Diskussion:Legal Technology

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Martin67 in Abschnitt Rechtsinformatik
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Legal Technology“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Legal-Technology 3.0 (smart contracts und künstliche Intelligenz) Bearbeiten

Ich finde, dass dieser Abschnitt aktualisiert werden sollte. Es gibt bereits marktreife KI- und Blockchain-Angebote. Sie beeinflussen auch bereits etwas die Rechtsbranche. Ich schlage vor, das herauszukürzen. (nicht signierter Beitrag von Entedankfest (Diskussion | Beiträge) 13:43, 9. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Mache gerne einen Vorschlag. Es ist ja schon noch so, dass KI- und Blockchain-Lösungen am Anfang stehen, noch ziemlich wenig real sind und vor allem die Erwartungen sehr groß sind. --AkariAIA (Diskussion) 07:32, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
AkariAIA, schaue nicht ganz so oft rein, daher hat das jetzt etwas gedauert. Ja, mir ist bewußt, dass wir erst am Anfang stehen. Heutzutage bezweifelt die große Mehrheit aberh nicht mehr, DASS KI und Blockchain die Rechtspraxis grundlegend verändern werden. Ich könnte mir das so vorstellen:
"... . Derzeit gibt es erst wenige Legal-Tech-3.0-Anwendungen auf dem Markt, da ihre Entwicklung neuartig und komplex ist.[12][13]. Mehrere Unternehmen fokussieren ihre Entwicklungsarbeit einerseits darauf, eine maschinenlesbare Sprache für rechtliche Dokumente wie Verträge (smart contracts) zu schreiben.[12][14][15]. Andere Unternehmen planen, ein mit künstlicher Intelligenz ausgestattetes Substitut für Anwälte zu programmieren. Ein erstes Zwischenergebnis stellt das auf IBM Watson gestützte Programm ROSS Intelligence dar, wenngleich seine Funktionalität noch sehr begrenzt ist.[16] --Entedankfest (Diskussion) 16:38, 26. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Entedankfest, gefällt mir grds gut. Was meinst Du, Johannnes89? Sollte "Ob und, wenn ja, ab wann entsprechende Vorhaben die anwaltliche Praxis beeinflussen, ist noch ungewiss." wieder rein? Viele Grüße --AkariAIA (Diskussion) 22:14, 26. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Mag den Überarbeitungsvorschlag auch, den du gerne so einfügen magst Entedankfest.
Ich denke der „Ob...“-Satz muss nicht unbedingt rein, im Prinzip wird schon aus den anderen Sätzen klar, dass noch nicht so klar ist, welchen Einfluss das auf die Praxis haben wird. --Johannnes89 (Diskussion) 23:36, 26. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Danke AkariAIA und Johannnes89. Habe ich (mit minimalen Änderungen) umgesetzt.--Entedankfest (Diskussion) 09:28, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Definition Bearbeiten

Ich finde, dass die Definition weiterentwickelt werden sollte (ähnlich der neuen Definition von "RegTech"). Vorschlag:

"Legal Technology (bekannter unter der Abkürzung Legal Tech) bezeichnet den Bereich der Informationstechnik, der juristische Tätigkeiten (oder: das juristische Arbeiten?) erleichtert, automatisiert und/oder sonstwie effizienter macht." --AkariAIA (Diskussion) 18:13, 11. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Und den zweiten und dritten Satz in der Einleitung dann wie gehabt? Vereinheitlichung mit RegTech, Fintech, Insurtech usw. ist allerdings wohl nicht realistisch erzielbar. --Johannnes89 (Diskussion) 22:00, 11. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Gute Frage. Wie wäre es so?
"Legal Technology (bekannter unter der Abkürzung Legal Tech) bezeichnet den Bereich der Informationstechnik, der rechtliche Tätigkeiten (oder: das juristische Arbeiten?) digitalisiert und/oder automatisiert. Das Ziel ist, die Effizienz des rechtlichen Arbeitens zu erhöhen. Begünstigt durch wachsende IT-Potenziale und Digital Natives auf dem Arbeitsmarkt[2] steigt die Bedeutung von Legal Technology für das Rechtswesen seit einigen Jahren stetig."
Gründe: Die Schwächen der alten Definition werden überwunden ("IT-gestützte Technik" -> und was ist mit nicht IT-gestützter Technik? Ist doch auch Legal Tech (sofern es nicht-IT-gestützte Technik heutzutage überhaupt noch gibt...). "Arbeitsprozesse" -> zu eng. NIcht nur jur. Arbeitsprozesse sondern alle juristischen Tätigkeiten werden umfasst. "unterstützt" -> Technik unterstützt BEI etwas. Aber Technik unterstützt nicht etwas. Menschen unterstützen etwas. Ist daher grammat. nicht richtig. 2. Satz: "Rechtsdienstleistungen" -> ebenfalls zu eng. Auch außerhalb der Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG spricht man von Legal Tech." 3. Satz: Rechtsberatung -> zu eng --AkariAIA (Diskussion) 11:17, 12. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Legal-Tech-Studiengänge Bearbeiten

Ich weiß bei der ungesichteten Änderung nicht so richtig, ob sie bleiben sollte oder nicht. Ich habe etwas Recherche betrieben und es gibt mehrere erste Legal-Tech-Studiengänge, -Lehrveranstaltungen (ich gebe selbst eine), - Schwerpunkte etc.:
A. Die EBS hat den ersten Schwerpunktbereich im Zusammenhang mit Legal Tech, nämlich “Recht der Digitalisierung”. Dort ist Legal Tech daher sogar zum ersten Mal examensrelevant. B. Regensburg bietet einen LL.M. Legal Tech an, den ersten Masterstudiengang für Legal Technology. C. Freiburg bietet die Schlüsselqualifikation samt Zertifikat FUTURE (Freiburger Universitätsausbildung zu Technik und Recht) an. D. Bayreuth hat das erste Zusatzstudium Informatik und Digitalisierung für Juristen im Programm, ein interdisziplinäres Projekt der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik. E. die Viadrina hat mit der Summer School Legal Tech das Erste umfassende Open Access Angebot (das auch die Möglichkeit gibt, ECTS-Punkte zu erwerben). Und auch die Bucerius Law School, die LMU, Passau und Kiel, um die aus meiner Sicht wichtigsten zu nennen, bieten teilweise sehr umfassende und in ihrer Form einzigartige Lehrveranstaltungen, Zertifikat etc. im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Rechts an. Welche Angebote sind nun relevant für Wikipedia? Alle bestimmt nicht. Das Wichtigste oder die Wichtigsten? Keines, weil es so viele sind (bei FinTech steht zum Beispiel auch nicht, welche Unis das im Lehrangebot haben)? Oder vielleicht alle kompletten Studiengänge? Was meint Ihr? HAbt Ihr dazu eine Idee Johannnes89 und Entedankfest ? --AkariAIA (Diskussion) 20:58, 18. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Update 2022 Bearbeiten

Hallo Legal-Tech-Autorenkreis wie z. B. Johannnes89 und Entedankfest, ich denke, wir benötigen wieder ein Update. Konkret habe ich drei Ideen: 1. Veranstaltungen im Bereich Legal Tech kommen und gehen und ich besuche viele von ihnen, online und offline, und ich glaube, die Legal Live ist einfach nicht mehr groß genug, um für die Wikipedia relevant zu sein (Vergleich: auf der letzten waren ca. 300 Teilnehmer gegen die über 1.500 auf der letzten Legal Revolution). Wir sollten sie also löschen. 2. Andersherum die E-Zeitschrift LRZ: Ein Mustebeispiel für LegalTech 1.0: Schnellwachsend (siehe Ranking der meistgelesenen Artikel auf lrz.legal), hochrelevant (wird inzwischen öfter zitiert als durchschnittliche Printzeitschriften), hochwertig (vergleichbar mit Der Betrieb), entwickelt sich technisch schnell (auch im Vergleich zu Beck-Online und Juris) und ist auch noch kostenlos. Wir sollten sie ergänzen. 3. Bei LegalDocML.de ist mein Eindruck, dass sich dieser XML-Standard so wenig durchgesetzt hat, dass er ebenfalls gelöscht werden sollte. Im Bereich Public Legal Tech bin ich aber weniger erfahren. Wa meint Ihr? --AkariAIA (Diskussion) 09:51, 9. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Zu 1. bin ich eiverstanden. Zu 2. würde ich nach "Beck-Online" "...und E-Zeitschriften wie die LRZ..." einfügen. Zu 3. habe ich auch Zweifel, würde aber lieber noch jemand anderen hören. --Entedankfest (Diskussion) 07:01, 10. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Rechtsinformatik Bearbeiten

Die Abgrenzung zur Rechtsinformatik scheint mir zu eng gefasst und auf ein veraltetes Bild zurückzuführen. Steinmüller hat 1970 wesentliche Grundlagen der Rechtsinformatik gelegt. Allerdings wird seine Auffassung hier sehr verengt wiedergegeben. Er schreibt auch: „Gegenstand der Rechtsinformatik ist nach gegenwärtiger Auffassung die wechselseitige Relation zwischen EDV und Recht. Ihr Ziel ist, eine zugehörige Theorie zu bilden, zu möglichen Anwendungen zu erforschen und ihre Rechtsprobleme zu lösen. Rechtsinformatik behandelt also zunächst die Relation EDV – Recht, aber auch die umgekehrte Relation Recht – EDV." (DvR 1972,11 3,114 und Ja ich will es jetzt zu einem Registe sich noch 2 Minuten, Rechtsinformatik in: Ebers, Legal Tech, Nr. 74, Rn. 5). Für einen lexikalischen Beitrag sollte auch die Auffassung von Herbert Fiedler und Maximilian Herberger einbezogen werden.

Iin der deutschen Debatte wird nach Fiedler das Informationsrecht als eigenständiger Teilbereich betrachte, der dann definitiv nicht mit Legal Tech zusammenhängt. Gliedert man das Informationsrecht dagegen aus der Rechtsinformatik aus, verbleibt für Rechtsinformatik ein Kernprofil, das weitgehend deckungsgleich mit Legal Tech ist.

Legal Tech ist dann vor allem der jüngere Begriff. Legal Tech wird von einigen Akteuren mit beachtlichem Schwung in die Debatte geführt. Ältere Ansätze werden oft ausgeblendet und es wird das Ende der Rechtsinformatik beschworen.

Mit Herberger würde ich Rechtsinformatik als wissenschaftliche Disziplin und Legal Tech als Technik, Anwendung und zweckorientierte Klugheitslehre ansehen.

Wikipedia als Lexikon sollte sich nicht auf einen Ansatz beschränken, sondern alle Aspekte ansprechen.

--Lapp (Diskussion) 15:56, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Da stimme ich zu --Martin67 (Diskussion) 16:04, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten