Diskussion:Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 91.22.108.102 in Abschnitt Generaldiözesen

Sprengel Bearbeiten

Kann sich jemand bei Gelegenheit der Neuverteilung der Sprengel annehmen und die Liste aktualisieren? --MARVEL 18:35, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

warte mal die Aktualisierung der Homepage-Info ab [1], da müßte Anfang Juli was passieren --Towih 20:04, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
da ist zwar noch nichts passiert - wikipedia ist schneller :-) --Towih 20:36, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Synodalwahl Bearbeiten

"Wahlberechtigt sind dabei lediglich Kirchenvorsteher und Kirchenkreistagsmitglieder" - steht da. Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, sind aber Pastorinnen und Pastoren doch grundsätzlich auch wahlberechtigt, oder? Und zwar nicht nur die, die stimmberechtigtes Mitglied im Kirchenkreistag oder im Kirchenvorstand sind. Sage das jetzt aber so aus der Erinnerung heraus - wäre nett, wenn das nochmal jemand überprüfen und ggf. korrigieren könnte. Gruß Anna 23:21, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Du hast recht, jetzt steht es auch so im Artikel. --91.4.6.108 11:35, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Thedinghausen (erledigt) Bearbeiten

Wie ist eigentlich die Situation mit Thedinghausen (bei Verden (Aller)), das ja lange zu Braunschweig gehörte? Gehört der Ort heute noch zur LK Braunschweig oder ist er umgegliedert worden? Man sollte die Situation in Thedinghausen im Artikel auch erwähnen. --Portram 16:44, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Sekretär-e? Bearbeiten

Wie wird das mit den "politisch korrekten" Endungen bei Wiki gehandhabt? Ich bin persönlich kein großer Fan von "Sekretär(inn)en" oder "SekretärInnen" (und SekretärAußen ;-) ). Aber Ephoralsekretäre und Pfarramtssekretäre? Wieviele mag es faktisch davon wohl in der Landeskirche geben? Ich habe dazu keine Zahlen, aber ich spekuliere mal, dass das eine verschwindende und zu vernachlässigende Minderheit sein dürfte. Gruß --Anna 13:20, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Haus kirchlicher Dienste Bearbeiten

Liebe IP, solange sich das "Haus kirchlicher Dienste" auf seiner eigenen Website mit kleinem "k" schreibt, sollten wir das hier auch so handhaben. Das war keineswegs ein Typo, sondern eine bewusste Änderung meinerseits. Ich bitte um Begründung hier auf der Diskussionsseite, falls Du das anders siehst. Gruß --Anna 14:41, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Hauptkirche Bearbeiten

Die Hannoversche Landeskirche hat keine Hauptkirche. Die Marktkirche könnte es schon gar nicht sein, weil sie das Patronat der Stadt Hannover hat. Der Bischof hat das Recht, sich eine Kirche zur Predigtkirche zu wählen, dies war bisher in der Regel allerdings die Marktkirche. --91.4.18.206 21:24, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Beauftragte Bearbeiten

Ich finde den Abschnitt überflüssig, weil hier ganz verschiedene Beauftragungen, unterschiedlicher Dotierung (haupt- und ehrenamtlich) und unterschiedlicher Reichweite gesammelt sind. Außerdem ist WP kein Adressbuch.-- Köhl1 15:07, 18. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Kann weg, das problem sehe ich eher in der Aktuell-haltung, zudem sind viele gar nicht aufgeführt (alleine in der Seelsorge gibt es ein Dutzend beauftragte) --93.199.57.109 23:19, 20. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Umfangreiche Änderungen Bearbeiten

Wenn man umfangreiche Änderungen vornehmen will, die nicht auf Fehler zurückgehen, wie das die IPs 91.43.115.214 und 93.199.43.116 in letzter Zeit getan haben, dann sollte man entweder sehr behutsam vorgehen - oder die geplanten Änderungen hier vorher diskutieren.--Agp (Diskussion) 16:35, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Der Abschnitt Gliederung sollte auch überarbeitet werden..Die Kirchengemeinden tauchen im ersten Satz auf und dann wieder unter den Sprengeln und Kirchenkreisen , das verwirrt, das sollte in .Unterabschnitte gegliedert und in einem behandelt werden, gleiches gilt für die Kirchenkreise (eig. Abschnitt?).--93.199.57.109 23:30, 20. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Kirchenleitung Bearbeiten

Die hannoversche Landeskirche verfügt über eine Kirchenverfassung in der im IV. Teil Leitung und Verwaltung der Landeskirche geregelt ist. hier. Die sollte schon maßgeblich für den Artikel sein und nicht Privatmeinungen irgendwelcher Autoren. Die Verfassung nennt ausdrücklich auch Landesbischof und Landessuperintendenten als kirchenleitende Organe. Wie das praktisch aussieht, ist sicher noch ein anderer Schuh. Außerdem sieht die Verfassung ausdrücklich kein "höchstes" Gremium vor. Der Kirchensenat hat unbestritten besondere Kompetenzen, aber kein Recht Beschlüsse anderer Gremien zu außer Kraft zu setzen. Das häufigste Verb im entsprechenden Abschnitt ist „Mitwirken“. Weiter: Der Landesbischof ist laut Verfassung nicht Vorsitzender des Kollegíums des Landeskirchenamtes, sondern des Landeskirchenamtes. Dass das Landeskirchenamt der Verfassung allerdings etwas anders strukturiert ist als eine staatliche Behörde, wäre zu erklären. Ich bin kein Freund von Editwars, aber so kann das nicht stehen bleiben. --79.215.194.197 17:51, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Auch der neue Link auf die ACK-Seite ist nur ein Pressetext, wenn auch ein offziöser. Nicht jeder Mitarbeiter der Landeskirche hat das Konstrukt der Kirchenleitung auch verstanden. Die evangelische Kirchen sind halt kein Wirtschaftsunternehmen oder die katholische Kirche mit ihren klaren Hierarchien. Die Stellung als des Kirchensenates als „oberste“ Kirchenleitung müsste schon aus der Verfassung hergeleitet werden. Googeln ist also noch kein Beweis. --79.215.211.45 08:54, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Oberste Kirchenleitung (Kirchensenat) rausgenommen, obwohl ich mir das von offiz. Seite durchaus bestätigen hab lassen, das dieses so ist.... Die Verfassung sagt nicht aus, das Lasups und der Landesbischof eigenständige Organe der Landeskirche sind: Der Landesbischof hat die Geistliche Leitung und Aufsicht inne und vertritt die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben, Der Landesbischof hat den Vorsitz im Kirchensenat, im Bischofsrat und im Landeskirchenamt (art. 62, 1-3). Artikel 68: 1 Der Landessuperintendent hat die geistliche Leitung und Aufsicht in einem Sprengel. 2 Er hat das Kanzelrecht in allen Gemeinden des Sprengels. 3 Er vertritt die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben seines Sprengels, Der Landesbischof und die Landessuperintenden bilden mit dem Bischofsrat eines der Kirchenleitenden Organe. --91.43.104.181 12:24, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Nachtrag; in diesem Zusammenhang ; Bischofsgesetz: http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/21012, darin steht: Paragraph 1: ( 1 ) Der Landesbischof ist ordinierter Inhaber eines kirchenleitenden Amtes und Mitglied kirchenleitender Organe im Sinne des Pfarrdienstgesetzes. Darin steht nicht, das der Landesbischof ein eigenständiges Kirchenleitendes Organ ist, sondern eben nur Mitglied...--91.43.104.181 14:13, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Der Kirchensenat ist keine "übergeordnete Behörde" und auch kein "leitendes Verfassungsorgan". Der (Kirchen-)Verfassungstheorie nach gibt es unabhängig nebeneinander stehende und dabei gleichzeitig gemeinsam die Landeskirche leitende Verfassungsorgane: der Landesbischof, die Landessuperintendenten (die keine weisungsgebundenen Untergebenen des Landesbischofs sind!), das Landeskirchenamt und die Landessynode mit ihrem Landessynodalausschuss, der eine eigene (kirchen-)verfassungsrechtliche Stellung hat. Damit diese zugleich unabhängig von verschiedenen Personen und Institutionen erfolgende Leitung in der täglichen Praxis - halbwegs - funktioniert gibt es zwei weitere Verfassungsorgane, deren Funktion vor allem mit der eines "Bargainings" erklärt werden kann: der Bischofsrat, in dem der Landesbischof und die Landessuperintendenten zusammenkommen und Angelegenheiten der geistlichen Leitung beraten (sie SIND der Bischofsrat) - und eben der Kirchensenat, in dem alle anderen Verfassungsorgane zusammenkommen und alle Angelegenheiten beraten, in denen mehrere der übrigen Verfassungsorgane involviert sind. Von zentraler Bedeutung ist der Kirchensenat insbesondere bei der Ausarbeitung von Wahlvorschlägen bei einer Neuwahl des Landesbischofs. Ansonsten nimmt er in der Praxis vor allem die Funktion eines "Vermittlungsausschusses" ein. Seine Funktion schränkt die (kirchen-)verfassungsmäßigen Kompetenzen der anderen (Kirchen-)Verfassungsorgane nicht ein - wenn zu einem strittigen Thema die führenden Repräsentanten der einzelnen Organe jedoch im Kirchensenat zu einem "Agreement" gekommen sind ist es üblicherweise so, dass die anderen Organe dieses dann adoptieren. Insofern reicht der Einfluss des Kirchensenats in der "Verfassungspraxis" weiter als in der "Verfassungstheorie", wo er lediglich ein weiteres unabhängig und gemeinsam die Landeskirche leitendes Verfassungsorgan ist. Die Gemeinsamkeit der Leitung wird außerdem durch die "Verlinkung" von Ämtern erreicht: der Landesbischof ist nicht nur Vorsitzender des Bischofsrates sondern auch des Landeskirchenamtes (das trotzdem seinen eigenen Präsidenten hat, der kein Subordinierter des Landesbischofs ist!) und des Kirchensenats und außerdem natürlich kraft Amtes auch Mitglied der Landessynode. Dieses spiegelt übrigens auch das Leitungssystem der unteren Ebenen wieder, so sind etwa die PastorInnen Mitglieder des jeweiligen Kirchenvorstandes kraft geistlichen Amtes, die SuperintendentInnen Mitglieder ihres Kirchenkreistages und Vorsitzende des jeweiligen Kirchenkreisvorstandes kraft ihres geistlichen Amtes. Dieses Leitungssystem ist in der Praxis natürlich recht kompliziert und insbesondere bei strittigen Themen oft entsprechend schwerfällig. Andererseits erleichtert es nach allen praktischen Erfahrenswerten auch einen konsensualen Führungsstil, der gerade bei schwierigen Entscheidungen oft nachhaltigere Erfolge zeitigt als eine einfache, aber autoritäte hierarchische Entscheidung "von oben". Dr. Hans Rudolf Wahl (nicht signierter Beitrag von 134.102.29.112 (Diskussion) 11:41, 26. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Kirchengemeinden Bearbeiten

Im Text steht: "Seit 1990 werden diese teilweise wieder zusammengelegt und verstärkt kleinere Kirchengemeinden zu größeren Gemeinden zusammengeschlossen." Nach meinem Wissen hat es keine zwangsweise Zusammenlegung von Kirchengemeinden gegeben. Die Kirchengemeinden haben sich nach einem eigenen Prozess dazu entschlossen zusammenzugehen. Sprich "werden ... zusammengeschlossen" müsste "schließen sich zusammen" heißen. Die genannten Zahlen geben noch nicht her, dass es einen "verstärkten" Prozess der Zusammenlegung bzw. des Zusammenschlusses gibt. Zur Zeit sind es eher Kapellengemeinden, die eh schon Teil einer Kirchengemeinde sind, ihre beschränkte Eigenständigkeit aufgeben und in der Kirchnegemeinde aufgehen und Kirchengemeinden schließen sich wie im Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, um für bestimmte Aufgaben zusammenzuarbeiten. Es ist zwar auch in der evangelischen Kirchen möglich Kirchengemeinden zusammenzuschließen, dieses Instrument wird verständlicherweise zur Zeit nicht genutzt, weil zwangsweise erfolgte Zusammenschlüsse kontraproduktiv sind und rechtlich schwierig, weil jede Kirchengemeinde eine eigene Rechtspersönlickeit hat, in dem sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt, werde ich das anders formulieren.--TorstenKoopmann (Diskussion) 22:19, 5. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Es ist korrekt, dass die Gemeinden sich selber zusammenschließen und - formal gesehen - nicht "von oben" zusammengeschlossen werden. Trotzdem lässt es sich nicht leugnen, dass "von oben" vielerorts ein großer Druck zum Fusionieren gemacht wird.
Ich kann keine Zahlen vorweisen, aber nach meinen Beobachtungen ist es tatsächlich so, dass es in den letzten Jahren ganz verstärkt Gemeindefusionen gegeben hat, insbesondere in Hannover. Derzeit sind z.B. Fusionsvorbereitungen im Gange zwischen drei zentralen Gemeinden in Hildesheim (Andreas, Michaelis und Lamberti). --Anna (Diskussion) 23:08, 5. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ich streite nicht ab, das da ein Druck ist. Der wird aber nicht von "oben" ausgeübt, sondern höchstens angesprochen wird, weil Kirchengemeinden diesen schmerzhaften Prozess nicht gerne angehen. Die Kirchenverfassung gibt mehrere Wege (z. B. eine Arbeitsgemeinschaft mit enger Kooperation) bei denen man auch seine Eigenständigkeit bewahren kann. Kirchenleitung begeleitet solche Prozesse. Die Kirchengemeinden bestimmen, wie sie auf Veränderungen reagieren. Das ist ein Ausdruck evangelischer Kirchengestaltung. In der katholischen Kirche geht das mit einer bischöflichen Anordnung mitunter recht schnell und ohne große Diskussion (siehe Schließung katholische Kirchen in Clenze und Hitzacker). Unvorstellbar in der evangelischen Kirche.--TorstenKoopmann (Diskussion) 00:35, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Natürlich ist die Situation in der kath. Kirche eine völlig andere. Dennoch ist meine (enzyklopädisch nicht verwertbare, da unbelegbare) Erfahrung in der ev. Landeskirche schon die, dass da durchaus ein ganz ordentlicher Druck von oben ausgeübt wird. Es gibt, wie Du richtig sagst, durchaus mehrere Wege, mit Sparzwängen umzugehen (z.B. pfarramtlicher Verbund). "Von oben" wird aber derzeit vielfach der Fusionsweg geradezu als Allheilmittel angepriesen. Ich weiß nicht, ob da irgendein Wirtschaftsguru den entsprechenden Leuten was eingeflüstert hat, was die nun geradezu wie ein Dogma vor sich hertragen. --Anna (Diskussion) 07:40, 6. Nov. 2013
Der (vorhandene) psychologische Druck, der ausgeübt wird, lässt sich schwer belegen. Dagegen der finanzielle schon. Einerseits werden Zuweisungen für kleinere Gemeinden gekürzt oder ganz gestrichen, andererseits werden Zusammenschlüsse durch Prämien gefördert. Auch gibt es Beschlüsse von Kirchenkreisen, dass alle Gemeinden zumindest Gemeindeverbände zu bilden haben. Nichtsdestotrotz muss die Formulierung überarbeitet werden, da in der Tat, soweit ich es weiß, noch keine Gemeinden ohne entsprechende Beschlüsse der Kirchenvorstände fusioniert haben.--91.4.44.242 14:59, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Vor fast zehn Jahren hat die Landessynoden beschlossen, dass Kirchnegemeinden unter 300 Mitgliedern bei den Budgetzuweisungen an die Kirchenkreise nicht mehr berücksichtigt werden. Das hat ländlich geprägte Kirchenkreise wie Holzminden und Lüchow-Dannenberg schwer getroffen. Die Prämien - sogenanntes Hochzeitsgeld - für Fusionen bzw eine enge Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft waren so attraktiv, dass die kleinen Kirchengemeinden diese Zusammenschlüsse in großer Zahl eingegangen sind. Unmut gab es in der Diskussion dieser Zusammenschlüsse. Ich wüsste heute aber keine Kirchen- bzw. Kapellengemeinde, die diese Zusammenschlüsse nicht mehr wollte. Für mich ist der Skandal nicht die Föderung der Zusammenschlüsse von Kleinstgemeinden, sondern, dass die Landeskirche ganz bewusst bei der Veteilung seiner Haushaltsmittel ländlich geprägte Regionen mit vielen kleinen Kirchengemeinden außen vor lässt und ohne Not in strukturelle Schwierigkeiten bringt. Ich werde mich dann im Artikel um eine Neuformulierung bemühen. --TorstenKoopmann (Diskussion) 13:34, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten

"Ich wüsste heute aber keine Kirchen- bzw. Kapellengemeinde, die diese Zusammenschlüsse nicht mehr wollte." --
Ich wüsste durchaus einige, die den Zusammenschluss hinterher bitter bereut haben und sich eigentlich erst nach der Fusion klargeworden sind, worauf sie sich da eingelassen haben.
Aber wie schon gesagt, meine Informationen haben alle nicht den Rang enzyklopädisch belegbarer Aussagen. --Anna (Diskussion) 14:19, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 15:29, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Abschnitt Präsidenten der Landessynode/Landeskirchentag Bearbeiten

Dort finde ich

Der gute Mann ist 1908 verstorben. Ist das denn der selbe, oder vielleicht ein Namensvetter? Wenn der richtige verlinkt ist, dann mangelte es 3 Jahre an einem Präsidenten und das wäre möglicherweise eine Erwähnung wert. --Wurgl (Diskussion) 17:12, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Generaldiözesen Bearbeiten

Es gibt Artikel zu den einzelnen geschichtlichen Generaldiözesen, die aber im Abschnitt Geschichte nicht verlinkt sind. Wenn ich es richtig verstehe, waren dies die

Der entsprechende Abschnitt spricht verwirrend von 6 Konsistorien, davon eines in Aurich, fünf in Hannover und einigen weiteren. Hier wäre mehr Klarheit sehr wünschenswert, da man die Artikel zu den Generaldiözesen sonst nur zufällig finden kann.--Diebu (Diskussion) 21:24, 5. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ich finde den Abschnitt über die Konsistorien ganz klar. Aber zur Grundfrage: Die Generaldiözesen geheören in einen noch nicht vorhandenen Artikel: Geschichte der evangelischen Kirchen im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers oder ähnlich. der Artikel über die Landeskirche ist sowieso schon ausgeufert.--91.22.108.102 08:32, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Aber 1 in Aurich + 5 in Hannover + 1 in Ilfeld + 1 in Osnabrück + 1 in Otterndorf + 1 in Stade sind zusammen 10 und nicht 6, wie einleitend behauptet wird... Bitte klarer formulieren, ich kann es als interessierter Leser tatsächlich nicht verstehen. Und wie verhalten sich die Diözesen denn nun zu den Konsistorien? Ist der von dir genannte Artikel bei dir in Arbeit? Kann ich helfen?--Diebu (Diskussion) 09:45, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Deine Änderung stellt das richtig dar. Den Artikel schreibe ich nicht, wäre aber mal eine Idee. Der Begriff "Generaldiözese" ist etwas unüblich, auch die zitierte Literatur (Meyer) spricht in der Regel von Landessuperintendenturen. Vereinfacht ausgedrückt: Die Landessuperintendenten waren Theologen, die die geistliche Aufsicht hatten, während die Konsistorien die Verwaltung regelten. Teilweise gab es auch mehrere Landessuperintendenten im Bereich eines Konsistoriums. Wer von Konsistorium und Landessuperintendent welche Rechten und Pflichten hatte, war im Bereich der heutigen Landeskirche unterschiedlich, das regelte die jeweilige Kirchenordnung, die in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich war.--91.22.108.102 13:10, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Die Artikel über die Generaldiözesen sind weitgehend eine Fleißarbeit, da hat jemand die Listen aus dem Meyer abgetippt.--91.22.108.102 14:37, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

neue Verfassung Bearbeiten

Seit 1. Januar 2020 gilt in der hannoverschen Landeskirche eine neue Verfassung. Strukturen und Bezeichnungen haben sich geändert, deshalb ist der Artikel mit Vorsicht zu genießen. Das wäre eine schöne Beschäftigung für Corona-Zeiten.--91.22.108.102 08:32, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten