Die Liste von Opfern des Nationalsozialismus enthält Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden.

Nach dem Bundesentschädigungsgesetz gilt:

„Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ist, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in seinem beruflichen oder in seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat (Verfolgter).“

Aufgrund der Vielzahl der Opfer ist eine Beschränkung unumgänglich. Daher werden nur Personen in der Liste geführt, die durch die Verfolgung oder deren Folgen ihr Leben verloren haben und darüber hinaus mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Personen, die in der Wikipedia einen eigenen Artikel haben oder die Kriterien für einen eigenen Artikel erfüllen,
  2. Personen, die ein überregionales (nicht kommunales) Amt innehatten,
  3. Künstler, deren Werke als „entartet“ eingestuft wurden oder aus anderen Gründen auf dem Index standen,
  4. Sportler, die zuvor überregionale Erfolge hatten,
  5. Soldaten, die aus Gewissensgründen verfolgt wurden,
  6. Priester und überregional tätige Mitglieder religiöser Gemeinschaften.

Eine vorherige, zeitweilige Teilhabe am NS-Regime ist kein genereller Grund, die Person auszuschließen.

Bildende Kunst

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Bühne und Film

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Siehe auch: Nationalsozialistische Filmpolitik: Personalpolitik

Geisteswissenschaften

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Literatur, Publizistik

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Medizin, Psychologie, Pädagogik

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Militär

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Siehe auch: Liste der vom NS-Regime oder seinen Verbündeten verfolgten Komponisten

Naturwissenschaften

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Okkultismus

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Politik, Widerstand

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Rechtswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften

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Religion

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