Der Frauenmörder von Paris

Film von Claude Chabrol (1963)

Der Frauenmörder von Paris (Originaltitel: Landru, in den Vereinigten Staaten erschienen als Bluebeard) ist ein französischer Film von Claude Chabrol aus dem Jahr 1962.[1] Der Film basiert auf dem Fall des Serienmörders Henri Désiré Landru.

Film
Titel Der Frauenmörder von Paris
Originaltitel Landru
Produktionsland Frankreich, Italien
Originalsprache Französisch
Erscheinungsjahr 1962
Länge 120 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Claude Chabrol
Drehbuch Françoise Sagan
Produktion Carlo Ponti
Georges de Beauregard
Musik Pierre Jansen
Kamera Jean Rabier
Schnitt Jacques Gaillard
Besetzung

Handlung Bearbeiten

Um seine Familie ernähren zu können, ermordet Antiquitätenhändler Landru reihenweise gut betuchte Damen, die er beerbt. 1919 wird er verhaftet und 1922 hingerichtet für den Mord an zehn Frauen und einem Jungen, obwohl er nie gestanden hat.

Kritiken Bearbeiten

„Von Claude Chabrol und Francoise Sagan als schwarze Komödie konzipiert und durch Einblendung von Weltkriegsszenen in Verbindung gebracht zum staatlich legitimierten Völkermord. Ein bewußt dekadentes Spiel mit menschlichen Grundwerten.“

„Chabrol nähert sich dem Thema nicht in dokumentarischer Form, […] sondern eher in Form einer überzeichneten Satire […] hier werden die ‚wenigen‘ Morde eines einzelnen in Relation zum Massensterben eines Weltkrieges gesetzt. Dieser Film eröffnete eine Phase in Chabrols Schaffen, in der er sich, zum Entsetzen der Kritik, mehr kommerziellen Stoffen zuwandte.“

Arne Laser: Das große Film-Lexikon: alle Top-Filme von A–Z[3]

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Film am 21. Juni 2010 20:15 bis 21:45 Uhr
  2. Der Frauenmörder von Paris. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 2. März 2017.
  3. a b c Dirk Manthey, Jörg Altendorf, Willy Loderhose (Hrsg.): Das große Film-Lexikon. Alle Top-Filme von A–Z. Zweite Auflage, überarbeitete und erweiterte Neuausgabe. Verlagsgruppe Milchstraße, Hamburg 1995, ISBN 3-89324-126-4, S. 970.