Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist auf folgende Fälle beschränkt:

  1. kommunikative Auseinandersetzungen (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  3. Sockenpuppenmissbrauch
  4. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)

Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. Wenn eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses gestellt wird, kann sie nur angenommen werden, wenn von der Antragstellerin oder dem Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden. „Begnadigungs-Anfragen“ werden vom Schiedsgericht grundsätzlich abgelehnt.