Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Verbindlichkeit der Formatvorlage Biografie/Unterseite 1

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Zum Verweis auf das Verfassungsgerichtsurteil gebe ich zu bedenken, daß es sich beim Gegenstand des Kruzifix-Urteils um ein Kruzifix, also um eine figürliche Darstellung des gekreuzigten Christus, auf dem Richtertisch eines Gerichtssaals handelte, von dem aus über die Sache der jüdischen Kläger geurteilt werden sollte, nicht um das sehr abstrakt gehaltene Kreuz (Schriftzeichen) in einem Text. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 00:26, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Im Kurztitel der BVG-Entscheidung heißt es: "BVerfGE 35, 366 - Kreuz im Gerichtssaal", im Rubrum der: "Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzen." und im 1. Absatz: "Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Durchführung von Gerichtsverhandlungen in solchen Sälen, die mit einem Kreuz ausgestattet sind". Insgesamt wird in der Entscheidung 20 mal "Kruzifix" und mal 45 "Kreuz" erwähnt. Die Genealogie abstrahiert praktischerweise von einer figürliche Darstellung des gekreuzigten Jesus, denn dann kann ja an den frei gewordenen Platz die jeweils biographierte verstorbene Person genagelt werden, Rosenkohl (Diskussion) 19:54, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten
 
Kreuz und Zwei­balken­kreuz in Schriftart Times New Roman
Es geht doch nicht darum, was gesagt wurde, sondern darum, worum es ging. Natürlich kann man ein Kruzifix auch Kreuz nennen, aber darum ist doch noch lange nicht jedes Kreuz ein Kruzifix. Das: # heißt in der Musik zum Beispiel ebenfalls Kreuz. Daß sich ein Jude unwohl fühlt, wenn der Richter zusammen mit einem Abbild des Gekreuzigten auf ihn herabblickt, kann ich gut verstehen -- dagegen braucht man schon ein gerüttet Maß an Eisegese, um als unvoreingenommener Leser nebenstehende Abbildung mit einer Hinrichtung in Verbindung zu bringen. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 21:15, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten

BVerfG Entscheidungen, das sind aber schwere Geschütze die hier aufgefahren werden ;) Aber wenn wir schon dabei sind; das kann ich noch toppen: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, sogar die Große Kammer: Hier wird festgestellt, dass ein Kruzifix zwar ein religiöses Symbol sei, aber es als ein seinem Wesen nach passives Symbol (essentially passive symbol) betrachtet werden müsse. Und dabei ging es wie gesagt nichtmal um ein abstrahiertes Symbol, sonder um ein Kruzifix, dem ja eine bildliche Jesusdarstellung inhärent ist. Urteil im Orginal. --Zio (Diskussion) 19:33, 5. Mai 2014 (CEST)Beantworten

 Info: Verschiebung Ende. Danke für das Interesse und mit der Bitte um Verständnis --HOP 21:46, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Verzeihung, es sollte eigentlich nicht so ausufern. --Hermine Tuzzi (Diskussion) 22:22, 3. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Kein Problem, @Hermine Tuzzi:, dafür ist hier ja passender Raum zum weiteren Austausch. Beste Grüße --HOP 00:42, 4. Mai 2014 (CEST)Beantworten