Zivilhaft

Oberbegriff für Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft, Gegensatz zur Zivilhaft ist die Strafhaft

Zivilhaft ist in Deutschland der Oberbegriff[1] für Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft. Im Gegensatz zur Zivilhaft steht die Strafhaft.

Einzelnachweise

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  1. Definition im Landesportal Schleswig-Holstein (Memento vom 8. Dezember 2012 im Internet Archive) Abgerufen am 29. Juni 2013