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Wappen Nordrhein-Westfalens
Landtagsprojekt Nordrhein-Westfalen

27.–29. November 2013 in Düsseldorf
Lage Nordrhein-Westfalens in Deutschland

Sie haben Fragen zum Fotoprojekt? Auf dieser Seite werden Ihnen einige beantwortet.

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Ihre Vorteile
  1. Kostenfreie Nachnutzung weltweit, unter den Bedingungen der Quellen- und Lizenznennung. Auch die Nachnutzung z. B. im Parlamentsarchiv oder durch Presseorgane ist kostenfrei möglich.
  2. Nachnutzung durch Parlamentarier für die eigene Website, Flyer, sonstige Veröffentlichungen, Pressebilder etc. ebenfalls ohne Lizenzierungskosten uneingeschränkt möglich.
  3. Das „Recht am eigenen Bild“ der Abgeordneten, sonstige Schutzrechte bleiben im Rahmen der Regeln von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unbeeinträchtigt wirksam.


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Wo finden Sie uns?
Sie finden unsere Fotostation in der Lobby.


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Wann können Sie zu uns kommen und muss ein Termin vereinbart werden?

Sie können zu uns kommen am:

  • Mittwoch, den 27.11. von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, den 28.11. von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag, den 29.11. von 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Es muss kein Termin vereinbart werden. Sie können aber kurz anrufen, ob mit einer Wartezeit zu rechnen ist. Mobil: 0157 / 357 951 97 (Olaf Kosinsky)


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Wer entscheidet, welches Foto gespeichert wird?

Sie! Nachdem die Fotos hergestellt worden sind, entscheiden Sie sofort, welches Foto gespeichert werden darf. Alle anderen werden sofort gelöscht.


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Was kostet das Foto?

Nichts! Der gemeinnützige Verein Wikimedia Deutschland finanziert dieses Projekt aus Spenden.


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Wo finde ich anschließend die Fotos?

Auf den jeweiligen Namensseiten in der Wikipedia. Darüber hinaus werden die Fotos in die Mediendatenbank Commons hochgeladen.


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Welche Lizenz gilt für mein Foto?

Alle Fotos stehen unter der Lizenz: „Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“, kurz: CC-by-sa 3.0 de. Dies bedeutet:

  • Namensnennung – Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Recht am eigenen Bild davon nicht betroffen ist. Da Abgeordnete durch ihr Amt im öffentlichen Interesse stehen, sind sie eine Person der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Absatz 1 Ziffer 1 KunstUrhG. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es daher im Rahmen einer Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und vereinfacht dargestellt dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sein, dass auch außerhalb z. B. einer öffentlichen Veranstaltung im Sinne des § 23 Absatz 1 Ziffer 3 KunstUrhG Fotos ohne die Einwilligung erstellt und veröffentlicht werden. Was bedeutet dies für die erstellten Bilder? Diese Bilder können weitergenutzt werden. Eine Kommerzialisierung Ihres Porträts bedarf jedoch Ihrer Einwilligung. Ohne Ihre Einwilligung dürfen also keine Devotionalien mit Ihrem Konterfei verkauft werden, wie zum Beispiel T-Shirts, Tassen oder ähnliches.


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Wieso kann mein Pressefoto nicht verwendet werden?

Für Pressefotos erteilt Ihnen der Fotograf in der Regel keine so weitreichenden Nutzungsrechte, dass Sie sie unter eine für die Wikipedia-Projekte erforderliche freie Lizenz stellen könnten. Zur Verwendung eines Pressefotos ist zudem eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Fotografen zur Veröffentlichung unter einer freien Lizenz erforderlich. Da dies selten erfolgt, veranstalten wir diese Fotoaktion.


Kontakt

Olaf Kosinsky

Mobil: 0157 / 357 951 97

Olaf.Kosinsky@wikipedia.de