Diskussion:Befehlsnotstand

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 105.12.0.1 in Abschnitt 'Nuremberg defense'
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Befehlsnotstand“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Gewissen des Einzelnen Bearbeiten

Im Artikel steht: "Gerade im dritten Reich hat es bei den schwersten Verbrechen meist keinen echten Befehlsnotstand gegeben. Man weiß heute, dass etwa ein Mord auf Befehl meist durchaus verweigert werden konnte, ohne, dass der Befehlsempfänger ernsthafte Konsequenzen zu befürchten hatte." Nur, warum hätten sie es tun sollen? Im Artikel fehlt mir der Hinweis auf das Gewissen des Einzelnen. Man kann von einem einfachen Soldaten nicht verlangen, juristisch ausgebildet zu sein, wohl aber sein Gewissen als oberste Instanz anzuerkennen. Hier kann sich keiner rausreden.

Vergewaltigung Bearbeiten

Ich denke, Vergewaltigung gehört hier nicht rein.
Natürlich ist Vergewaltigung ein Kriegsverbrechen, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten, und jeder sieht auch offensichtlich, daß Vergewaltigung verboten ist.
Allerdings kann ich mir im Zusammenhang mit Befehlsnotstand nicht vorstellen, daß der Tatbestand auch nur annähernd mit Befehlsnotstand zu entschuldigen versucht werden kann. Bei Mord, Plünderung oder Folter kann immerhin noch glaubwürdig konstruiert werden, daß der Befehl einen Zweck hatte; Vergewaltigung ist IMHO aber immer etwas zum persönlichen "Spaß" des Ausführenden und kann deswegen nicht befohlen werden (was heißt, auch nicht mit Befehlsnotstand entschuldigt werden).
--Dingo 15:05, 9. Mär 2004 (CET)

Das trifft leider nicht immer zu. Im Jugoslawienkrieg ist es nachweislich mehrfach vorgekommen, dass Soldaten befohlen wurde, Frauen und Mädchen in besetzten oder eroberten Gebieten vor aller Augen zu vergewaltigen. Und aktenkundig sind mehrere Soldaten, die sich geweigert haben, wegen Befehlsverweigerung hingerichtet worden. Das gleiche gilt auch für den Tscheschenienkonflikt.

Das ist selbstverständlich die Ausnahme und in den allermeisten Fällen liegt tatsächlich kein Befehlsnotstand vor, aber es muss erwähnt werden (vor allem auch in Gedenken an die Soldaten, die tatsächlich den Mut aufgebracht haben, sich zu weigern, in einer solchen Situation absolut keine Selbstverständlichkeit!).

Ehrlich gesagt, kann ich es mir nicht vorstellen, wie "es" auf Befehl funktionieren soll, auch bei einem gesunden jungen Mann. Und das dann einer erschossen wird, weil er "es" nicht kann... Naja, im Krieg ist die Wahrheit das erste Opfer und Kriegspropaganda ist sprichwörtlich. Ich bin auch dagegen, Vergewaltigung mit Befehlsnotstand in Verbindung zu bringen, also bitte löschen. Danke. Nitec 02:43, 10. Jan 2005 (CET)

Ich schlage eine Neufassung vor, die ich bis morgen fertig habe. Bin via Gustav Radbruch auf den Artikel gekommen. Freue mich auf Anregungen, Gruß --Allons! 6. Jul 2005 19:10 (CEST)

Befehlskette Bearbeiten

Die strafrechtliche Konstruktion einer Befehlskette gestaltet sich nämlich schwierig. Wo ein eindeutiger Befehl schriftlich oder vor Zeugen abgegeben wurde ist die Beweislage eindeutig. Schwierig wird es in den Fällen, bei denen der konkrete Befehl in Erfüllung eines nicht eindeutigen Auftrages gegeben wurde. Die Grenzen zwischen verbindlichem Befehl und unausgesprochener Erwartung verliefen fließend und ohne Kenntnis der exakten Tatumstände konnte ein Urteil kaum gefunden werden. Es war auch eine Taktik im NS- Regime, erwartete Kriegsverbrechen nicht ausdrücklich zu befehlen sondern Verantwortung zu teilen und lediglich die Erwartungshaltung auszusprechen (bspw. "gegen Freischärler ist mit äußerster Härte vorzugehen"). Jeder wusste worum es ging, und in einer Gruppe war offener Widerstand doppelt schwierig.

Hat dieser Absatz nicht eher was mit der Strafbarkeit der Befehlsgeber zu tun? Nach §47 Abs.1 MilStGB erhöhten unklare Befehle wegen des eventuellen Überschreitens des Befehls sogar die Wahrscheinlichkeit, dass der Ausführenden in Westdeutschland strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Ich schlage deshalb vor, diesen Absatz zu löschen. --Sebastian Huber 15:01, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wie mans nimmt, in der nationalsozialistischen "Rechtspraxis" dürfte das Risiko der Mißinterpretation eher beim Befehlsempfänger als beim Befehlsgeber gelegen sein, was wie beschrieben die strafrechtliche Entlastung des Handelnden nicht förderte. Die Dilemmasituation bestand beim Befehlsempfänger also selbst dann, wenn der gegebene Befehl das geforderte Handeln nicht wörtlich umfasste. Die von dir zitierte westdeutsche Rechtsprechung war da noch in weiter Ferne. Zumindest für den "rechtsfreien Raum" wie er in Diktaturen typischerweise auftritt müßte der Absatz imho drinbleiben oder entsprechend ergänzt werden. Gruß, --Allons! 17:25, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Entschuldigung/Rechtfertigung und Quellen Bearbeiten

Es wäre meiner Meinung nach der Qualität des Artikels zuträglich, wenn der Aspekt des Befehlsnotstands als entschuldigender Notstand noch deutlicher herausgearbeitet würde (in Abgrenzung zum rechtfertigenden Element). Weiterhin sind keine Quellen angegeben. Ich bin nur gelegentlicher Wiki-"Arbeiter", deshalb kann es sein, dass ich mich irre - aber sollte nicht auch gerade bei kontroversen Rechtbegriffen eine Quellenliste angegeben sein? Beste Grüße, --IP

en:Superior Orders Bearbeiten

Ist das hier angebracht, auf en:Superior_Orders zu verweisen, oder ist das der falsche Begriff? Jedenfalls sonderbar, dass ein so internationaler Begriff keine Interwiki-Links hat. strcmp 23:52, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ehemalige DDR Bearbeiten

Warum das "ehemalige"? Es heißt "DDR", genauso wie "Deutsches Reich" oder "Weimarer Republik". Nicht "Ehemalige Weimarer Republik". Beim Deutschen Reich habt ihr es ja richtigerweise auch weggelassen. --91.64.225.133 18:56, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

'Nuremberg defense' Bearbeiten

Ich bin auf diese Seite gekommen, weil ich fälschlicherweise dachte, die deutsche Version der 'Nuremberg defense' - superior orders würde auch darüber handeln. Der englische Artikel geht intensivst auf die Geschichte ein, soll das jetzt das Gleiche sein oder nicht? Wäre ja schon schön, wenn Nürnberg hier erwähnt würde, auch fällt mir noch Adolf Eichmann ein etc. Diser Artikel ist wirklich sehr dürftig. Biete an, den englischen Artikel zu übersetzen (C2-level, Anglistikstudium). hermioneno1@web.de --178.1.231.110 11:33, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Die "superior order" ist kein Befehlsnotstand im Sinne einer physischen Bedrohung des Befehlsempfängers, sondern wird im Deutschen nur mit den Floskeln (aus der NS-Zeit?) wie "Befehl ist Befehl" und "Befehl von oben" (kommt in Anführungsstrichen als Übersetzung für superior order im Nürnberger Haupt-Prozess vor) benannt, obwohl superior order und command responsibility siehe Peter von Hagenbach aus Deutschland stammen. (Man schaut da besser im en:wiki nach); Befehlsnotstand ist also nicht mit superior order identisch und sollte daher nicht länderübergreifend verlinkt sein. Ich nehme es bei Sprachen raus.--5glogger (Diskussion) 20:33, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Der Begriff "Nuremberg Defense" ist im Lichte der IMT Akten vom Hauptprozess schon ein wenig komisch, da die Beschuldigten sich nicht darauf berufen haben. Der Ursprung des Begriffs wird wohl eher polemischer Natur sein und von Leuten stammen, die lediglich Halbwissen von den Prozessen hatten. --105.12.0.1 19:02, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Überarbeitungsbaustein Bearbeiten

Das Lemma ist vor Jahren ohne Belege und Literaturhinweise angelegt worden. Es haben sich deutliche Fehler und Halbwahrheiten eingeschlichen, teilweise wahrscheinlich auch weil der Mythos Befehlsnotstand in der Nachkriegszeit erschaffen worden ist und in den Köpfen steckt. Unter "Literatur" habe ich im Lemma einen Link zu einer Ausarbeitung der Zentralstelle in Ludwigsburg beigefügt, der die rechtliche Seite weitgehend und für Laien verständlich beleuchtet. Da die Bezeichnung "Mythos" möglicherweise zu Wallungen führt: (siehe Deutsche Legenden: Vom Dolchstoß und anderen Mythen der Geschichte von Sven Felix Kellerhoff,Lars-Broder Keil, Seite 113) Es müsste auch noch einen Beitrag geben, der den Befehlsnotstand als ein moralisches Dilemma interpretiert, bei dem der übersteigerte Gehorsams-Ethos der damaligen Zeit individuell wichtiger genommen wurde als Moralvorstellungen hinsichtlich (Menschen-)Recht. Leider finde ich den gerade nicht... --5glogger (Diskussion) 23:53, 22. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Überfrachtete Formulierung für Juristen - kann das bitte wer abändern. Bearbeiten

Der Satz ist beim Lesen in einem Durchgang kaum zu fassen und ist von der Wortstellung her gewagt, oder anders gesagt - falsch:

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt unter Berücksichtigung der herausragenden Bedeutung, die dem Recht auf Leben in allen internationalen Dokumenten zum Schutz der Menschenrechte zukommt einschließlich der EMRK selbst, in der das Recht auf Leben in Art. 2 garantiert ist, die strikte Auslegung der DDR-Rechtsnormen durch die bundesdeutschen Gerichte und damit die Verurteilung von Mitgliedern des Politbüros des ZK der SED und des NVR sowie von DDR-Grenzsoldaten für mit dem Rückwirkungsverbot aus Art. 7 Abs. 1 der EMRK vereinbar.[21]"

Das würde - so denke ich - auch genügen. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt die strikte Auslegung der DDR-Rechtsnormen durch die bundesdeutschen Gerichte für vereinbar."

Wortstellung: "...für mit dem..."??? "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt [...] die strikte Auslegung der DDR-Rechtsnormen durch die bundesdeutschen Gerichte und damit die Verurteilung [...] von DDR-Grenzsoldaten mit dem Rückwirkungsverbot aus Art. 7 Abs. 1 der EMRK für vereinbar."

Bestrafung wegen Befehlsverweigerung im 2.WK Bearbeiten

en:Befehlsnotstand sagt:

Research into the subject since has proven that Befehlsnotstand as such did exist, meaning German soldiers did actually face drastic consequences if refusing orders during the war, whereas members of the Einsatzgruppen of the Security Department directly under Heinrich Himmler, which were special execution squads, did not.[3][4] One and a half million German soldiers were sentenced to imprisonment for refusing to follow an order and 30,000 were sentenced to death, of whom 23,000 were executed.[5]

Dieser Artikel sagt:

In der historischen Forschung[8] ist kein Fall dokumentiert, wonach ein Untergebener wegen der Nichtausführung eines offensichtlich verbrecherischen Befehls nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 Militärstrafgesetzbuch verurteilt worden wäre. Eine Gefahr für Leib und Leben von Seiten der SS- und Polizeigerichte drohte also nicht, wenn etwa ein Angehöriger der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD einen Befehl verweigert hätte.[9][10][11]

Passt irgendwie nicht zusammen. --91.49.54.31 12:11, 22. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Befehlsnotstand liegt nur vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben droht (d.h. glaubhafte Bedrohung mit gezückter Waffe). Die Verweigerung von verbrecherischen Befehlen (siehe Handeln auf Befehl) war nach deutschem Militärstrafgesetzbuch möglich.--5gloggerDisk 14:21, 22. Jan. 2019 (CET)Beantworten