Das Amtsgericht Osterode i. Ostpr. war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in der Stadt Osterode i. Ostpr., Ostpreußen.

Amtsgerichtsgebäude

Geschichte Bearbeiten

In Osterode bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Osterode und danach das Kreisgericht Osterode. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Osterode wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Allenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Osterode.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Osterode ohne die Teile, die den Amtsgerichten Gilgenburg und Hohenstein zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Liebemühl und Locken gehalten.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Osterode. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Ostrołęce (1950–1975: Sąd Powiatowy w Ostrołęce).

Weblinks Bearbeiten

Commons: 1 Olsztyńska Street in Ostróda – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 394, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online