Wikipedia:WikiProjekt Dresden/Entstehende Artikel/Segelflugplatz Dresden Klotzsche

Der Segelflugplatz Dresden-Klotzsche war in der Zeit der Existenz der DDR einer von zwei Segelflugplätzen auf dem Gebiet der Stadt Dresden. Er befand sich auf dem Gelände des Flughafens Dresden. Anders als der relativ zentral gelegene und allgemein bekannte Segelflugplatz Dresden-Elbwiese wurde er von der Dresdner Bevölkerung praktisch nicht wahrgenommen - nicht einmal von den Bewohnern der anliegenden Stadtteile Klotzsche und Hellerau, da sich die für die Segelflieger freigegebene Flugzone auf der der Stadt abgewandten Seite des Flughafens befand.

Er ging vermutlich aus der Betriebsgruppe Flugzeugwerke (ab 1961 Flugzeugwerft) hervor, die seit den 1950er Jahren als eine von drei Dresdner Betriebsgruppen auf dem Segelflugplatz Elbwiese flog, später (Anfang 1960er Jahre?) aber ihren eigenen Hangar auf betriebseigenem Gelände am Rande des Flugfeldes sowie eine Reparaturwerkstatt im Gebäude des Eingangsportals zur Flugzeugwerft an der Königsbrücker Landstraße bekam. Er bestand bis zum 24. August 1979, als ca. 60% aller Sportflugplätze der DDR dem so genannten "Militärputsch" in den Luftsportsektionen der Gesellschaft für Sport und Technik zum Opfer fielen.

Die Fluggesellschaft der DDR Interflug unterhielt in Klotzsche seinerzeit nur von Montag bis Freitag Linienflüge. Daher konnten am Wochenende auf der rund 1'800 Meter langen Graspiste, die nordwestlich parallel zur betonierten Hauptpiste mit der Ausrichtung 4/22 verlief und auch als Notlandefläche diente, Segelflugzeuge starten und landen. Gestartet wurde meist mit Seilwinde, gelegentlich stand jedoch ein Motorflugzeug vom Flugplatz Bautzen-Klix für den Flugzeugschlepp zur Verfügung.

1972-74 bestand der Flugzeugpark aus Doppelsitzern FES 530 "Lehrmeister" und Bocian sowie Einsitzern Meise und Pirat. Die Winde war ein Vorkriegsmodell mit einem Maybach Motor.

An ein bis zwei Wochenenden pro Monat konnte kein Segelflugbetrieb stattfinden, da die Nationale Volksarmee dann ihr Besitzrecht am Flughafen für eigene Übungsflüge geltend machte.

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