Diskussion:Muhtasib

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Altsprachenfreund in Abschnitt Kandidatur vom 22. August bis zum 11. September 2016

Einleitung Bearbeiten

Wieso ist die Einleitung so lang? Ich schaue mit gerne schnell das Inhaltsverzeichnis an und wähle dann Kapitel aus.--Reinhardhauke (Diskussion) 18:40, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ich gebe zu, dass die Einleitung etwas lang geraten ist. Ich fand es nur wichtig, dass die wichtigsten Aspekte des Artikelinhalts hier kurz angerissen werden. Es ist ja ein ziemlich komplexes Thema, und der Artikel insgesamt ist auch sehr lang.--PaFra (Diskussion) 21:47, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

KLA-Diskussion vom 10. bis zum 21. August 2016 (Lesenswert) Bearbeiten

Ein Muhtasib (arabisch محتسب, DMG muḥtasib) ist nach dem islamischen Recht eine Person, die die Hisba ausübt, also der religiösen Pflicht zum Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen nachkommt. In den meisten islamischen Staaten des Mittelalters und der Frühen Neuzeit war diese Aufgabe in Form eines öffentlichen Amtes organisiert, das auch als Ihtisāb (iḥtisāb / احتساب) bezeichnet wurde. In Marokko, Pakistan und der indonesischen Provinz Aceh existiert dieses Amt in unterschiedlicher Ausprägung noch heute.

Meiner Ansicht nach ein klarer Anwärter.--80.187.80.216 22:56, 10. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für den Vorschlag. Ich freue mich natürlich über die Anerkennung. Viele Grüße,--PaFra (Diskussion) 20:46, 11. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ich glaube der Artikel ist hier falsch, da er nur für lesenswert kandidiert. -- Beademung (Diskussion) 15:24, 14. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Wohl wahr. Aber jetzt steht er nunmal hier. --Baba66 (Diskussion) 13:38, 15. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Der Artikel erreichte das notwendige Quorum für eine Auszeichnung als Lesenswert. Herzlichen Glückwunsch! Chewbacca2205 (D) 21:15, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Kandidatur vom 22. August bis zum 11. September 2016 Bearbeiten

Ein Muhtasib (arabisch محتسب, DMG muḥtasib) ist nach dem islamischen Recht eine Person, die die Hisba ausübt, also der religiösen Pflicht zum Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen nachkommt. In den meisten islamischen Staaten des Mittelalters und der Frühen Neuzeit war diese Aufgabe in Form eines öffentlichen Amtes organisiert, das auch als Ihtisāb (iḥtisāb / احتساب) bezeichnet wurde. In Marokko, Pakistan und der indonesischen Provinz Aceh existiert dieses Amt in unterschiedlicher Ausprägung noch heute.

Der Artikel hat erst kürzlich die „Lesenswert“-Kandidatur durchlaufen und wurde ausgezeichnet, allerdings könnte man hier meiner Meinung nach auch über die Vergabe der „Exzellent“-Auszeichnung diskutieren. Daher stelle ich den Artikel hier zur erneuten Kandidatur. (Hauptautor ist PaFra.) --87.139.123.196 14:54, 22. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent Hüstl. Eigentlich wollte ich den ja vorschlagen ... Kurz: Ich habe den Artikel gestern mit seiner Entsprechung in der EI2 quergelesen. Letzterer stammt von ganz Großen des Faches (Claude Cahen, Robert Mantran, Ann Lambton usw.) und PaFras Artikel ist tatsächlich besser. Es wäre peinlich, ihm nicht dieses Bapperl zu verleihen. PaFras Zustimmung findet sich hier. --Baba66 (Diskussion) 10:19, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent Na klar --Kpisimon (Diskussion) 12:19, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent Ich habe diesen Artikel durchgeackert und vielleicht einen Tippfehler oder ein Komma korrigiert, ähm korrigieren können. Dieser Artikel ist in jeder Hinsicht vorbildlich. Ich verbeuge mich und denke, dass PaFras Studenten nicht die einzigen sind, die von diesem Artikel profitieren. Koenraad 16:30, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent Auf jeden Fall und in jeder Hinsicht! :-) --Schwarz7201 (Diskussion) 21:57, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent – Sehr gute Arbeit. --HГq (Diskussion) 00:29, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent sagt bescheiden -- Bertramz (Diskussion) 22:30, 25. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent (für einen Laien): perfekter Artikel! Leider ist er doch recht umfänglich (bei mir 43 gedruckte Seiten, davon alleine 10 Seiten Literatur & Einzelnachweise)...--ECP.data (Diskussion) 16:34, 28. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent Für mich als Laien ein beeindruckender Artikel. --Austriantraveler (talk) 17:58, 28. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Exzellent - Bei der Lektüre wurde ich zunehmend überzeugt, wie ich zugeben muss, denn am Anfang war ich eher skeptisch, wie angesichts dieses Zitats: „Auch das moderne Amt des Ombudsmans wird rechtsgeschichtlich auf den Muhtasib zurückgeführt.“ - Das scheint mir nicht ganz zuzutreffen. Wurde dem schwed. Justizkanzler nicht das des Ombudsmans zur Seite gestellt? Eine unmittelbare Ableitung, gar des modernen Amtes, scheint mir eine gewagte Hypothese zu sein.

Nur ein paar Anmerkungen und Fragen: „In den folgenden Abschnitten wird der Muhtasib lediglich in dieser zweiten Bedeutung als ein von staatlicher Seite eingesetzter Beamter behandelt.“ Diese Einschränkung müsste m. E. sehr früh im Artikel erfolgen.

Welchen Sinn haben Übersetzungen wie diese: „Schreibpapier (qirṭās)“?

„Darüber hinaus hatte der Muhtasib auch die Aufsicht über die Geldwechsler (ṣaiyārifa) und konnte sie bei Fehlverhalten entlassen.“ Wieso "entlassen"? Standen die in staatlichen Diensten?

„Niederhaltung der Ahl adh-Dhimma“ - ein etwas unglücklicher, viel zu verklausulierter Zwischentitel.

Im Abschnitt „Persönliche Anforderungen an den Amtsinhaber“ findet sich die Summe aller Anforderungen, die jemals in bekannten Quellen an den Amtsinhaber gestellt worden sind? Dann sollte der Zwischentitel dies andeuten. Das Gesamtspektrum konnte sicherlich nie erfüllt werden, zumal die Rechtswirklichkeit offenbar ganz anders aussah.

„Er legte die Preise von Mehl, Butter, Seife, Honig, Fleisch, Kohle und sogar von Süßgebäck fest“ - Gerade Süßgebäck unterlag einer verschärften Aufsicht. Bei seiner Herstellung wurde nur ein Teil des Getreides, nämlich nur das weißeste Mehl verwendet. Dies aber gefährdete die Versorgungssicherheit der ärmeren Bevölkerung, die bei weitem die Mehrheit darstellte.

Ansonsten: eine große Bereicherung. Vielen Dank für den schönen Artikel. --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 08:08, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

vielen Dank für die kritische Lektüre. Bin gerade ein paar Tage im Urlaub, kümmere mich aber um die angesprochenen Punkte, sobald ich zurück bin. (pafra)

Eindeutiger „exzellent“ geht wohl kaum... Amtlich: Mit neun zu null Stimmen ist der Artikel „Muhtasib“ in dieser Version als exzellent auszuzeichnen. Herzlichen Glückwunsch! F. d. R. Altſprachenfreund, 20:16, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten