Diskussion:Jeanné Nell

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von RonaldH in Abschnitt You Tube

You Tube Bearbeiten

Ich habe diesen Link eingesetzt, weil wir kein Foto von JN haben und werde den jetzt wieder reinsetzen. Oder gegen welchen Aspekt von WP:Weblinks sollte dieser verstoßen? --  Nicola - Ming Klaaf 06:50, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ich halte die private Zusammenstellung von irgendwelchen Fotos oder Videos aus inoffiziellen Kanälen für enzyklopädisch unangemessen. Oder willst Du etwa diese vergleichbare Hommage ebenfalls verlinken? Davon gibt's auf YouTube Tausende, bei den meisten davon handelt es sich dabei auch noch um URV. Und ich denke, wir sind uns einig, dass der YouTube-Account Micki nicht die Rechte an Gerhard Steyns Jy's My Beste Pel, der musikalischen Untermalung seiner Fotosammlung, besitzt.
Seit wann zieht also das Nichtvorhandensein eines Fotos in der Wikipedia die Aufwertung eines solchen externen Links nach sich? Über den Einzelnachweis ist übrigens schon ein Artikel mit Foto verlinkt. Warum reicht das nicht? --RonaldH (Diskussion) 08:55, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Michael Jackson mit Jeanne Nell zu vergleichen finde ich unangemessen. Über Jackson gibt es ausreichend Material, über Nell fast nix. Aber wenns Dich glücklich macht, dann nimm es wieder heraus. --  Nicola - Ming Klaaf 09:11, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe ja auch nicht Michael Jackson mit Jeanné Nell sondern die beiden YouTube-Links miteinander verglichen. Natürlich war Jeanné Nell auch im Internet präsent. Nur spielt sich das virtuelle Leben heute nicht mehr vorrangig auf eigenen Websites sondern in sozialen Netzwerken ab. Ich ersetze mal die YouTube-Hommage durch seinen Twitter-Account und hoffe, dass es Dich glücklich macht. --RonaldH (Diskussion) 09:22, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Nein, DAS macht mich gar nicht glücklich. Das Twitter-Account eines Toten zu verlinken finde ich eher makaber. Nimms bitte raus, Herr Kollege :) --  Nicola - Ming Klaaf 14:17, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Wenn's hilft. Allerdings handelte es sich in erster Linie um die persönliche Homepage einer Person, die WP:RK erfüllt. Dort wird prinzipiell nicht zwischen lebendig und verstorben unterschieden und mir ist nicht bekannt, dass wir Websites im Todesfall entfernen. Was wäre denn gewesen, wenn Du den Artikel schon vor 1-2 Jahren geschrieben hättest und der Weblink schon die ganze Zeit über drin gestanden hätte? Vielleicht können wir ja aus diesem Fall allgemein gültige Vorgehensweisen ableiten. --RonaldH (Diskussion) 17:19, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Da ich Twitter-Accounts noch nie verlinkt hätte und das auch nicht tun würde, stellt sich mir die Frage nicht. Da ich aber letztlich aus Anlass des Todes auf die Idee kam, den Artikel zu schreiben, finde ich eine solche Verlinkung letztlich nicht nur makaber, sondern auch pietätlos. Und wenn Du mich schon fragst: Ich glaube, in einem solchen Fall wie von Dir oben beschrieben, würde ich den Link herausnehmen. --  Nicola - Ming Klaaf 18:31, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe ebenfalls noch nie Twitter-Accounts verlinkt und erstmal geprüft, ob es überhaupt Präzedenzfälle gibt. Da ich entsprechende Artikel gefunden habe (z.B. Guido Henkel, Henning Heske, Jeannine Michaelsen), bin ich mal von gleichem Recht für alle ausgegangen und hatte die Info hier ergänzt. Zumal Du ja weiterführende Informationen vermisst hattest. Wenn man das Ganze etwas abstrahiert und emotionslos betrachtet, bleibt nur die Frage übrig, ob es heutzutage denn noch wirklich einen Unterschied macht, ob jemand einen Twitter-Account oder eine eigene Website aufrecht erhält, um sich öffentlich mitzuteilen. Ich will deshalb aber keinen Streit mit Dir anfangen. Nun gut, dann bleibt der Link eben draußen. --RonaldH (Diskussion) 19:34, 13. Feb. 2014 (CET)Beantworten