Zinsmeister (oder lateinisch censuarius oder magister censuum) war die Amtsbezeichnung für einen Ordensbruder oder Konversen, der für die Eintreibung der dem Kloster zustehenden Zinsen und Gefälle zu sorgen hatte.

Er wohnte im Kloster, war ein Gehilfe des Cellerars, arbeitete unter dessen Aufsicht und musste zur Anfertigung von Abrechnungen fähig sein. Seine Aufgaben bestanden nicht nur im Eintreiben des dem Konvent zustehenden Zinses, sondern auch in der detaillierten Auflistung, mit Ort, Zinspflichtigem und Datum, der einzelnen Zinsansprüche, Eingänge und Außenstände. Diese Aufstellung war dem Bursar bzw. dem Cellerar vorzulegen, damit der Konvent jederzeit über alle anfälligen Schulden informiert war, und die Zinseinkünfte waren dem Bursar oder Cellerar sofort nach Eintreffen zu übergeben, um Betrug oder Verdächtigungen zu verhindern.[1]

Weit vom Kloster entfernt liegende Zinspflichtige konnten ihre Zahlungen auf näher gelegenen Stadthöfen oder Kellerhöfen abliefern. Die dort amtierenden und den Zins entgegennehmenden Ministerialen waren jedoch nicht Zinsmeister.[2]

Literatur Bearbeiten

  • Guido Gassmann: Konversen im Mittelalter; Eine Untersuchung anhand der neun Schweizer Zisterzienserabteien. (Dissertation, Friburg, 2012) LIT Verlag, Wien / Berlin 2013, ISBN 978-3-643-80161-6
  • Friedrich Back: Das Kloster Ravengirsburg und seine Umgebungen. Hölscher, Koblenz 1841, S. 58
  • Oskar Schär: Das Kloster Fraubrunnen. In: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde. Band 17, 1955, doi:10.5169/seals-243015, S. 182
  • Zinsmeister. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 31: Z–Zmasche – (XV). S. Hirzel, Leipzig 1956 (woerterbuchnetz.de).

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gassmann: Konversen im Mittelalter, S. 147
  2. Gassmann: Konversen im Mittelalter, S. 209