropov (Diskussion) 12:00, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

So bekommt der Artikel natürlich eine noch stärkere "Schlagseite". Es leuchtet mir aber Ihre Differenzierung, was "öffentlicher Diskurs" sein soll und was nicht, immer noch nicht so richtig ein. Auch ist der Kritiker Fischers, RA Würdinger, inzwischen alles andere als ein "anonymer Mitschreiber". Nach welchen Kriterien soll denn Ihrer Meinung nach die Differenzierung in "öffentlicher Diskurs" und "nicht-öffentlicher Diskurs" gehen? Danach, was durch ein Lektorat ging und was nicht? Dann müssten - wenn es nach diesem Kriterium ginge - vermutlich sämtliche Fischer-Kolumnen in der Tonne landen. Oder nach dem "Rang" oder der "Bekanntheit" des Autors? Dann müsste - nach einem solchen Kriterium - auch der Artikel aus der RP-Online unter den Tisch fallen. Vielleicht sollte man - von mir aus auch sehr grundsätzlich - einmal klären, was "öffentlicher Diskurs" sein soll und was nicht. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung sollte es eigentlich nur zwei Kriterien geben: 1) Öffentlich nachvollziehbar (um die Verifizierung des Zitats zu ermöglichen) und 2) bitteschön mit einem gewissen intellektuellen Mindestniveau. --93.203.251.203 11:55, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Es ist einfach unbegreiflich, wie ein Jurist – der doch in der Lage sein sollte, Normen zu lesen und zu verstehen – es über Monate und trotz vielfacher Aufforderung schafft, das interne Regelwerk dieses Projekts nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen. Ein letztes Mal der Hinweis auf WP:Q#Was sind zuverlässige Informationsquellen?, wo all deine Fragen kompetent, sinnvoll und seit Jahren stabil beantwortet werden. --Andropov (Diskussion) 12:00, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Da haben Sie mich missverstanden: Es geht um den Begriffsinhalt von "öffentlicher Diskurs". Im übrigen ein Kriterium, das Sie soeben aufgebracht haben. Die - sinnvollen und mir bekannten - Leitlinien von WP sagen nämlich zum Begriff "öffentlicher Diskurs" nichts, gar nichts. Wenn ich Sie richtig verstehe, greifen Sie auf das Kriterium "öffentlicher Diskurs" zurück um - im Sinne von WP - "relevant" von "nicht relevant" zu unterscheiden. Und da wollte ich eben von Ihnen wissen, wie Sie den "öffentlichen Diskurs" definieren wollen. --93.203.251.203 12:16, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Noch ein Nachtrag: Inzwischen habe ich den Begriff "öffentlicher Diskurs" gegooglet. Der Begriff scheint ein bisschen schillernd zu sein. Taugt aber vielleicht tatsächlich zur Abgrenzung zwischen "relevant" und "nicht relevant". Umso mehr würde mich tatsächlich interessieren, was Sie unter "Öffentlicher Diskurs" verstehen und wie Sie den Begriff bei einer Relevanzdiskussion fruchtbar machen wollen. --93.203.251.203 13:17, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Gut, dann nochmal für diejenigen, denen das Mitdenken schwerfällt: Die Wikipedia bildet für den umseitigen Abschnitt ‎Öffentliches Engagement und Wahrnehmung den öffentlichen Diskurs zu Fischer (in enzyklopädischer Nüchternheit, Neutralität und Knappheit) ab, den zuverlässige Informationsquellen darstellen, nichts Anderes. --Andropov (Diskussion) 13:12, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Zum "öffentlichen Diskurs zu Fischer" gehört dann aber die Kritik von RA Würdinger genauso wie das Geplänkel mit Volker Zastrow über Unterleibs-Terminologie, zumal Fischer ja auch noch - wie Sie Fischer richtig weiter oben zitieren - auf die Kritik von RA Würdinger in einer öffentlich zugänglichen Quelle, also sozusagen "auf offener Bühne", geantwortet hat. --93.203.251.203 13:57, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Nein, das ist keine zuverlässige Informationsquelle. --Andropov (Diskussion) 14:05, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Sein Vier-Teiler zur Rechtsbeugung Bearbeiten

Den § 339 StGB könnte man eigentlich ziemlich einfach und ziemlich anschaulich erklären: "Liebe Kinder, der Richter kann auf zwei Arten Rechtsbeugung begehen: Entweder ist seine Entscheidung inhaltlich krachend falsch oder er liegt bei seinem Verfahren, das er anwendet, krachend falsch daneben." Weiter könnte die Erklärung lauten: "Der Richter erfüllt den § 339 StGB in der Alternative Verletzung von Verfahrensvorschriften z.B. dann, wenn er die Akten eines Zivilprozesses, über den er zu entscheiden hat, in keiner Weise zur Kenntnis nimmt, sondern aus den umfangreichen Akten nur eine Stichprobe zieht." Von alledem enthält sein Vier-Teiler zur Rechtsbeugung natürlich nichts. Ist es immer noch kein beiläufiges Sätzle im Artikel wert, dass Fischer bei seinem Vier-Teiler zur Rechtsbeugung die klassische Themaverfehlung begeht? --ErwinLindemann (Diskussion) 10:03, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Nein, siehe Punkte 2 und 5. Beste Grüße --MephistoGF (Diskussion) 10:38, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Auch durch den fünften Teil wird nichts besser: Der Wortschwall und die Themaverfehlung bleiben. --ErwinLindemann (Diskussion) 08:18, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für Ihre persönliche Betrachtung zum Artikelthema. Dieses Forum soll jedoch dazu dienen, Verbesserungen des Artikels zu diskutieren. Dass Ihnen Stil und Inhalt der Kolumnen nicht gefällt, mag sein, ist für den Artikel jedoch irrelevant, wie Sie durch Lektüre der oben genannten Kriterien erfahren können. --MephistoGF (Diskussion) 10:36, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Das ist sicher richtig, was Sie sagen. Die signifikant hohe "Einschaltquote" dieser Diskussionsseite am 22.9. ist übrigens wohl darauf zurückzuführen, dass ich einen - wenn auch technisch unzureichenden - Link hierher gelegt habe. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:25, 23. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Standpunkt zur Hanf Prohibition Bearbeiten

Fischer bezieht in einigen seiner Aufsätze einen dezidierten Standpunkt gegen die Hanf Prohibition [1] & [2] Ich denke das könnte/sollte erwähnt werden. -->Leftie11 - (Diskussion) 15:10, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Da bin ich nicht sicher. Fischer hat zu vielen rechtspolitischen Fragen dezidiert Stellung bezogen. Was macht diese relevanter, als bspw. seine Haltung zum Sexualstrafrecht? Beste Grüße --MephistoGF (Diskussion) 17:16, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wenn er da auch einen dezidiert konträren Standpunkt annimmt kann man das exemplarisch gerne auch anführen. Ich finde sowas bei einem Vorsitzenden Richter am BGH schon bemerkenswert. Wenn schon ewig drauf hingewiesen wird das seine Kolumnen für "Diskussionen" sorgen kann man auch kurz erwähnen warum. -->Leftie11 - (Diskussion) 10:13, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Haben denn gerade diese Kolumnen zu kontroversen Diskussionen geführt? Ich fände da das Sexualstrafrecht als Beispiel viel naheliegender, dass eine Vielzahl kritischer Reaktionen ausgelöst hat. Beste Grüße --MephistoGF (Diskussion) 10:39, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wenn man die Kommentare als massstab nimmt dann ja- die weitere Reichweite habe ich nicht so intensiv verfolgt. Was diesen Bereich relevant macht ist eigentlich selbsterklärend (wenn man will). Ich weis nur nicht warum wir über ein "entweder oder" diskutieren. Fischers kontroverse Standpunkte kann man sicher auch mit mehreren Beispielen belegen. -->Leftie11 - (Diskussion) 19:40, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nebeneinkünfte Bearbeiten

Vielleicht sollte diese Bearbeitung doch wiederhergestellt werden. Die exorbitanten Nebeneinkünfte, die kein anderer BGH-Richter in vergleichbarer Höhe erzielt, könnte man schon als relevant ansehen, was ja nicht zuletzt auch der Presseartikel belegt. --Zipfelheiner (Diskussion) 11:33, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, wenn so etwas drinsteht, bisher ist es aber nur in einem taz-Artikel (und einer darauf bezogenen LTO-Presseschau) erwähnt und als Vermutung gekennzeichnet („Fachkreise gehen davon aus“). Ich würde sagen: Wenn es eine Bestätigung dafür gibt, dass es sich um Fischer handelt, und das mindestens ein weiterer vertrauenswürdiger Medienbericht aufgreift, nehmen wir es auf. Im Rath-Artikel und in einer FAZ-Meldung wird übrigens auch berichtet, dass Fischer zum Ende April in den vorzeitigen Ruhestand geht, was ich für die wesentliche Information der letzten Zeit halte; sollte sich das offiziell bestätigen, würde ich zuerst das aufnehmen. --Andropov (Diskussion) 12:55, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Auch der von der Bundestags-Anfrage ausgehende längere Kontext-Artikel von Janisch in der Süddeutschen beschäftigt sich mit Fischer, aber auf eine in meinen Augen angemessenere Weise: Sein Fall zeigt freilich, dass der Blick auf die Zahlen nicht ausreicht. Seine wichtigste Geldquelle ist sein Kommentar zum Strafgesetzbuch, für den er im Jahresrhythmus eine Neuauflage schreibt. Das juristische Kommentieren ist halb Wissenschaft, halb Praktiker-Handreichung und gehört zu den unverdächtigen Nebenjobs - Fischer hat eben einen juristischen Bestseller gelandet. Wenn man die Sache erwähnen möchte, würde ich eher something along the following line vorschlagen:
Nach einer Kleinen Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katja Keul kamen die Nebeneinkünfte der Bundesrichter im März 2017 in die Diskussion. Es wurde vermutet, dass es sich bei den Einkünften eines Richters, die alle anderen weit übertrafen, um diejenigen Fischers handle, die vor allem aus dem Erlös seines Kommentars zum Strafgesetzbuch herrührten.
Oder so. Zu spekulativ? Zu suggestiv? Weitere Meinungen? --Andropov (Diskussion) 12:51, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Bin für letzten vorschlag!--Falkmart (Diskussion) 16:44, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Guter Vorschlag. --Zipfelheiner (Diskussion) 07:40, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Qui tacet consentire videtur :), da jetzt drei Personen ihr Einverständnis signalisiert haben und niemand Einwände gebracht hat, baue ich den Vorschlag so ein. Gruß in die Runde, --Andropov (Diskussion) 18:08, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Es ist und bleibt eben eine bloße Spekulation. Ich würde diesen Textbaustein immer noch draußen lassen. --MephistoGF (Diskussion) 09:27, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Nach dieser wilden Ergänzung eines mutmaßlich alten Bekannten stimme ich dir zu, MephistoGF, und werde den Satz wieder entfernen, sollte es noch mehr solcher unseriöser Kaperungsversuche geben. Danke für dein Zurücksetzen! --Andropov (Diskussion) 10:42, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das ging schneller als gedacht... --MephistoGF (Diskussion) 15:53, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Wollte gerade selbst löschen, danke fürs Entfernen, ist wirklich besser so. --Andropov (Diskussion) 15:59, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Vorzeitiger Ruhestand Bearbeiten

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/thomas-fischer-bgh-richter-geht-ende-april-in-ruhestand-a-1138196.html - einarbeiten? --Zipfelheiner (Diskussion) 08:44, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ist schon (mit anderer Quelle) erfolgt. --MephistoGF (Diskussion) 09:10, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Umfangreiche Erweiterungen Bearbeiten

@Gabel1960: Du hast den Artikel heute umfangreich erweitert. Mit der neuen, kleinteiligeren Gliederung kann ich ganz gut mitgehen, nicht aber mit dem Umfang deiner Erweiterung. Fischer ist eine kontroverse Figur, aber nicht zentral für öffentliche Debatten in Deutschland. Deshalb geben wir ihm mehr Aufmerksamkeit als anderen Berufsrichtern, sollten aber mE auch nicht für jede Äußerung Fischers – etwa zu seinem Talkshowauftritt – einen eigenen Unterpunkt aufmachen und das mit ausführlichen Zitaten auswalzen. Zudem halte ich es für weniger interessant, was Fischer selbst über die Sendungen gesagt hat, als was im Diskurs dazu am wichtigsten war. Vor allem aber halte ich die von dir angefangene ausführliche Inhaltszusammenfassung einzelner Kolumnen nicht für enzyklopädietauglich: Das sind Primärauswertungen deinerseits, die gegen WP:Q und WP:KTF verstoßen, und in keinem Verhältnis zur öffentlichen Wahrnehmung dieser Texte stehen. Ich bitte um Kürzung von dir selbst, kann das aber auch gern selbst übernehmen. --Andropov (Diskussion) 23:48, 27. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Danke an @MephistoGF: für die Entfernung der einzelnen Kolumnen-Besprechungen. Ich denke auch, dass es nicht sinnvoll ist, den Rezeptionsabschnitt nochmal zu unterteilen, und halte es nach wie vor nicht für angemessen, aus einem Talkshow-Auftritt mit vereinzelter Erwähnung der Kritik daran durch Fischer selbst einen eigenen Abschnitt mit ausführlichen Zitaten zu machen. Was meint der Einfügende? --Andropov (Diskussion) 15:08, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Danke für den freundlichen Umgang, auch wenn Mephisto etwas schnell agiert hat. Der Rezeptionsabschnitt sollte nur unterteilt werden, wenn mehrere Talkshows in der Öffentlichkeit rezipiert wurden, ich bin noch daran, das genauer zu eruieren.

Die Frage der Inhaltsangaben von Einzelkolumnen sehe ich differenzierter. In WP erhält jede Sequenz einer billigen [Soap] und jede Pornoproduktion Platz zugewiesen, bei geistreichen Kolumnen ist das mindestens ebenso sinnvoll. Inhaltsangaben von Primärquellen sind übrigens nirgendwo in WP verboten, sie finden sich sogar sehr häufig in Literaturartikeln etc. Die Art und Weise ist natürlich zu diskutieren. Es wäre sicher zu viel, hier alle Kolumnen Fischers in extenso darzustellen, man könnte das vielleicht auch auslagern, wenn es umfangreicher wird. Ganz streichen finde ich aber auch falsch. Man sollte jenseits aller Regeln auch nicht die Metaprinzipien der WP vergessen, die den Regeln erst einen Sinn geben. Im Artikel sollte der interessierte Leser, nicht der desinterssierte, nützliche und verlässiliche Informationen finden. Ich finde kurze thematische Überblicke zu den Kolumnen sehr hilfreich und informativ, ich bin sicher viele andere auch.--Gabel1960 (Diskussion) 18:53, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Danke für die konstruktive Reaktion, Gabel1960! Die einzelnen Episoden des von dir verlinkten Dschungelcamps kommen bei uns (zum Glück) auch ohne Inhaltsangabe der jeweiligen Folge aus :) Mehr unten. --Andropov (Diskussion) 20:40, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Bin auch klar dafür dass was zu Kolumnen reinkommt. Genau um diese geht es doch und ohne diese wäre der Herr nie groß bekannt geworden.--Falkmart (Diskussion) 20:13, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
@Falkmart: Kannst du konkreter werden, was deiner Meinung nach zu den Kolumnen im Artikel fehlt? Auch bis gestern hatte der Abschnitt „Öffentliches Engagement und Wahrnehmung“ sich schon weit überwiegend mit der Kolumne beschäftigt. --Andropov (Diskussion) 20:40, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
An alle: Statt Inhaltsangaben einzelner Folgen halte ich Versuche von Zusammenfassungen wie die der TAZ sinnvoll: 

Unter dem Titel „Fischer im Recht“ vertritt er meist liberale Positionen, zieht gegen Gesetzesverschärfungen zu Felde und warnt davor, alle gesellschaftlichen Probleme mit dem Strafrecht lösen zu wollen. Das könnte man mit weiteren Besprechungen, also Meta-Betrachtungen von anderen Medien zu Fischers Texten, gern ausbauen. Ein freies Zusammenfassen von einzelnen Texten Fischers (wer würde die nach welchen Kriterien auswählen?) halte ich nicht für den richtigen Weg. --Andropov (Diskussion) 20:40, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Zu Talkshow-Auftritten Bearbeiten

@Gabel1960: Du schreibst, Fischer sei „häufiger Gast in Talkshows“. Ich habe neben dem Auftritt bei Maischberger nur einen weiteren im Dezember 2016 ergoogeln können (Nachtcafé „Recht und Gerechtigkeit“). Gibt es weitere? Wenn nicht, sollten wir diese Aussage ändern. --Andropov (Diskussion) 15:17, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Das ist in Ordnung, ich habe aber mehr Talkshows in Erinnerung und recherchiere noch. Gruß -- Gabel1960 (Diskussion) 18:40, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Zum Hauskauf Bearbeiten

Ich habe die Ergänzung zum Hauskauf stark reduziert: Wie genau der Sachverhalt abgelaufen ist, wissen wir nicht, audiatur et altera pars, insbesondere, da bisher nur die TAZ diese Sache aufgreift. Das reicht mE nicht für eine ausführliche Würdigung hier, zumal die Einfügung von @Smegger: nicht ganz mit der Darstellung des Belegs übereingestimmt hat. Ich bitte darum, hier generell Vorsicht und Maß walten zu lassen: Fischer ist umstritten, und das können wir darstellen, aber nicht jede Geschichte, die manch ein genervter Kollege „hinter vorgehaltener Hand“ (so der Beleg TAZ) über Fischer erzählt, ist enzyklopädiewürdig. --Andropov (Diskussion) 15:08, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Leider ist die Ergänzung nun (zu unrecht) ganz gelöscht worden. Es gibt laut dem Artikel noch weitere Belege:" Die zweite Geschichte erzählen sich Karlsruher Juristen hinter vorgehaltener Hand, sie ist aber mit Gerichtsakten belegt." Nur wie kommt man an solche Gerichtsakten? Grüße, --Smegger (Diskussion)

Ich habe den Part entfertn. Sowie das in der taz geschildert wird, gibt die Geschichte nichts enzyklopädisch relevantes her: Er hat ein Grundstück gekauft, es gab einen Rechtsstreit über Mängel, er obsiegte zunächst und verglich sich später. Und nun? --MephistoGF (Diskussion) 18:18, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten


Fischer beim Haus(discount)kauf

Hier nochmal die nicht relevante Story in der TAZ, (danke TAZ) Möge jeder selbst urteilen (können) --46.92.144.221 17:40, 2. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

http://www.taz.de/!5401688/

Zur Konkurrentenklage Bearbeiten

Da jetzt die ziemlich kritische Sicht der Frankfurter Rundschau zu Fischers Konkurrentenklage in den Artikel eingebaut worden ist, ist mir eben aufgefallen, dass der in den Weblinks stehende Artikel von Sabine Rückert in der Zeit 2011 eine Fischer deutlich gewogenere Beurteilung des Sachverhalts steht. Das sollten wir fairerweise dort noch einarbeiten. Außerdem fiel mir auf Fischers Website selbst auf, dass er Fundstellen für die jeweiligen Urteile angibt, zudem wird es den einen oder anderen Fachaufsatz, Kommentar- oder Lehrbuchabschnitt geben, den man dafür konsultieren sollte. --Andropov (Diskussion) 11:30, 29. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Seine Zeit in der Kommune Bearbeiten

Aus meiner Sicht eine inhaltliche und keine Stilfrasge: Hat er als junger Mann in einer "Musikkommune" oder in einer "Musikerkommune" gelebt? In dem einen Fall (aktuell) steht die Musik im Vordergrund, in dem anderen Fall die Personen. Ich halte letzteres für wahrscheinlicher.--KlausHeide (family-wired to self-destruct) diskutier (nicht?) mit mir 09:01, 29. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Danke für die Nachfrage, ich habe eben nochmal nachgesehen und einen TAZ-Artikel von 2016 gefunden, der explizit von Rockmusiker-Kommune spricht, was ich mit diesem Beleg gleich in den Artikel einbauen werde. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 11:09, 29. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Ja, wenn mit dicken Wurstfingern auf einem Display rumtatscht, kann statt "Danke schön" mal schnell ein Beitrag revertiert werden... Ist aber wieder geheilt. Sorry für das eine (die Rwvertierung), danke für das andere (die schnelle Klarstellung mit Quelle).--KlausHeide (family-wired to self-destruct) diskutier (nicht?) mit mir 11:43, 29. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Von Wurstfinger zu Wurstfinger: gern! :) --Andropov (Diskussion) 11:47, 29. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Honorarprofessor = Professor? Bearbeiten

Trotz allerlei Wissenschaftsskandale, in denen Professoren verschiedener Fachrichtungen involviert waren, putzt der Professorentitel wohl immer noch ungemein. Vor allem in den Leser-Kommentaren der ZEIT wird TM von Bewunderern seiner Kolumne und seiner Person gerne zum Professor Fischer gemacht. Nun heißt es hier: "Von 1991 an hatte er Lehraufträge für Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Würzburg und wurde dort 1998 zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht ernannt." Ist ein Honorarprofessor und ein (normaler) Professor oder nicht? Als ich die deutsche Uni-Nomenklatura noch von der Innenseite her kannte, war ein Hon.-Prof. Dr. kein Prof. Dr. --Delabarquera (Diskussion) 00:45, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Stimmt, ist aber eher eine Frage für die WP:Auskunft, meinst du nicht? Umseitig sind auch zwei Presseartikel verlinkt, in denen (meiner Ansicht nach fälschlich) Prof. Dr. Thomas Fischer in der Überschrift steht. --Andropov (Diskussion) 08:26, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Der Text im Eintrag ist korrekt, TF ist Honorarprofessor. Ebenso korrekt ist die Anrede Prof. Dr. Thomas Fischer, den auch ein Honorarprofessor trägt den Titel Prof. --MephistoGF (Diskussion) 09:13, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Unser Artikel sagt aber: „Die Führung des Titels ist an die Dauer der Lehrtätigkeit gebunden“, und ob Fischer derzeit Honorarprofessor ist, weiß ich nicht. --Andropov (Diskussion) 09:20, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Honorarprofessor ist kein akademischer Titel (wie Dr. h.c.) sondern an eine aktive Lehrtätigkeit gebunden, die im Allgemeinen mit dem 65. Lebensjahr endet. Die Bedingungen sind von Uni zu Uni etwas verschieden. Solange es keine reputable Quelle gibt, dass er kein Prof. mehr ist, ist er Prof. Das müsste über die Seite der Uni Würzburg erfahrbar sein. --Artmax (Diskussion) 09:43, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ich biete euch sogar eine reputable Quelle dafür, dass er noch Honorarprofessor ist. --MephistoGF (Diskussion) 09:45, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Danke MemphistoGF. Damit dürfte das Thema geklärt sein. --Artmax (Diskussion) 09:52, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Danke auch meinerseits! --Andropov (Diskussion) 16:34, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Vater Bearbeiten

Im Artikel steht,dass der Vater 1996 gestorben sei, aber im Interview hier schreibt Fischer, dass sein Vater starb, als er 13 war. Das passt nicht: https://meedia.de/2017/02/17/zeit-kolumnist-thomas-fischer-ich-bin-noch-nicht-wirklich-davon-ueberzeugt-dass-ich-jemals-sterben-werde/ (nicht signierter Beitrag von Der Andy (Diskussion | Beiträge) 16:43, 10. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Danke für den Hinweis! Ich halte das Todesjahr des Vaters für diesen Artikel für irrelevant, weil damit keine Kontextinformation verknüpft ist, weshalb ich es einfach entfernt habe. Gruß, --Andropov (Diskussion) 18:25, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Lemma / Verschiebung Bearbeiten

Musste diese Verschiebung [3] wirklich sein? Er ist allgemein als Thomas Fischer bekannt, unter dem jetzigen Lemma findet ihn kein Mensch. Angela Merkel ist hier auch nicht unter Angela Dorothea Merkel eingetragen, und erst recht nicht Karl-Theodor zu Guttenberg als Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Buhl Freiherr von und zu Guttenberg. Ich würde ehrlich gesagt diese unglückselige Verschiebung gern rückgängig machen. --Zipfelheiner (Diskussion) 13:31, 24. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Ich schließe mich deinem Wunsch an. Wenn ich die Namenskonvention richtig verstehe, sollte das auch der Regelfall sein:
Wenn eine Person allerdings mehrere amtliche Vornamen (Taufnamen) hat, wird im Artikeltitel in der Regel nur der Rufname angegeben. (...) Die ausführliche Darstellung der im Artikeltitel ungenannten bzw. abgekürzten Vornamen geschieht üblicherweise mit dem Einleitungssatz (Beispiele: Alice Schwarzer, Karl-Theodor zu Guttenberg). (...)
Sollten mehrere Personen den gleichen Vor- und Familiennamen besitzen, wird im Lemma der Beruf oder eine Haupttätigkeit als Unterscheidungsmerkmal in Klammern hinter den Namen geschrieben (z. B. Klaus Müller (Historiker)).
--MephistoGF (Diskussion) 14:09, 24. Jan. 2020 (CET)Beantworten
+1 zu Rückverschiebung auf den gebräuchlichen Namen. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:14, 24. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Da sind wir uns alle einig; ich habe die Verschiebung deshalb gerade vorgenommen. Gruß in die Runde, --Andropov (Diskussion) 13:27, 25. Jan. 2020 (CET)Beantworten

"Positionen" bzw. Position zum Schwarzfahren Bearbeiten

Fischer nimmt zu vielen Themen Stellung, seine Postion zum Thema Schwarzfahren scheint mir weder besonders einzigartig noch besonders oft rezipiert zu sein. Würde den Abschnitt in der jetzigen Form gerne streichen.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:33, 13. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Stimme zu. Das kann besser in Schwarzfahren oder Beförderungserschleichung erwähnt werden. --Holmium (d) 05:26, 14. Jul. 2022 (CEST)Beantworten