Das Amtsgericht Gilgenburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Gilgenburg, Ostpreußen.

Geschichte Bearbeiten

In Gilgenburg bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Gilgenburg und danach die Gerichtskommission Gilgenburg des Kreisgerichts Osterode. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Gilgenburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Allenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Gilgenburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Osterode in Ostpreußen den Stadtbezirk Gilgenburg und die Amtsbezirke Döhlau, Elgenau, Frögenau, Heeselicht, Marwalde, Rauschken, Seemen und Tannenberg.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Gilgenburg.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 394, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online