Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2011/Zipferlak

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von SlartibErtfass der bertige in Abschnitt Frage zu einer aktuellen Anfrage

Zuständigkeit des SGs, Eilverfahren, Reform des SGs

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Hei Zipferlak, du schreibst umseitig etwas von „letztinstanzlicher Konfliktlösung“ und dass du dich an die geschriebenen Regeln fürs SG halten willst. Ich bin beim SG-Kategorien-Sortieren zufällig auf einen alten abgelehnten SG-Antrag von dir gestoßen, der mich irritiert hat, und habe deshalb dazu folgende Fragen:

  • Wie siehst du deinen Antrag aus heutiger Sicht? Kannst du den Hintergrund dazu evtl. zum besseren Verständnis kurz erläutern, falls das für ein besseres Verständnis des Antrags erforderlich sein sollte?
  • Hat sich aus deiner Sicht in Bezug auf damals an der Zuständigkeit des SGs etwas geändert?
  • Bist du auch heute der Meinung, das SG könne laufende Benutzersperrverfahren eigenständig abbrechen und in ein SG-Verfahren umwandeln?
  • Ist das SG noch (auch nach dem letzten Abschaffungs-MB) weiterhin an die Vorgaben gebunden, die es durch die Initiierungs-MBs zur Einführung des SGs mit auf den Weg bekommen hat oder sollte es sich von sich aus weiterentwickeln und neue Wege einschlagen, die nicht mehr durch diese ursprünglichen MBs gedeckt sind?
  • Soll das SG auch MBs, Benutzersperrverfahren oder andere durch die Gemeinschaft eingeleitete Verfahren abbrechen können und steht das SG damit als oberste Instanz über diesen Verfahren oder ist die oberste Instanz die Gemeinschaft selbst, die diese Verfahren durchführt?
  • Sollte das SG zukünftig (evtl. nur noch) in Eilverfahren entscheiden und wie wäre das möglich, ohne den von SG-Anträgen Betroffenen das Gehör und Stellungnahmen mit angemessenen Fristen zu verweigern, bzw. wie stellst du dir so ein Verfahren konkret vor?
  • Würdest du im SG etwas Bestimmtes von innen heraus am SG und den Antragsverfahren ändern wollen und wenn ja, was? Was würde MBs erfordern und was könnte das SG von sich aus ändern?
  • Sollen auch nicht an einem konkreten Konflikt Beteiligte (kann ich so auf den Antrag bezogen nicht einschätzen, passiert aber öfters mal) zukünftig SG-Anträge stellen dürfen (was ja bislang nicht vorgesehen ist), wenn sie dies für sinnvoll und weiterführend für das Projekt halten, oder soll dies den Beteiligten vorbehalten bleiben?

Vielen Dank schon mal, du kannst das auch einfach zusammenfassend erläutern; die Punkte sind nur zur Orientierung gedacht. :-) Es geht mir auch mehr darum, wie du das heute siehst; in die damalige Situation kann ich mich auch kaum hineinversetzen, das ist mit heute wohl auch schwer zu vergleichen. --Geitost 22:23, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo Geitost, als ich 2007 den damaligen Antrag gestellt habe, war ich relativ neu bei WP, das Schiedsgericht noch kein Jahr alt und das Folge-MB zur Einführung des Schiedsgerichtes gerade abgeschlossen. Heute sehe ich es so, dass das Schiedsgericht weder in laufende Benutzersperrverfahren noch in Meinungsbilder eingreifen kann, wie skurril sie auch sein mögen. Die direkte Willensbildung der Community steht über SG-Entscheidungen.
Das Schiedsgericht darf zwar keine Regeln ändern oder setzen, wohl aber für seine Entscheidungsfindung Regeln auslegen, es darf auf Widersprüche innerhalb des Regelwerkes hinweisen und muss auch bei widersprüchlichen Regeln Einzelfallentscheidungen treffen.
Zum Antragsrecht: Ich würde einen Fall vermutlich nicht alleine deshalb ablehnen, weil der Antragsteller nicht ausreichend beteiligt ist. Man kann den Standpunkt vertreten, dass letztlich jeder an einem Konflikt beteiligt ist, der sich durch ihn gestört fühlt. Wird ein Fall vorgelegt, der über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist, ist ein SG-Spruch der Gemeinschaft sicher dienlich.
--Zipferlak 08:22, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Danke für die aufschlussreiche Antwort. Den Gedanken mit dem Antragsrecht finde ich bedenkenswert für die weitere SG-Arbeit – wobei man bei vielen zusätzlichen Verfahren wohl auch mehr SGler benötigen würde, um das bewältigen zu können.
Da du auch umseitig schnellere SG-Verfahren befürwortest und das häufiger schon Thema war: Wie stellst du dir das konkret vor, wie das funktionieren soll? Kürzere Verfahren würden ja auch nicht automatisch weniger Arbeit für die SGler bedeuten, sondern eher Komprimierung und somit weniger Zeit/Flexibilität im Real life oder weniger SGler bearbeiten die einzelnen Fälle bzw. mehr SGler evtl. verteilt auf die verschiedenen Fälle oder was immer … Komprimierte Verfahren würden mMn aber auch insbesondere den anderen Beteiligten (Antragsteller, usw.) weniger Zeit zum Reagieren geben und somit weniger Gehör. Ich kann's mir nicht vorstellen. Oder man setzt einen Verhandlungstermin fest, an dem die Beteiligten alle für Stellungsnahmen zu erscheinen hätten (wie im Real life). Das ließe sich aber wohl kaum bewerkstelligen. --Geitost 03:18, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Hallo Geitost, die Bearbeitungszeit der zuletzt abgeschlossenen Verfahren halte ich unter Berücksichtigung ihrer Komplexität für angemessen. In diese Arbeitsweise würde ich mich einfügen wollen und mich ihr verpflichtet sehen. Mit "zügig" auf der Vorderseite meinte ich "so schnell wie möglich", d.h. ohne vermeidbare Verzögerungen, "aber nicht schneller". Selbstverständlich wird den Konfliktparteien ausreichend Zeit gegeben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. --Zipferlak 04:07, 11. Mai 2011 (CEST) PS: Die Idee mit dem Verhandlungstermin finde ich (als Reformvorschlag) gar nicht schlecht. Dann brauchts aber auch einen "Vorsitzenden Richter", der die Verhandlung leitet und persönlich Verantwortung dafür trägt, dass es am Ende des Verhandlungstermins zu einer Entscheidung kommt. Beantworten
Zum PS. Darüber kann man ja noch mal weiter nachdenken, ob oder wie das überhaupt möglich wäre. Ansonsten erst mal danke für die Antworten. :-) --Geitost 21:59, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Früherer SG-Kanditaturen

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Wie hast Du dich nach der Kanditatur 2008 auf eine erneute Kanditatur vorbereitet? Was macht Dich heute geeigneter als damals? MfG, --188.100.63.18 08:24, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Der Unterschied besteht wohl im wesentlichen in drei Jahren zusätzlicher Wiki-Lebenserfahrung. Andererseits besteht die Gefahr, dass man dadurch ein Stück weit betriebsblind wird, die Wiki-Raison über den gesunden Menschenverstand stellt und dass es zunehmend schwerer fällt, den Blickwinkel eines Neulings einzunehmen. --Zipferlak 02:58, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Umgangsformen

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Im Zusammenhang mit deinen Ausführungen pro Wikiquette erstaunt Dein Verhältniss zu der Arbeit Deiner Mentoren-Kollegen. Wie stehst in Zukunft zu solchen Beiträgen: Benutzer Diskussion:Zipferlak/Archiv/2010/2#Co-Mentoren. MfG, --188.100.63.18 08:24, 10. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Im Zusammenhang damit muss man wissen, dass FreedomWizard eine Phase hatte, in der er versucht hat, den Mentoring-Prozess stärker zu standardisieren, als es diesem nach Auffassung vieler Kollegen angemessen ist. Seine wiederholten Ansprachen der Mentorenkollegen gingen nicht nur mir auf die Nerven. Gleichwohl hast Du Recht, dass dies kein gutes Beispiel für Wikiquette ist, zumal FreedomWizard durchaus ein bemühter und aktiver Kollege ist. --Zipferlak 03:11, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Frage zu einer aktuellen Anfrage

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Wie gehst Du als Schiedsrichter mit einer solchen Anfrage um? Hier die aktuelle Anfrage an das SG. Möchtest Du das so eine Anfrage wirklich beantworten, es geht mir nicht um eine inhaltliche Stellungnahme, aber wie würdest Du vorgehen? Gruß SlartibErtfass der bertige 16:57, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich würde Cigarman auffordern, seine Behauptungen durch Difflinks zu belegen und zu explizieren, was er beantragt. Hierzu würde ich ihm eine kurze Frist von vielleicht einer Woche setzen. Im derzeitigen Zustand würde ich die Anfrage ablehnen. --Zipferlak 23:04, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Servus Zipferlak, vielen Dank für die Antwort. Sehr zielorientierter Ansatz, finde ich bemerkenswert, Respekt! Viel Glück bei der Wahl. Gruß SlartibErtfass der bertige 23:10, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten